Ein 96 Jahre alter Mann hat einen Oberschenkelhalsbruch. Er ist noch im Besitz seiner geistigen Kräfte und verweigert daher die Unterschrift zur OP. Die Tochter des Patienten hat schon Jahre keinen Kontakt zu ihm. Nun sollte sie die Einwilligung zur OP unterschreiben. Dies will sie nicht tun, da sie Angst hat, das der Vater sie eventuell verklagt, wenn er gegen seinen Willen operiert wird. Was passiert wenn nicht operiert wird.
96 Jahre alter Patient verweigert OP bei Oberschenkelhalsbruch
Antworten (9)
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Karin1070Karin1070
Wenn der ältere Herr nicht unterschreibt, dann ist das Selbstgefährdung und dann kann es soweit kommen, dass er in gewissen Belangen entmündigt werden kann. Oft genug genauso im Berufsalltag erlebt.
Wenn er die OP Einwilligung nicht unterschreibt dann muss er eine Einverständniserklärung unterschreiben dass er es ablehnt.
Was mit Ihm gesundheitlich passiert wenn er nicht operiert wird, können die Ärzte beantworten.
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3Antwort von
piadinapiadina
als meinem vater das selbe passierte, war er 93 jahre alt. er wollte auch keine weitere OP, da die hüfte schon einmal operiert wurde. er bekam einen rollstuhl und auf die schnelle einen platz im altenheim. er kam mit seiner situation erstaunlich gut zurecht und fand sich damit ab. er hatte so entschieden und wir haben das respektiert. er wurde dann immerhin noch 98 jahre alt. also laßt dem alten menschen seine entscheidungsfreiheit und entmündigt ihn nicht auf eine unmenschliche art und weise.
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2Antwort von
SchreiberlilliSchreiberlilli
Wenn der Mann im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, dann kann und darf nur er entscheiden, ob er operiert werden soll oder nicht. Wer von der Tochter eine Unterschrift einfordert, damit sie über seinen Kopf entscheidet, handelt nicht richtig. Die Tochter sollte nicht unterschreiben aber mit ihrem Vater reden! Wenn er nicht operiert wird, wächst alles wild zusammen. Wahrscheinlich wird er dann nicht mehr laufen können. Aber genaue Infos dürfte der behandelnde Arzt liefern können. Dazu sollte er in der Lage sein.
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1Antwort von
Akuta Der Pat. ist laut Angaben im Vollbesitz seiner geistligen Kraft und es ist seine Entscheidung, die Operation nicht durchführen zu lassen. Die einzige Möglichkeit wäre es noch, ein psychiatrisches Konsil durchführen zu lassen, ob er wirklich entscheidungsfähig ist (entscheidungsfähig, nicht geschäftsfähig, das heißt, auch bei einer bereits deutlichen kognitiven Beeinträchtigung kann der Psychiater entscheiden: wenn der Pat. reproduzierbar eindeutig die Operation ablehnt und er in diesem Moment nicht suizidal ist, dann gilt der Wille des Pat.). Die Tochter hat in diesem Fall genau so viel oder wenig zu sagen wie ein Nachbar auf der Straße. Solange der Pat. sie nicht zur Bevollmächtigten eingesetzt hat (also eine Vorsorgevollmacht auf sie ausgefüllt hat) UND er entscheidungsfähig ist, ist es seine Entscheidung. Sollte er selbst nicht entscheiden können (weil er im Delir ist z. B. ), dann muss gerichtlich ein Betreuer bestellt werden (der durchaus die Tochter sein kann). Aber auch wenn er nicht mehr entscheiden kann, kann die Tochter nicht entscheiden (und unterschreiben schon gar nicht) außer sie wäre entsprechend bevollmächtigt. Gilt übrigens auch für Eheleute, solange es keine Vollmachten gibt, können sie nicht im Namen des Partners entscheiden. Und die Entscheidung, sich in diesem Alter nicht mehr an der Hüfte operieren lassen, muss nach entsprechender Aufklärung des Pat. über die Risiken (und Folgen) auch respektiert werden. Das kalendarische Alter sagt nichts über das biologische Alter aus (no-go, slow-go, go-go). Von dem her reichen die Angaben nicht aus, um über die Risiken der OP bei diesem Pat. zu sprechen. Aber auch konservativ (also ohne OP) kann durch Schmerzmittel und Krankengymnastik durchaus Lebensqualität wieder gewonnen werden. Deswegen: rechtzeitig Vorsorgevollmacht (wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr entscheiden kann) und Patientenverfügung (was soll mit mir geschehen, wenn ich nicht mehr entscheiden kann, wie z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, Operationen, künstliche Ernährung etc) ausfüllen. Es gab in letzter Zeit doch einige Urteile zugunsten des Patientenwillen, so dass entsprechende Unterlagen auch wesentlich die ärztliche Entscheidung beeinflussen sollten!
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1Antwort von
Akuta Der Pat. ist laut Angaben im Vollbesitz seiner geistligen Kraft und es ist seine Entscheidung, die Operation nicht durchführen zu lassen. Die einzige Möglichkeit wäre es noch, ein psychiatrisches Konsil durchführen zu lassen, ob er wirklich entscheidungsfähig ist (entscheidungsfähig, nicht geschäftsfähig, das heißt, auch bei einer bereits deutlichen kognitiven Beeinträchtigung kann der Psychiater entscheiden: wenn der Pat. reproduzierbar eindeutig die Operation ablehnt und er in diesem Moment nicht suizidal ist, dann gilt der Wille des Pat.). Die Tochter hat in diesem Fall genau so viel oder wenig zu sagen wie ein Nachbar auf der Straße. Solange der Pat. sie nicht zur Bevollmächtigten eingesetzt hat (also eine Vorsorgevollmacht auf sie ausgefüllt hat) UND er entscheidungsfähig ist, ist es seine Entscheidung. Sollte er selbst nicht entscheiden können (weil er im Delir ist z. B. ), dann muss gerichtlich ein Betreuer bestellt werden (der durchaus die Tochter sein kann). Aber auch wenn er nicht mehr entscheiden kann, kann die Tochter nicht entscheiden (und unterschreiben schon gar nicht) außer sie wäre entsprechend bevollmächtigt. Gilt übrigens auch für Eheleute, solange es keine Vollmachten gibt, können sie nicht im Namen des Partners entscheiden. Und die Entscheidung, sich in diesem Alter nicht mehr an der Hüfte operieren lassen, muss nach entsprechender Aufklärung des Pat. über die Risiken (und Folgen) auch respektiert werden. Das kalendarische Alter sagt nichts über das biologische Alter aus (no-go, slow-go, go-go). Von dem her reichen die Angaben nicht aus, um über die Risiken der OP bei diesem Pat. zu sprechen. Aber auch konservativ (also ohne OP) kann durch Schmerzmittel und Krankengymnastik durchaus Lebensqualität wieder gewonnen werden. Deswegen: rechtzeitig Vorsorgevollmacht (wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr entscheiden kann) und Patientenverfügung (was soll mit mir geschehen, wenn ich nicht mehr entscheiden kann, wie z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, Operationen, künstliche Ernährung etc) ausfüllen. Es gab in letzter Zeit doch einige Urteile zugunsten des Patientenwillen, so dass entsprechende Unterlagen auch wesentlich die ärztliche Entscheidung beeinflussen sollten!
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1Antwort von
TomRichterTomRichter
Er ist noch im Besitz seiner geistigen Kräfte und verweigert daher die Unterschrift zur OP
Damit ist doch alles gesagt, oder? Wenn er nicht will, dann hat auch kein anderer für ihn zu wollen!
Nun sollte sie die Einwilligung zur OP unterschreiben
Warum sollte sie? Solange der alte Mann nicht im Koma liegt, ist ihre Einwilligung genauso wertlos wie wenn ich bestätige, dass ich keine Einwände habe, den Mann gegen seinen Willen zu operieren.
Was passiert wenn nicht operiert wird.
Vermutlich Pflegebedürftigkeit bis ans baldige Ende. Aber wäre das denn mit Operation anders?
Dafür, welche Gründe der zu operierende hat, interessiert sich wohl keiner?
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DerRumpelrudiDerRumpelrudi
Schwere Frage und wir heißen nicht Gott.
Meine Lebenserfahrung:
Bei einer Operation in dem Alter kommt ein Mensch sehr lange zum Liegen und benötigt eine sehr baldige und schnelle Mobilität. Ansonsten bilden sich die Kreislauffunktionen zurück - Lungenentzündung - Tod.
Bei Nichtoperation passier das Gleiche nur mit garantierter Nichtmobilität.
Die Verweigerung der Operation liegt sehr wahrscheinlich am innerlichen Abschluß des Lebens... nicht mehr die Kraft zum Kämpfen aufbringen zu wollen. Demnach ist es nur eine Entscheidung darüber, wie schmerzhaft das Leben zu Ende gehen soll. Das wissen am Besten die Ärzte.
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1Antwort von
marchlew57marchlew57
Was soll schon passieren. Der Vater wird pflegebdürftig sein und nicht mehr laufen können.
Wenn er geistig noch fit ist, ist es sein gutes recht, die OP nicht zu wollen. Ich verstehe nicht, wieso die Tochter überhaupt gefragt wird.
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VirtualSelfVirtualSelf
Was passiert wenn nicht operiert wird.
Das wird nur der behandelnde Arzt sagen können.
Hier könnte man nur fröhlich vor sich hin spekulieren.
"also laßt dem alten menschen seine entscheidungsfreiheit und entmündigt ihn nicht auf eine unmenschliche art und weise." Ich bin ganz bei dir...leider interessiert es kaum jemanden, sobald Selbst,- oder Fremdgefährdung im Raum steht, kommen sie mit Entmündigung :( Das war einer meiner Gründe, nicht mehr in diesem Beruf zu arbeiten.
traurig, aber wahr.