ist doch deren fehler in der abbrrechnung
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lynnie1981xxlynnie1981xx
nö behalt es ist doch denen ihr problem und wenn es nicht auffällt hihi
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gismolinchen Es ist m.E. immer die Pflicht des Arbeitnehmers, die Abrechnung auf Ordnungsmäßigkeit zu kontrollieren. Wie schon gesagt, würdest Du ja auch sofort hier schreien, wenn zu wenig ankommt.
Von daher --> Klärung!
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ClintLeonPowersClintLeonPowers
Muss zurück. Wenn die dir zuwenig zahlen, ist es auch deren Fehler. Aber den Rest würdest du schon einfordern, oder?
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AMADEAAMADEA
Wenn du 85 Euro zuwenig bekommen hättest, würdest du die doch auch haben wollen, oder? Weil es ja dein Geld ist. Also, die 85 überzahlten Euro gehören deinem Arbeitgeber. Gib sie zurück! Was ist denn das für eine unreife Einstellung: "...es ist doch deren Fehler ..."!!!!
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rapidorapido
Das ist egal, wessen Fehler es ist. Das Geld steht dir nicht zu und muss zurückgezahlt werden. Das ist allerdings Sache der Buchhaltung. Du kannst es also aussitzen, bis die was merken und die Rückforderung stellen.
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kochstuebchenkochstuebchen
aber du weißt doch genau das es dir nicht zusteht. melde es deinem arbeitgeber, bevor du einen schlechten eindruck hinterlässt.
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KatzewandaKatzewanda
Die merken das sowieso bei der Jahresabrechnung, ich würde es sagen, sonst stehst Du ziemlich dumm da, entweder als dumm oder als unehrlich.
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hast recht