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8-WG,Vermieter darf die lehrstehende Zi betretenohne zustimmung?Wer Trägt die Renovierungskosten?

Frage von Weiden Weiden

Wir wohnen in einer 8-WG, jedes Zimmer ist alleine vermietet, drei Personen sind ausgezogen. Wer ist für die Weitervermietung zuständig? Zimmer wurden nicht renoviert, wir haben auch keine Adresse und Tel. Nr. von den Leuten die hier ausgezogen sind. Kann oder darf der Vermieter die Wohnung betreten und Handwerker bestellen ohne uns bescheid zu sagen. Wer ist für renovieren zuständig? Wer Trägt die Renovierungskosten?

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Antworten (4)

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    Antwort von Malkia Malkia

    Wenn für jedes Zimmer ein Mietvertrag abgeschlossen wurde darf der Vermieter die Zimmer betreten. Die Renovierung ist in diesem Fall Sache des Vermieters oder Mieters. Für die Weitervermietung ist in diesem Fall dann auch der Vermieter zuständig.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Also ich lese hier WG!!! nix Einzelzimmervermietung - das wäre eine Pension!

    Kommentar von Weiden Weiden

    fristquardian du liest es richtig "WG" aber die Zimmer sind Einzeln vermietet.

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    Antwort von ananasie ananasie

    wenn die zimmer einzeln vermietet sind, dann darf der vermieter in die wg und die zimmer zeigen(auch gemeinschaftsräume also küche, bad, etc.), eure (bewohnten) zimmer darf er allerdings nicht betreten. die renovierungskosten zahlt er entweder von der kaution, oder der nachmieter kommt dafür auf, je nach dem wies im vertrag steht. für euch entstehen nur die nebenkosten für das "mitheizen" der leeren zimmer... ansonsten seid ihr da nicht beteiligt. haben ne 12er wg, da läuft das auch so

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der Vermieter darf die Räume in Abstimmung mit den Mietern betreten. Darüber gibt der WG-Mietvertrag ebenso Auskunft, wie über die Renovierungspflichten.

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    Antwort von akademikus akademikus

    schau doch mal in deinen mietvertrag, das sollte da doch geregelt sein..

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Genau! - WG-Mietvertrag lesen!

    Kommentar von Weiden Weiden

    Leider es ist nichts geregelt.

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