1

90-Tage-Kontaktlinsen länger tragen?

Frage von IanFrazer IanFrazer

Hi Leute, ich hab´ mir im Februar zu Karneval farbige Kontaktlinse gekauft. Es sind solche 90-Tage-Kontaktlinsen. Ich hatte die Dinger aber nur ein mal drin, und dann in eine Aufbewahrungsbox mit Flüssigkeit (die regelmäßig gewechselt wird) gelegt. Kann ich die immer noch weiter benutzen, oder ist davon abzuraten? Immerhin wäre das ein teurer Spaß für einen Abend gewesen :P

Danke im Vorraus :)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    Also, das ist eine Frage der Linsenqualität. Normal sollten sie bei einmaligem Tragen länger durchhalten als diese 90 Tage. aber ich würde trotzdem davon abraten. Die Linsen verlieren mit der Zeit ihre Atmungsaktivität und schaden damit der Hornhaut (bei häufigerem Tragen über die Lebensdauer von Linsen hinaus, kann dies zu Gefäßwachstum in die Hornhaut führen, und damit zu einem deutlich schlechteren Sehen, vor allem wäre es irreparabel.

    Überleg's dir also gut. Und wenn du das nächste mal farbige Kontaktlinsen kaufst, die du gar nicht so oft tragen willst, entscheide dich lieber für Tageslinsen.

  • 0
    Antwort von stgter stgter

    Fragen werden gestellt, ist ja richtig feierlich. Wenn Du Dir eine Rama oder Milch aufmachst und das Haltbarkeitslimit ist überschritten trinkst Du die Milch oder schmierst Du Dir die Rama aufs Brot auch wenn Du jedes nur einmal benutzt hast ?? Nein !! Kleiner Tip; Tageslinsen = 1 Tag / Monatslinsen = 1 Monat usw. Ach ja, Pflegemittel ist das selbe Prinzip.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.