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9J.altes Kind fährt gegen ein parkendes Auto,weil es sich vor einem Hund erschreckt hat, wer bez?

Frage von Chindy011010 Chindy011010

Hallo !

Wer kann mir weiter helfen?

Mein Kind 9 Jahre alt, ist heute mit seinem Fahrrad gefahren.(er war nicht schnell unterwegs) Er möchte links abbiegen und in diesem Moment kommt ein Hund an einer langen Leine ihm in der Kurve entgegen. Er erschrack und weicht dem Hund aus, prallt dann gegen ein Ordnungsgemäß Parkendes Auto was jetzt einen ca. 40 cm langen Lackschaden oberhalb vom Kotflügel hat. Die Besitzerin des Hundes motze ihn an, warum er auf dem Bürgersteig fährt. Ich selber stand auf der anderen Straßenseite und habe auf mein Kind gewartet und habe auch gesehen, wie es passiert ist.

Muss das jetzt meine Haftpflicht übernehmen oder ich oder trifft die Hundebesitzerin auch eine Teilschuld, weil sie den Hund an einer sehr langen Leine hatte.

Der Besitzer des Autos wurde ermittelt und er reagierte sehr locker die Besitzerin des Hundes war in einer tour am sagen, ich bin Zeugin ich bin Zeugin, ich weiß was passiert ist und dieses verunsicherte mein Kind doch sehr, so das es Angst hatte und am weinen war.

Was muß ich jetzt tun, der Besitzer des Autos sagte ich soll ihm meine Adresse und meinen Namen aufschreiben und ihm in den Briefkasten werfen. Dann sind wir alle nach Hause gegangen. Jetzt bin ich selber verunsichert, was soll / muß ich machen.

(Was wäre wenn man keine Haftplicht hätte, ich frage nur interresse halber, weil eine Freundin von mir auch 2 Kinder hat und sie selber hat keine Haftplichtversicherung. Was ist, wenn da mal was mit den Kindern passieren sollte oder die Kinder was beschädigen, wie jetzt z.B. mein Kind. Sie hat die Krankenversicherung, die ja auch pflicht ist und das war es, weder, Haftplicht, Hausrat oder sonst was, meiner Meinung nach ist es unverantwortlich und auch etwas leichtsinnig. Aber mir geht es Hauptsächlich um meine Frage, ob meine Versicherung jetzt bez. oder nicht)

Danke für Eure hilfe !!!

LG

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Antworten (23)

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    Antwort von Franticek Franticek

    Ich kann aus eigener ERfahrung berichten.
    Als Kin bin ich zwischen zwei Orten einen leich abschüssigen Weg mit dem Fahrrad gefahren (ich war ca 11 Jahre alt). Ein kleiner Hund llief neben meinem Fahrrad her. Ich versuchte, ihn mit dem Fuss abzuwehren, und fuhr schneller, um ihm davon zu eilen. Ein entgegenkommendes Auto bemerkte ich dabei nicht und fuhr frontal auf dieses Auto drauf. Die Strasse war übrigens gerade mal gute 4 m breit.
    Den Schaden an Auto und Fahrrad zahlte damals die Haftpflichtversicherung des Hundes.

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    Antwort von Kaetzchendame Kaetzchendame

    Also ein Kind bis zu 8 Jahren MUSS auf dem Gehsteig fahren, bis zu 10 Jahren darf es das. Deine Versicherung zahlt also in jedem Fall für den Schaden, weil dein Kind alles richtig gemacht hat und kein absichtlicher Schaden verursacht wurde.

    Wenn die Leine der Dame lang genug war, dass der Hund so weit auf den Gehsteig springen konnte, dass man sie gar nicht umfahren hätte können und zwangsläufig gegen das Auto gefahren wäre, ist das ein Streitfall und sollte von einem Gutachter abgeklärt werden, weil sie dann eventuell Mitverursacherin ist und eine Teilzahlung zu leisten hat. Auch an einer zu langen Leine ist ein Hund nicht ordnugsgemäß geführt und kann gefährlich in den Straßenverkehr eingreifen. Wenn sie mit ihrem Tier den Gehweg regelrecht versperrt, ist sie insofern mitschuld, weil ja gegenseitige Rücksicht genommen werden muss.

    Dass sei dein Kind anmotzt ist auf jeden Fall ein Unding, das Kind hat sich vollkommen richtig verhalten, auszuweichen. Und es darf wie gesagt in dem Alter noch auf dem Gehweg fahren. Wenn ein hund andere Verkehrsteilnehmer anspringt, ist er eine Gefährdung, also hat vielmehr sie was falsch gemacht (Hund falsch gesichert).

    Geh am besten zu deinem Versicherungsberater und schildere dem das erstmal, der weiß da sicher am besten bescheid.

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    Antwort von newcomer newcomer

    die private Haftpfl. der Eltern

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Melde den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung, die kümmert sich darum und wird den Schaden regulieren.

    Und der Hundebesitzerin sagst einen schönen Gruß von mir, sie soll Ihr hirn nichtbauch an der langen Leine hinter sich herschleifen, sondern mal zum Mitdenken benutzen.

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    Antwort von jobul jobul

    Eine Versicherung muss zahlen. Ob deine oder die der Hundebesitzerin, machen die Versicherungen unter sich aus. Wahrscheinlich gehören beide zum selben Konzern oder zumindest der gleichen Bank/Rückversicherung.Nicht du musst die zuständige Versicherung ermitteln. Da du nicht selbst geschädigt bist, kann es dir egal sein. Vor allem: Zahle nichts. Möglicherweise bleibt der Autobesitzer mit seinem Kratzer allein zurück.

    Kommentar von bankchef bankchefbankchef

    was ist denn das für eine haltung? nur weil der nett war soll er der dumme sein? klappt sowieso nicht die hundetante wird den zeugen machen

    Kommentar von jobul jobuljobul

    Ist doch Wurst, was die Hundetante bezeugt. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung ist nirgends zu erkennen, also muss die Haftpflicht zahlen - egal welche. Dafür ist man schließlich versichert. Wenn die Versicherungen zicken, ist der Autobesitzer der Dumme. Vielleicht war es ja eine alte Kiste, und er knirscht nur mit den Zähnen. Diese Variante werden die Versicherer bevorzugen.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    @jobul: dito, die haftplicht ist für genau solche fälle da.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Nicht ganz - die Haftpflicht wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, also muß sie nicht zwingend leisten.

  • 1
    Antwort von Najadex Najadex

    Keine Angst, die Haftpflichtversicherung zahlt. Der Autofahrer wird Dir vermutlich ein Gutachten zuschicken und das mußt Du dann an Deine Versicherung weiterleiten. Du solltest Dir aber trotzdem mal aufschreiben, wie es genau passiert ist., daß Du alles wiedergeben kannst, wenn sie eine Erklärung möchten. Mit Kindern ist es sehr sinnvoll eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, da kann immer mal was passieren. Ganz ehrlich würd icfh aber die Hundehalterin raushalten, das könnte Streß geben, ich meine das wird eine Nervensache, wenn sie sich quer stellt. Das Kind hat sich vor dem Hund erschreckt - fertig.

  • 1
    Antwort von sManne sManne

    Das müsste dein Haftpflichtversicherung bezahlen.

    Dein Kind ist nicht schuld, mit 9 darf/muss man nicht auf der Straße fahren.

    Ich weiß nicht, ob es ne ne Beschränkung gibt, wie lang eine Hundeleine seien darf, aber das glaube ich nicht, sonst würde die ja nicht verkauft;-).

    Und du müsstest das nur selber bezahlen, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hättest, hast du ja aber nicht:-).

    Und wenn man keine Haftpflichtversicherung hätte, müsste man das halt selbst bezahlen!

  • 1
    Antwort von Horace Horace

    Das ist der beste Beweis dafür, dass es Sinn macht, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen - besonders wenn man Kinder hat.

  • 1
    Antwort von santolina santolina

    Wer sich erschreckt, warum auch immer, und darauf hin etwas beschädigt muss zahlen. Wenn ich jemandem hinten drauf fahre weil der bremst aus unerklärlichen Gründen muss ich auch zahlen ...

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    Antwort von Terezza Terezza
    1. dein kind muß mit 9 auf dem bürgersteig fahren. 2. deine haftpflichtversicherung wird zahlen. 3.die hundehalterin ist raus. zu beweisen, daß sie die leine zu lang hatte etc. ist zu schwierig, ggf. wird deine haftpflicht sich auch darum kümmern. also unfallbericht an die haftpflicht schicken. - das klappt schon
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    Antwort von Alexys Alexys

    Niemand. Dein Kind trifft keine Schuld und du haftest nur für Aufsichtspflichtverletzung. Die liegt wohl aber nicht vor.

    Kommentar von Horace HoraceHorace

    Du meinst, der Fahrzeughalter muss für den Schaden selbst aufkommen ?

    Kommentar von Najadex NajadexNajadex

    Nein, versetz Dich mal in die Lage, Dein Auto steht da und ein Kind fährt rein, aus welchen Gründen auch immer und keiner kommt dafür auf. Sehr ungerecht, oder?

    Kommentar von sManne sMannesManne

    ja eben!! wo wären wir denn da, wenn jeder alles kaputt macht, weil er weiß, dass er das eh nicht zahlen muss^^

    Das kind hat zwars nicht mit absicht..aber es hat das auto nun mal beschädigt... also wird das dann von der haftpflicht der eltern bezahlt.

    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Eben, aber die Mutter kann ja mal bei ihrer Haftpflichtversicherung anfragen, ob sie den Schaden ersetzt, sonst muß der Fahrzeugbesitzer den Schaden selbst tragen, das ist die allgemeine Betriebsgefahr!

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    eine allgemeine betriebsgefahr gibts nicht, schon gar nicht in irgendeinem gesetztestext. es gibt nur den befriff von höherer gewalt, die liegt hier aber sicher nicht vor.wenn ein schaden entstanden ist, haftet der schädiger. dazu sind haftpflichtversicherungen ja da. nur bei grober fahrlässigkeit, bzw. absichtlichem fehlverhalten haften die nicht. sowas gibts bei kindern aber nicht. mit aufsichtspflichtverletzung hat das nix zu tun. der fahrzeughalter bleibt sicher nicht auf dem schaden sitzen.

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    Antwort von DennisM19 DennisM19

    ich denke ma die versicherung bezahlt das

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    Antwort von hanco hanco

    Lies Dir das mal durch:

    http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/haften-eltern-fuer-ihre-kinder581620685...

    Dann wirst Du sehen, dass die Frage gar nicht so einfach beantwortet werden kann.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Deine Haftpflich zahlt. Wenn Du keine hättest dann zahlst Du selber.

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    Antwort von catapa catapa

    Wenn der Autobesitzer Schadenersatz von Dir verlangt mußt Du es an Deine Haftpflichtversicherung weiterleiten.

    Die Hundebesitzerin kannst Du (b.z.w. Deine Haftpflicht) nur dann belangen, wenn Du nachweisen kannst dass Ihr Verhalten Ursächlich für den Schaden war. Da Du selbst Partei bist, kannst Du für "lange Leine" nicht als Zeuge aussagen. Insofern wird es leider schwierig Geld von der Hundebesitzerin (b.z.w. ihrer Versicherung) zu bekommen.

    Kommentar von Chindy011010 Chindy011010

    Hallo ! Danke an alle die mir so viele Tips und anregungen gegeben haben !!!

    Ich habe heute morgen mit meiner Versicherung telefoniert, sie sagte, das ich jetzt einen Fragebogen bekommen würde und den sollte ich so gut wie es geht ausfüllen und alles andere regelt sie. Da bin ich schon mal sehr erleichtert !

    Ich habe den Sachbearbeiter auch auf die Situation "HUND" angesprochen und er sagte, das die Situation mit Hund ganz anders sei als ohne Hund.

    So wie er mir das erklärt hat, muß die Versicherung der Hundebesitzerin dafür aufkommen und garnicht meine Versicherung. Ich bin schonmal mehr als erleichtert, das ich nicht bez. muß sondern eine Versicherung dafür aufkommt.

    Puh bin ich froh, das ich eine habe !!!

    Einer hat geschrieben, wegen meiner Freundin, die Versicherung schenken ... das war eine super Idee, ich habe heute morgen auch mit ihr gesprochen und ich schenke ihr tatsächlich eine Versicherung und bez. das erste Jahr dafür. Da fühle ich mich sicher, auch wenn es nicht meine Kinder sind. DANKE FÜR DES TIPP !!! :-)

    Bin mal gespannt, ob das alles wirklich so einfach ist, wie der Sachbearbeiter das geschildert hat.

    LG

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    Antwort von lottepappe lottepappe

    Hallo,

    die Hundebesitzerin kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden, weil überhaupt kein Fehlverhalten oder Gefahr von Ihr oder von ihrem Hund ausgegangen werden kann (Gefährdungshaftung). Der Hund hat nicht gebellt, sich losgerissen oder ohne Leine gelaufen usw.

    Ob die Haftpflichtversicherung von Eltern dafür aufkommt hängt von verschiedenen Faktoren ab und von der Versicherung ! Weil Kinder im Straßenverkehr bis 10 Jahre nicht haftbar gemacht werden können und ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.

    Zum Beispiel: Ein Kind unter zehn Jahren haftet deshalb nicht, wenn es versehentlich gegen die geöffnete hintere Tür eines abgestelltes Auto fährt (BGH, Az: VI ZR 75/07). Die Haftpflicht der Eltern zahlt dann auch nur, wenn es in einer fremden Umgebung (Urlaubsort) passierte oder das Kind kann eigentlich kein Fahrrad fahren. Dann haften die Eltern dafür, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

    Eine Aufsichtspflichtverletzung ist aber nicht gegeben wenn sich z.B. ein Kind am Bürgersteig von der Hand des Vaters losreißt, auf die Fahrbahn läuft, der sofort hinterher laufende Vater aber nicht mehr in der Lage ist, das Kind rechtzeitig zu erreichen, um einen Zusammenprall mit einem Fahrzeug zu verhindern.

    Ich denke aber, dass in deinem Fall, eure Haftpflichtversicherung für den Schaden am Auto aufkommen wird ! Weil das Kind die nötige Reife und Erfahrung für ein alleiniges Radfahren besitzt. Und er hätte wissen müssen, dass eben um eine Kurve auf einen Bürgersteig auch etwas entgegenkommen kann..

    Was wäre wenn man keine Haftplicht hätte, ich frage nur interresse halber

    Wie gesagt, Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktsfähig, das heißt, sie haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. Im motorisierten Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren. Eltern können dann nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann Kinder für die Schäden haften hängt auch vom Alter und ihrem Entwicklungsstand ab. Dadurch kann es möglich sein, das ein 7 oder 8 Jähriger der einen Brand oder eine Verletzung, die er einem Mitschüler bei einem Streich oder einer Prügelei zugefügt hat, Schadensersatz zahlen muss. Das hier kein Vermögen vorliegt ist belangenlos, weil liegt ein Urteil vor kann daraus bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden.. Eine Privatehaftpflichtversicherung zahlt dann nur wenn andernfalls das Kind oder die Eltern haften würden.

    Und somit ist eine Privathaftpflichtversicherung eigentlich für jede Person Pflicht

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    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    also wir sollten hier nicht so viel mutmaßen und kaffeesatz lesen.

    geh zu deinem versicherungsvertreter und melde den schaden wahrheitsgemäß auch unter hinweis auf den "verursachenden" hund. dein versicherer wird prüfen ob du bzw. dein kind haftbar ist und ggf.den schaden ersetzen. wenn dein kind nicht haftbar ist wird die versicherung die ansprüche abwehren. sofern den hund oder besser die hundehalterin eine schuld oder mitschuld trifft wird dies ggf. geklärt und der geschädigte muß sich dann an sie halten.

    notfalls klärt ein gericht wer haftbar ist und wer nicht

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    Antwort von holger1st holger1st

    So einfach ist die Sache nicht wie sich das manche hier vorstellen. Auch wenn man selber vollkommen unschuldig ist und geschädigt wird, so hat man nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Schadenzahlung. Das fängt bei einem herunterfallenden Ast an und hört bei kleinen Kindern (im Straßenverkehr auch älter als 7) nicht auf. Es sind sozusagen Lebensrisiken mit denen man selber zurecht kommen muss.

    Wenn ein Richter also entscheidet dass das Kind aufgrund des Alters mit der Situation überfordert war (was nach Urteilen schon der Fall sein kann wenn ein Auto teils auf dem Fahrradweg parkt) so hat der Geschädigte tatsächlich überhaupt keinen Anspruch. Dennoch haben hier Haftpflichtversicherer die Möglichkeit eines Einschlusses von Schäden durch deliktunfähige Kinder geschaffen, weil man ja oft doch will dass der andere sein Geld bekommt auch wenn die Gesetzeslage etwas anderes sagt. Wer sowas nicht mit drin hat und Deliktunfähigkeit vorliegt muss hier gar nichts zahlen, die eigene Haftpflicht würde den nicht berechtigten Anspruch dann auch gerichtlich abwehren.

    In diesem konkreten Fall kann die Deliktunfähigkeit vielleicht eine Rolle spielen und eine Mithaftung des Hundehalters ist nicht auszuschließen (auch ein Hund an sich stellt je nach Fall eine eigenständige Betriebsgefahr dar, alleine dadurch dass es ihn gibt).

    Aber dies zu klären ist Aufgabe der Versicherungen die dann noch genauer erfragen wie der exakte Ablauf war. Darum meldet man so etwas immer seiner eigenen Haftpflichtversicherung. Die prüft auch eine evtl. Mithaftung anderer (hier Hundehalter) und hat auch die Schutzfunktion unberechtigte Forderungen abzuwehren - auch gerichtlich.

    Wer keine Haftpflicht hat ist so oder so der Dumme. Denn wenn man keine hat muss man nicht nur Schäden bei denen man schuld ist aus der eigenen Tasche zahlen (und das kann bei Personenschäden einem die finanzielle Existenz kosten), sondern man muss sich auch noch selber mit sowas rumschlagen und sich um die Verteidigung kümmern falls die Gegenseite nicht einsehen will, dass man bei Vorliegen einer Deliktunfähigkeit (und Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht auch nicht indem man ein 9jähriges Kind unbeaufsichtigt radeln läßt) kein Geld fließt.

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Ich hoffe, dass es Deinem Sohn gut geht! Deine Frage ist ohne sehr detaillierte Informationen zum Schadenhergang kaum vernünftig zu beantworten. - Dein Kind ist nur eingeschränkt deliktfähig. - Es ist fraglich, inwieweit Dein Kind überhaupt ein Verschulden trifft. - Es ist zu prüfen, inwieweit der Hund diesen Unfall (mit) verursacht hat. In dem Falle müsste der Hundehalter bzw. dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Schaden der anderen Unfallbeteiligten aufkommen.

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    Antwort von bankchef bankchef

    das blöde ist das du zeuge bei deinem kind bist, das hilft ja im zweifel nicht wirklich weiter.. wenn du das der versicherung meldest würde ich bei denen klären, wer da haften muss.. haftplicht sollte da aber aufkommen , ganz klar..

    und wer mit kindern keine haftpflicht abschliesst ist absolut bescheuert. eltern vergessen, das durch kinder auch menschen umkommen oder andere kinder in gefahrgebracht werden können. wenn da etwas passiert und es kommt zu einem personenschaden, behinderung etc. kann sie gleich einen offenbarungseid leisten das geht in die hunderttausende..oder die vielen fallen im haushalt..

    schenk ihr zum geburtstag ne haftpflicht jahresgebühr..wenn sie eine gute freundin ist, oder erzähl ihr ein paar gruselgeschichten.. das problem ist nicht, das nur sie aufpassen muss,wenn sie pech hat gerät sie an jemand der nur an sein recht und geld will, dann wars das mit einem netten leben.. auf ewig verschuldet..

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    Antwort von verbrannteerde verbrannteerde

    Die Versicherung muss zahlen da dein Sohn unter 12 ist. Vorher muss er auf dem Bürgersteig fahren.

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    Antwort von Narave Narave

    ich kann dir auf jeden fall sagen, das kinder bis 10 jahre auf dem bürgersteig fahren MÜSSEN. da seid ihr in jedem fall im recht. das lernen sie im fahradfahrkurs in der schule und das ist auch ne gültige regel. ich würd mal zur polizei gehn und da nachfragen. und die andere kann zeugin sein, auf jeden fall, nämlich wie ihr hund dein kind aggressiv angekläfft hat und es deshalb vor schreck umgefallen ist. vielleicht kannst du für die leute rechtlich ne hundeschule erzwingen, bzw dass sie veranlassen müssen, dass das tier ned in reichweite von kindern ist? ich würde den vorfall mal als ernsthafte kindswohlgefährdung betrachten. dein kind hätte auch vor ein fahrendes auto fallen können.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    ...das tier net in reichweiter von kindern...das ist unsinn und völlig lebensfremd. schließlich kann und muß ein hundebesitzer nicht jedesmal die staßenseite wechseln, wenn ein kind in die nähe kommt. mit kindeswohlgefährdung hat der ganze vorfall überhaupt nichts zu tun.

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    Antwort von holsch holsch

    deine haftpflicht.

    warum?

    die besitzerin des hundes hat nichts beschädigt...

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