Person A bewirbt sich bei mehreren Firmen als freier Mitarbeiter ( HGb84 ). Firma Ab gibt Ihm eine feste zusage mit festem Gehalt. Für 12 Monate allerdings auf Montage. Firma Ac sagt er könne sofort anfangen, aber nur mit einem Provisionsmodell zur Vergütung. Person A entscheidet sich für Firma Ac (weil Heimatnah). Person A bekommt Unterstützung von der Firma Ac zugesagt, in Form von Werbe- Materialien und Werkzeuge die zur Ausführung nötig sind. Auf mehrfachen nachfragen bei der Firma Ac wo den die zugesagten Utensilien sind hieß es nur, dass Sie beantragt sind. Auf nachfragen, wo der Vertrag den Person A unterschrieben hat ist, bekam er immer dieselbe Antwort, ist beantragt und unterwegs. Nun ist die Sache etwas eskaliert, weil nach 4 Monaten immer noch nichts eingetroffen ist. Das andere Jobangebot ist nun auch weg. In wie weit kann Person A die Firma Ac in Regress nehmen? Da er ja keine Provision Erwirtschaften konnte, weil die dringend benötigten Utensilien, nicht zur Verfügung gestellt worden sind wie es Vertraglich vereinbart war (Firmenausweis, Werkzeug etc). Der Personalchef möchte sich gerne mit Person A treffen, allerdings besteht er darauf dass keine Juristische Person anwesend sein darf. Keine Ahnung warum. Was würdet Ihr der Person A raten?
Vielen Dank im Voraus.
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Hm interessanter Fall. Aber ich (bin kein Anwalt habe aber Recht in der Uni gehabt) würde sagen, dass durchaus ein Anspruch bestehen könnte. Kommt halt auc auf die genauen formulierungen an die im Vertrag stehen. Wird das Materiel wirklich zugesichert oder ist es eine formulierung wie "Matterial kann gegebenfalls zur verfügung gestellt werden?
Gegen das Treffen würde ich nichts einwenden. Schau dir doch mal an was der persochef zu sagen hat. WICHTIG ! Nichts unterschreiben :-)
Die Frage ist nat¨rlich auch, was willst du? Willst du denn Job noch? Oder willst du schadensersatz? Dan würde ich mir doch ehr professionelle Hilfe holen.
Ohne die mittel kann ich nicht Arbeiten und ohne Vertrag kann ich meinen Vertrieb nicht ausbauen.