Mein Sohn(9) fuhr mit dem Bus zur Schule. Als er in den Bus stieg, stellte er seinen Ranzen auf den Sitz u. ging mit der Fahrkarte zum Automaten. Auf dem Weg hielten ihn 2 Kontrolleure an u. verdonnerten ihn zum Bußgeld. Mein Sohn hatte den Fahrschein in der Hand (dies konnten auch weitere Personen bezeugen). Er kam damals mit einem Überweisungsschein ein, worin kein Betrag eingetragen war. Nun (3 Wochen später) bekomme ich (als gesetzlicher Vertreter) eine Mahung in Höhe von 47€. Ganz schön frech. Ich bin noch nie schwarz gefahren u. auch mein Sohn auch nicht. Nun habe ich gelesen, das er nicht staffähig ist, aber warum droht mir die DVB nun mit Inkassobüro? Ich habe dort angerufen u. gesagt, das die Person, die dort aufgeführt ist, mir nicht bekannt sei (tatsächlich wurde der Name falsch geschieben) und die sagten, ich soll einen 4 Zeiler dazu schreiben. Mein Sohn hat keinen Ausweis dabei. Was soll ich tun? Die Diskussion mit der Bahn würde ich mir ersparen u. wie gesagt, das mit dem 4 Zeiler wäre zwar schnell geschrieben, aber wohl sehr an den Haaren herbei gezogen....:-(

Hmm. Er kommt doch vorher an den Automaten vorbei, bevor er die Sitze erreicht? Aber abgesehen davon musst Du schon selbst entscheiden. Zum einen was tatsächlich stimmt und zum anderen wie Du vorgehst.

Ich würde es darauf ankommen lassen!!!
Schreib einen 4 Zeiler wie es Dir Dein Sohn geschildert hat. Einen Beschwerdebrief wie mit Kunden umgegangen wird kannst Du ja gleich mit dazulegen. Es spart Dir Portokosten.
Werden Kontrolleure bei Euch nach eine Art Provision bezahlt???? Es würde einiges erklären!

sag den kontrolleuren das schèisse sind und sich in ihren fetten @rsch fick3n sollen.
Ich würde die Forderung zurückweisen, aber nicht weil Dein Sohn noch nicht strafmündig ist, sondern aus den o.g. Gründen. Bis Dein Sohn 15 Jahre alt ist, musst Du für seine Bussbescheide etc. aufkommen. LG
erst mal den Brief schreiben. Wenn dann noch etwas kommt, an einen Anwalt wenden. genau für solche Fälle gibt es ja schließlich eine Rechtsschutzversicherung, die Standart sein sollte, gerade wenn man Kinder hat.
anwalt nehem vor gericht ziehen. es ist eine 90%ige wahrscheinlichkeit das ihr gewinnt und ihr nix bezahlen müsst auch nicht euern anwalt.
Das ist typisch. Man macht etwas falsch (nicht entwertetetert FS) ist schwarz fahren. Und wenn man dann - wie es richtig ist - das erhöhte Bef-Entgelt zahlen soll, sucht man nach Ausreden.
Sei froh, dass der Name nur falsch geschrieben wurd eund du dein Kind nicht von der Polizeidienststelle abholen musstest.
Kessko am 21. November 2008 07:51 Das war ein KIND das etwas nicht ganz richtig gemacht hat. Hast du in Deinem Leben immer alles richtig gemacht? Der Junge hatte keine böse Absicht und hat einen Fahrschein gelöst, auch wenn er es eher hätte tun sollen.
der junge ist doch kein verbrecher!!eltern können halt nur glauben, was ihnen die kinder erzählen.zumindest ist es in diesem fall so

Genau.... wenn die das sogar vorschlagen.... vermutlich wissen sie selber, dass sie nichts in der Hand haben.
Schreib den "falschen Namen" kenne ich nicht. Fertig

Steht keine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Wisch? Müsste eigentlich. Und dann würde ich an deiner Stelle schon Widerspruch einlegen.
Auf dem Schreiben steht nur, das ich gemäß §6 ABB VVO dies zahlen soll u. das ich dies zahlen soll. Ansonsten wird nur noch mit dem Inkassobüro gedroht. Von Widerspruchsfrist o.ä. ist keine Rede
Eselin am 21. Oktober 2008 16:54 Das ist seltsam. Denn eigentlich müsste da draufstehen, dass du (normalerweise binnen 30 Tagen) Widerspruch einlegen kannst. Das ist bei solchen Bescheiden eigentlich so.