Hallo !
Wer kann mir weiter helfen?
Mein Kind 9 Jahre alt, ist heute mit seinem Fahrrad gefahren.(er war nicht schnell unterwegs) Er möchte links abbiegen und in diesem Moment kommt ein Hund an einer langen Leine ihm in der Kurve entgegen. Er erschrack und weicht dem Hund aus, prallt dann gegen ein Ordnungsgemäß Parkendes Auto was jetzt einen ca. 40 cm langen Lackschaden oberhalb vom Kotflügel hat. Die Besitzerin des Hundes motze ihn an, warum er auf dem Bürgersteig fährt. Ich selber stand auf der anderen Straßenseite und habe auf mein Kind gewartet und habe auch gesehen, wie es passiert ist.
Muss das jetzt meine Haftpflicht übernehmen oder ich oder trifft die Hundebesitzerin auch eine Teilschuld, weil sie den Hund an einer sehr langen Leine hatte.
Der Besitzer des Autos wurde ermittelt und er reagierte sehr locker die Besitzerin des Hundes war in einer tour am sagen, ich bin Zeugin ich bin Zeugin, ich weiß was passiert ist und dieses verunsicherte mein Kind doch sehr, so das es Angst hatte und am weinen war.
Was muß ich jetzt tun, der Besitzer des Autos sagte ich soll ihm meine Adresse und meinen Namen aufschreiben und ihm in den Briefkasten werfen. Dann sind wir alle nach Hause gegangen. Jetzt bin ich selber verunsichert, was soll / muß ich machen.
(Was wäre wenn man keine Haftplicht hätte, ich frage nur interresse halber, weil eine Freundin von mir auch 2 Kinder hat und sie selber hat keine Haftplichtversicherung. Was ist, wenn da mal was mit den Kindern passieren sollte oder die Kinder was beschädigen, wie jetzt z.B. mein Kind. Sie hat die Krankenversicherung, die ja auch pflicht ist und das war es, weder, Haftplicht, Hausrat oder sonst was, meiner Meinung nach ist es unverantwortlich und auch etwas leichtsinnig. Aber mir geht es Hauptsächlich um meine Frage, ob meine Versicherung jetzt bez. oder nicht)
Danke für Eure hilfe !!!
LG
was ist denn das für eine haltung? nur weil der nett war soll er der dumme sein? klappt sowieso nicht die hundetante wird den zeugen machen
Ist doch Wurst, was die Hundetante bezeugt. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung ist nirgends zu erkennen, also muss die Haftpflicht zahlen - egal welche. Dafür ist man schließlich versichert. Wenn die Versicherungen zicken, ist der Autobesitzer der Dumme. Vielleicht war es ja eine alte Kiste, und er knirscht nur mit den Zähnen. Diese Variante werden die Versicherer bevorzugen.
@jobul: dito, die haftplicht ist für genau solche fälle da.
Nicht ganz - die Haftpflicht wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, also muß sie nicht zwingend leisten.