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800-Euro-Job + freier Mitarbeiter?

Frage von Flochjan Flochjan

hallo,

seitdem ich mit meinem studium bis auf die examensprüfungen fertig bin (schein-frei) arbeite ich in einem sog. "midijob", also innerhalb der gleitzone bis 800€.

nun habe ich vor einigen wochen im rahmen meines studiums ein praktikum bei einem radiosender absolviert und man hat mir dort nach abschluss des praktikums eine freie mitarbeit angeboten. ich würde dort nach "auftrag" bezahlt werden, d.h. pro beitrag, reportage, umfrage, interview einen gewissen stundensatz beziehen. angenommen ich fahre zu einer pressekonferenz, führe dort einige interviews und schneide den beitrag hinterher noch zurecht - was grob einem arbeitsaufwad von 2 bis 3 stunden entspräche - würde ich knapp 40€ dafür bekommen.

bei meinem 800€ job liege ich monatlich so knapp über 600€, zahle also einen gewissen prozentsatz der üblichen abgaben.

meine frage ist nun: wie weit ließe sich das vereinbaren? also midijob wie bisher und "nach bedarf" freie mitarbeit?

die vom radio meinten, das wäre alles kein problem solange ich bei ihnen nicht mehr verdiene als im 800€ job.... stimmt das?

muss ich denn meinen arbeitgeber vom midijob darüber informieren?

ich hoffe jemand hat da erfahrung und kann mir helfen.

besten dank schon mal im vorraus :)

flo =)

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Antworten (1)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    noch eine Nachfrage: welche Krankenversicherung besteht denn aktuell? privat, gesetzlich als Student oder gesetzlich als freiwilliges Mitglied?

    Gruß

    RHW

    Kommentar von Flochjan Flochjan

    ich bin zur zeit ganz normal gesetzlich über meinen 800€-job versichert :)

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Wenn aktuell eine Sozialversicherung als Arbeitnehmer besteht, ändert sich durch die selbständige Tätigkeit nichts, wenn diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.

    Ob eine selbständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, prüft die Krankenkasse: wöchentliche Arbeitszeit, Gewichtung der beiden Einnahmearten, Höhe der sonstigen Einnahmen aus anderen Quellen.

    Wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, beträgt der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung 215 Euro pro Monat. Der Zuschuss vom Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann.

    Zur Sicherheit sollte man sich die Entscheidung der Krankenkasse schriftlich geben lassen und Änderungen der Kasse zeitnah mitteilen.

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