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8 wochen mutterschutz = 8 wochen NACH elternezeit arbeitslos ?

Frage von hauptstadtB hauptstadtB

Hallo Eine Freundin hätte heute ihren Dienst wieder anfangen sollen - da wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Chef damals ein Schreiben fertig machte, der klärte, dass die Elternzeit erst 8 Wochen nach der Geburt beginnt und somit, seine aktuelle Schlussfolgerung, müsse er sie erst wieder zum April hin einstellen und sie steht nun ohne Geld da.

Ist das Rechtens ? denn: Mutterschutz übernimmt doch die Krankenkasse ?

Zumal sie auch Beschäftigungsunfähig geschrieben wurde ( ca. 2 Monate vor der Geburt )

ist dringend - bitte um schlesstmögliche antwort !

vielen dank !

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Antworten (3)

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    Antwort von answer777 answer777

    Das ist Quatsch, was der Chef da schlußfolgert. Die Elternzeit endet am Tag X, so wie die Freundin das beantragt hat. Am Tag X+1 kann sie wieder arbeiten und bezieht das volle Gehalt. Er kann nicht rechnen X+8 Wochen, das ist Schmarrn!

    Sie soll ihre Schreiben raussuchen, wo die Elternzeit bestätigt wurde und am darauf folgenden Tag ist wieder in Lohn und Brot.

    Er kann da wie schon gesagt keine 8 Wochen drauf rechnen. Da hat er sich halt vertan.

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    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Ich versteh das Ganze auch nicht.

    Hat sie Elternzeit angemeldet und der Chef hat im Bestätigungsscheiben einen anderen Zeitraum bestätigt? Das hätte ihr auffallen und sie hätte es klarstellen müssen.

    Wenn sie heute hätte anfangen sollen, hat sie sich vorher nicht beim Chef gemeldet? Das hätte doch schon eher auffallen müssen?

    Sie hat übrigens nach der Geburt 8 Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot. Und durch das Mutterschutzgesetz ist sie 4 Monate nach der Geburt vor Kündiung geschützt.

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    Antwort von Kaltenbecher1 Kaltenbecher1

    verstehe deine frage nicht ganz. mutterschutz und elternzeit sind doch 2 versch. paar schuhe. eine frau hat 8 wochen nach der entbindung mutterschutz, danach beginnt die elternzeit. sofern sie beantragt wurde. wann war denn die geburt? was hat sie denn als elternzeit dem AG mitgeteilt?

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