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9 jähriger Sohn hat Mahnung von DVB erhalten

gefragt von alaska99 am 21.10.2008 um 16:36 Uhr

Mein Sohn(9) fuhr mit dem Bus zur Schule. Als er in den Bus stieg, stellte er seinen Ranzen auf den Sitz u. ging mit der Fahrkarte zum Automaten. Auf dem Weg hielten ihn 2 Kontrolleure an u. verdonnerten ihn zum Bußgeld. Mein Sohn hatte den Fahrschein in der Hand (dies konnten auch weitere Personen bezeugen). Er kam damals mit einem Überweisungsschein ein, worin kein Betrag eingetragen war. Nun (3 Wochen später) bekomme ich (als gesetzlicher Vertreter) eine Mahung in Höhe von 47€. Ganz schön frech. Ich bin noch nie schwarz gefahren u. auch mein Sohn auch nicht. Nun habe ich gelesen, das er nicht staffähig ist, aber warum droht mir die DVB nun mit Inkassobüro? Ich habe dort angerufen u. gesagt, das die Person, die dort aufgeführt ist, mir nicht bekannt sei (tatsächlich wurde der Name falsch geschieben) und die sagten, ich soll einen 4 Zeiler dazu schreiben. Mein Sohn hat keinen Ausweis dabei. Was soll ich tun? Die Diskussion mit der Bahn würde ich mir ersparen u. wie gesagt, das mit dem 4 Zeiler wäre zwar schnell geschrieben, aber wohl sehr an den Haaren herbei gezogen....:-(

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Recht x 35.121 kind x 2.617 bahn x 1.233 bussgeld x 265

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 21. Oktober 2008 16:40
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Hmm. Er kommt doch vorher an den Automaten vorbei, bevor er die Sitze erreicht? Aber abgesehen davon musst Du schon selbst entscheiden. Zum einen was tatsächlich stimmt und zum anderen wie Du vorgehst.


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. Oktober 2008 16:38
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Schreib den 4- Zeiler und vergiß die Angelegenheit.


regideur
beantwortet von regideur am 21. Oktober 2008 16:40
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Ich würde es darauf ankommen lassen!!!

Schreib einen 4 Zeiler wie es Dir Dein Sohn geschildert hat. Einen Beschwerdebrief wie mit Kunden umgegangen wird kannst Du ja gleich mit dazulegen. Es spart Dir Portokosten.

Werden Kontrolleure bei Euch nach eine Art Provision bezahlt???? Es würde einiges erklären!


weisnet
beantwortet von weisnet am 19. August 2009 13:46
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sag den kontrolleuren das schèisse sind und sich in ihren fetten @rsch fick3n sollen.


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 4. März 2009 14:38
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Ich würde die Forderung zurückweisen, aber nicht weil Dein Sohn noch nicht strafmündig ist, sondern aus den o.g. Gründen. Bis Dein Sohn 15 Jahre alt ist, musst Du für seine Bussbescheide etc. aufkommen. LG


anonym
beantwortet von mondi23 am 16. Januar 2009 13:08
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erst mal den Brief schreiben. Wenn dann noch etwas kommt, an einen Anwalt wenden. genau für solche Fälle gibt es ja schließlich eine Rechtsschutzversicherung, die Standart sein sollte, gerade wenn man Kinder hat.


adler19
beantwortet von adler19 am 28. Dezember 2008 14:45
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anwalt nehem vor gericht ziehen. es ist eine 90%ige wahrscheinlichkeit das ihr gewinnt und ihr nix bezahlen müsst auch nicht euern anwalt.


anonym
beantwortet von nicki18 am 30. November 2008 21:52
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ich würde auch den 4zeiler schreiben


anonym
beantwortet von Kurti83 am 23. Oktober 2008 10:57
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Das ist typisch. Man macht etwas falsch (nicht entwertetetert FS) ist schwarz fahren. Und wenn man dann - wie es richtig ist - das erhöhte Bef-Entgelt zahlen soll, sucht man nach Ausreden.

Sei froh, dass der Name nur falsch geschrieben wurd eund du dein Kind nicht von der Polizeidienststelle abholen musstest.

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 21. November 2008 07:51

Das war ein KIND das etwas nicht ganz richtig gemacht hat. Hast du in Deinem Leben immer alles richtig gemacht? Der Junge hatte keine böse Absicht und hat einen Fahrschein gelöst, auch wenn er es eher hätte tun sollen.

Kommentar von gee123 am 4. Januar 2009 13:03

der junge ist doch kein verbrecher!!eltern können halt nur glauben, was ihnen die kinder erzählen.zumindest ist es in diesem fall so


anonym
beantwortet von Mietnormade am 21. Oktober 2008 16:41
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Widerspreche der Forderung einfach.


LeeAnn
beantwortet von LeeAnn am 21. Oktober 2008 16:40
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Genau.... wenn die das sogar vorschlagen.... vermutlich wissen sie selber, dass sie nichts in der Hand haben.
Schreib den "falschen Namen" kenne ich nicht. Fertig


Eselin
beantwortet von Eselin am 21. Oktober 2008 16:39
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Steht keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Wisch? Müsste eigentlich. Und dann würde ich an deiner Stelle schon Widerspruch einlegen.

Kommentar von alaska99 am 21. Oktober 2008 16:43

Auf dem Schreiben steht nur, das ich gemäß §6 ABB VVO dies zahlen soll u. das ich dies zahlen soll. Ansonsten wird nur noch mit dem Inkassobüro gedroht. Von Widerspruchsfrist o.ä. ist keine Rede

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 21. Oktober 2008 16:54

Das ist seltsam. Denn eigentlich müsste da draufstehen, dass du (normalerweise binnen 30 Tagen) Widerspruch einlegen kannst. Das ist bei solchen Bescheiden eigentlich so.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 21. Oktober 2008 16:38
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Nur noch Verbrecher unterwegs......


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