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80 Euro wegen nicht Erscheinen beim Psychotherapeuten

Frage von xxaabbccxx xxaabbccxx

Ich bin nun schon seit seit einigen Monaten in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung. Vor einiger Zeit habe ich einen Termin verschlafen, da ich die ganze Nacht nicht wirklich schlafen konnte, da es mir psychisch nicht gut ging (Depressionen). Am Tag des Termines, genauer gesagt eine halbe Stunde nach eigentlichem Beginn der Sitzung, rief ich die Therapeutin an und entschuldigte mich bei ihr unter Traenen am Telefon und schilderte die Angelegenheit.

Meine Frage ist nun: Sind die 80 Euro der Hoehe nach angemessen? Kann ein Psychotherapeut ueberhaupt so viel verlangen, wenn man durch ein bestimmtes Krankheitsbild (z.B. wie hier: Depressionen) gar nicht dafuer garantieren kann, immer zum Termin zu erscheinen, natuerlich NICHT beabsichtigt, aufgrund der momentanen psychischen Verfassung? Und was ist, wenn man ein sehr geringes Einkommen hat, und es fast unmoeglich ist, 80 Euro zu zahlen? Wuerde es etwas bringen, einen Anwalt einzuschalten?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Steinbock123 Steinbock123

    Ist die Praxis so durchorganisiert, dass die Ärzte mit längeren Terminsvorläufen arbeiten und den jeweiligen Patienten im voraus auf einen Termin bestellen, der wegen der Dauer der Behandlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann und zu dem kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird, so ist die Leistung im Sinne des § 296 BGB kalendermäßig bestimmt.

    Bei einer solchen Terminabsprache richten sich Arzt und Patient auf eine Behandlung zu diesem Termin ein; der Arzt nimmt sich für die Terminsstunde Zeit. Erscheint der Patient nicht, gerät er in Annahmeverzug und muss dem Arzt das Honorar für den nicht eingehaltenenArzttermin gem. § 615 S. 1 BGB zahlen.

    Dies gilt selbst dann, wenn der Patient den Termin kurzfristig absagt, denn gerade wenn ein Arzt mit längeren Terminsvorgaben arbeitet, fällt es schwer, auf die Schnelle ersatzweise Patienten zu finden.

    http://www.pknds.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Rechtliches/Sozialrechtliche...

    Die Rechnung wirst du leider zahlen müssen.

    Kommentar von Steinbock123 Steinbock123Steinbock123

    Danke dir fürs Sternchen :)

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    Antwort von Midgarden Midgarden

    Das Problem ist. Du hast mit dem Therapeuten einen Vertrag geschlossen und deshalb hält eine bestimmte Zeit für Dich regelmäßig frei ...

    Es gibt sicher gewichtige Gründe, einen Termin absagen zu müssen - aber das muß halt rechtzeitig vorher geschehen, damit der Termin anderweitig genutzt werden kann.

    So hat er halt seine Zeit damit "verplempert", auf Dich zu warten und diese Zeit ist für ihn halt auch geldeswert ...

    Da kannst Deine Erkrankung nicht als Ausrede nehmen - denn dann dürftest Du erst gar keinen Vertrag schließen, wenn Deine Erkrankung für Dich ein triftiger Grund ist, Dich nicht an Vereinbarungen zu halten!

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    Antwort von Minischweinchen Minischweinchen

    Hallo,

    ja, daß ist berechtigt. Du bist mit dem Psychotherapeuten einen Vertrag eingegangen. Er hat diese Sitzungen und Gespräche bei der Krankenkasse beantragt. Dafür hast Du auch unterschrieben. Das Du Verschlafen hast, ist Pech, aber dort gibt ja viele Patienten mit Deinen Problemen und wenn er da bei jedem Rücksicht nehmen würde. Er hatte ja einen Arbeitsausfall. Termin hätte halt jemand nehmen können, der auch dringend einen gebraucht hätte. Du kannst höchstens nochmal persönlich mit Deinem Psychotherapeuten sprechen, ob er auf die 80,-- verzichtet, vielleicht drückt er nochmal eine Auge zu. Kann es sein, daß Du schon öfter nicht erschienen bist, daß Du gleich den Ausfall bezahlen musst? Wovon willst Du eine Anwalt zahlen, wenn es an den 80,-- schon scheitert. Außerdem willst Du unter solchen Umständen dann dort weiter eine Psychotherapie machen, wie soll das denn gehen? Sieh Deinen Fehler ein und besprich es nochmal persönlich!

    Grüssle

  • 2
    Antwort von tiniwuzz tiniwuzz

    Du bist aus bestimmten Gründen bei einem Therapeuten, wahrscheinlich WEGEN der Depression. Zu Beginn der Therapie wird einem gesagt, dass man rechtzeitig absagen muss, sonst muss man zahlen. Deine Absage war nicht rechtzeitig, daher kann er diesen Betrag berechnen. Das wird sein Stundensatz sein. ER konnte ja in dieser Zeit keinen neuen Termin annehmen/vereinbaren. Also: leider ja.

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    Antwort von Petra31356 Petra31356

    Hallo xxaabbccxx, es geht aus deiner Frage nicht hervor, ob du bei einem Psychotherapeuten in Behandlung bist, welcher auf "Kasse" arbeitet oder Selbstzahler (Privat) behandelt. Jedenfalls, aufgrund deiner Schilderung, meine ich, dass solch ein Risiko, dass ein Patient einmal nicht kommen kann, mit einkalkuliert ist. Ein Risiko gibt es schliesslich in jedem Beruf. Im äussersten Fall kann ein kleiner Anteil von der Gesamtsumme berechnet werden. Die volle Summe würde ich an deiner Stelle nicht bezahlen. Es war ja auch keine Behandlung erfolgt. Der Therapeut hatte eine Auszeit, er konnte diese für seine Zwecke nutzen, möglicherweise um Schreibkram zu erledigen ect. Du hast selbst wenig Geld und bist sonst immer erschienen. Nur nebenbei, ich betreibe selbst eine psychologische Praxis und verlange kein Geld, wenn ein Patient mal nicht kommen kann. Alles Gute, Petra.

    Kommentar von xxaabbccxx xxaabbccxxxxaabbccxx

    Mein Psychotherapeut rechnet ueber die Krankenkasse ab. Ich hatte vor diesem Psychotherapeuten schon 2 andere, mit denen ich nicht sehr gut zurecht kam, und diese haben nie 80 Euro verlangt oder sonstiges, wenn ich mal nicht gekommen bin. Ich wusste auch gar nicht, dass es ueberhaupt moeglich ist, dass der Patient fuer den Verdienstausfall aufkommen muss. Aber scheinbar (auch, wenn ich mich nicht mehr erinnern kann) habe ich es unterschrieben. Und wie auch immer, ich weiss, dass ich einen Fehler gemacht habe und kann es nun nicht rueckgaengig machen. Mein Psychotherapeut hat nun einen Patienten weniger, und ich habe eine Lehre fuer mich drauss gezogen und werde einfach keine Therapie mehr machen, da ich aufgrund des Krankheitsbildes nicht immer gewaehrleisten kann, Termine rechtzeitig abzusagen.

    Kommentar von Petra31356 Petra31356Petra31356

    Hallo lieber xxaabbccxx, du hast unterschreiben müssen, dass du nicht wahrgenommene Termine bezahlen musst? Lasse dir eine Kopie davon schicken, (die kannst du schriftlich, telefonisch oder per E-mail anfordern. Bezahle erst mal nicht. Informiere deine Krankenkasse davon und schalte diese in deinem Fall ein. Ich denke dies kann dir helfen. Viel Erfolg und alles, alles Gute für dich, Petra.

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    Antwort von Maddy12 Maddy12

    wenn du den termin nicht einhälst kann der arzt dir die kosten in rechnung stellen. ein anwalt lohnt auf keinen fall, weil die kosten höher sind als die eigentliche summe, also zahle lieber die 80 euro und sorge dafür das du termine einhälst

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    Antwort von kittykatze90 kittykatze90

    Hi, diese Gebühr ist zulässig und auch etwa in dieser Höhe normal (so Regelsätze liegen häufig zwischen 80-100 € wenn man nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen kann)

    Nur wegen eine psychischen Erkrankung kannst du dich da nicht herausreden, dem Therapeut entgeht so sein Geld weil er den Termin nicht anderweitig vergeben konnte - natürlich will der da Ersatz

    Diese Gebühr ist generell auch üblich, bei vielen Ärzten, aber sogar bei kosmetikern etc

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    Antwort von Uhushuhu Uhushuhu

    Das wäre so ein Schutz Recht, das von nicht-Kranken ausgenutzt werden würde... Leider leider...

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    Antwort von Nasdaq14 Nasdaq14

    Nur wegen eine psychischen Erkrankung

    Ja, leider ist das so.

    Ich kann s ja auch einstweilen verstehen, weil er einen Verdienstausfall hat.

    ABER

    Wenn ich zwei Stunden beim Arzt sitze und deswegen einen Geschäftstermin verpasse, dann darf ich nichts einfordern ( ich denke das gilt erst be noch längereri Überschreitung des Termins.

    UND

    wenn es eine physische Erkrankung gewesen wäre, wäre es auch etwas anderes gewesen

    ODER

    ein Bankkunde nicht zu meinem Termin kommt und ich in der Zeit ein anderes Geschäft hätte abwickeln können, lacht mich der Kunde aus, wenn ich ihm eine Rechnung stellen würde.

    Das sind so die Sonderrechte, die mir NICHT gefallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nasdaq

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    Antwort von moonrox moonrox

    natürlich kann sie. verdienstausfall. ob das dem therapeutischen erfolg vorantreibt bezweifle ich. aber sie kann das machen.

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