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8 Monate nach Unfall will Unfallgegener Geld

Frage von DPawi DPawi

Meine Freundin hatte vor 8 Monaten einen Unfall. Sie war Schuld. An Ihrem Wagen wurde der Schaden zwischenzeitlich von einem Freund komplett beseitigt. Der Unfallgegner (ein LKW) hatte nur eine kleine Delle am Aufprallschutz. Meinte, kein Thema, den Schaden kann man locker als Schaden von einer Baustelle deklarieren. Wir haben nur ne Telefonnummer getauscht. Keine Fotos, keine Polizei, keine Versicherungsdaten etc. Er hatte sich dann kurz nach dem Unfall nochmal gemeldet und meinte, dass der Reifen noch ne Beschädigung aufweist. Haben gesagt, dass wir den Schaden dann privat regeln und fertig. Dann kam nix mehr. Jetzt nach 8 Monaten, ruft er an und meint.. der Reifen müsste jetzt bezahlt werden. Inwieweit kann er jetzt noch beweisen, dass der Schaden aus dem Unfall herrührt? An unserem Wagen ist kein Schaden mehr zu sehen und er kann ja zwischenzeitlich noch wo anders kollidiert sein. Wie soll sich hier meine Freundin verhalten? Er wäre hier doch jetzt in der Beweispflicht und das nach 8 Monaten.. Danke euch für eure Meinungen!

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JotEs JotEs

    Wer etwas fordert, der muss beweisen, dass ihm das Geforderte zusteht.

    Je mehr Zeit zwischen dem Schaden und der Forderung vergangen ist, desto schwieriger wird dieser Beweis.

    Wenn ihr irgendetwas an der Geschichte faul findet, dann solltet ihr nicht zahlen. Meldet die Sache eurer Versicherung - und gebt dabei an, dass ihr zunächst privat zahlen wolltet und euch deswegen nicht früher gemeldet habt - zumal auch zunächst keine Forderungen gestellt wurden.

    Weist auch unbedingt auf die Eurer Meinung nachbestehenden "Ungereimtheiten" hin.

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Wenn ihr damals zugesagt habt, den Schaden zu übernehmen, könnt ihr jetzt nicht einfach so nicht mehr bezahlen wollen. Schon aus Anstand nicht. Aber auch juristisch würde es für euch blöd ausgehen.

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Aber nach 8 Monaten? Wenn er einen Schaden am Reifen vermutet hatte, dann hätte er ihn doch gleich überprüfen lassen. Da wartet man doch nicht noch locker ein 1/2 Jahr!

    Kommentar von keksi3313 keksi3313keksi3313

    Wenn der gerichtlich kommen würde gäbs nen anderes Problem. Der würde quasi gestehen, dass er 8 Monate mit einem defekten Reifen gefahren ist ;)

    Kommentar von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2Sonderzeichen2

    Da hast Du nicht Unrecht. ;-)

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Wenn der Unfallgegner dein Kennzeichen hat, kommt er über den Zentralruf der Autoversicherer an deine Versicherung, dann beginnt das ganze zu laufen ob du willst oder nicht. Erst wenn die Versicherung eine Regulierung abgelehnt kann geklagt werden.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Den Schaden bei der Versicherung melden und diese das Regeln lassen.

    Kommentar von keksi3313 keksi3313keksi3313

    Die Versicherung kann darauf antworten, dass sie der Meldungspflicht nicht nachgekommen ist und die Zahlung verweigern.

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    Antwort von andreas124 andreas124

    Ein Schaden kann bis zu 3 Jahren geltend gemacht werden. Meldet das eurer KFZ- Versicherung, diese kümmert sich um das weitere. Die Versicherung prüft und weiß unberechtigte Forderungen zurück. Berechtigte Forderungen wird diese dann Zahlen und euch, das Kommst auf die Schadenshöhe an anbieten den Schaden zurück zukaufen.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Erst zusagen, und dann mit fadenscheinigen Gründen sich um die Zahlung drücken wollen?

    .

    Ganz egal, was die anderen Antworten hier sagen, ich hoffe, die Gegenseite schöpft ihre Mittel aus.

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    Antwort von DPawi DPawi

    Wenn wir den Reifen bezahlen, dann müssten wir ja was schriftlich machen. Somit muss klar festgehalten sein, dass mit Zahlung des Reifens alle Ansprüche erledigt sind. Hat da jemand Erfahrung wie man sowas aufsetzt? Wir wollen uns nicht um die Zahlung drücken. Besprochen ist besprochen aber komisch ist es schon, dass er erst jetzt kommt. Ich möchte aber ne Rechnung sehen und vorab die Erklärung.

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    Antwort von DPawi DPawi

    Danke für die vielen Reaktionen. Es geht gar nicht darum, sich zu drücken. Meine Freundin stand etwas unter Schock und da haben sie halt nicht weiter gedacht. Keine Polizei, keine Zeugen, keine Dokumente etc. Es hat sich der Fahrer gemeldet, nicht die Firma. Ich seh nur nicht ein einen Schaden zu zahlen, der vielleicht gar nicht aus dem Unfall stammt. Schon komisch, dass er auch keine Rechnung hat

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    Antwort von angie760 angie760

    Ihr habt keine Beweise und ihr habt gesagt, den Schaden privat zu regeln. Da kommt ihr jetzt nicht mehr raus und werdet zahlen müssen. Darum beim nächsten Mal: ist der Unfall auch noch so glimpflich abgelaufen, am besten immer die Polizei dazu.

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    Antwort von keksi3313 keksi3313

    Beweispflicht ist da so eine Sache. Da geht`s eigentlich nur noch um Zeugen, da keine anderen Beweismittel vorliegen. Ganz dreist gesagt, denke ich, dass da nichts kommen wird wenn sie die Zahlung verweigert. Denn der LKW-Fahrer hat ordentlich Ärger wenn jetzt rauskommt, dass er einen Schaden an einem Dienstfahrzeug hatte und den nicht gemeldet hat. Aber verlassen würd ich mich darauf trotzdem nicht.

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    I.d.R. müssen Unfallschäden zeitnah reguliert werden. Mehr als 6 Monate sind einfach zuviel. Zumindest ist das bei Versicherungen so. Biete einen Kompromiss an, die Hälfte. Lässt er sich nicht darauf ein, schlägst Du vor, einen Gutachter der Dekra o.ä. einzuschalten, der dann feststellen wird, ob der Schaden durch den Unfall verursacht wurde oder nicht.

    Ein Hinweis auf die Schadensminderungspflicht wirkt oft Wunder.

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    Antwort von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2

    Habt ihr irgendwas Schriftliches gemacht, gibt es Zeugen? Dann müsstet ihr wohl nicht zahlen aber ich würde an eurer Stelle wohl zahlen, einfach weil es so abgemacht worden ist und er auch sehr nett war, Deine Freundin rauszuhalten. Vermeidet aber, irgendwas Schriftliches, was auf den Unfall hindeutet.

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    Antwort von fraufrings fraufrings

    Merke: IMMER Polizei einschalten. Die nimmt den Schaden auf, und weist durchaus auch schon mal auf Tricks von Werkstätten und auch Unfallgegnern hin, dass man sich nicht alles gefallen lassen soll und gegebenenfalls selber noch mal genauer nachschauen soll, wenn auf einmal überteuerte Rechnungen und weitere Schäden auftauchen.

    Tja, wie das rechtlich aussieht. Keine offizielle Anzeige, keine Unfallaufnahme.... weiss nicht ob man es gerichtlich drauf ankommen lassen sollte. Wenn garnichts schriftliches vorliegt... Verzwickte Sache.

    PS: Warscheinlich braucht er jetzt das Geld für die Sommerreifen ;-)

    Kommentar von RatsucherZYX RatsucherZYXRatsucherZYX

    Bei geringem Sachschaden, wie hier beschrieben, kommt die Polizei meist nicht mehr.

    Kommentar von fraufrings fraufringsfraufrings

    Soso. Ich würde drauf bestehen. Wo kommen wir denn da hin...

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Wie im vorliegenden Fall mach die Polizei einen Eintrag ins Tagebuch, mehr passiert nicht.

    Kommentar von QLIMX QLIMXQLIMX

    es reichen schon einfache fotos, man muss nicht immer die teuren herren von der polizei einschalten.

    Kommentar von fraufrings fraufringsfraufrings

    die Teuren Herren können dem Unfallschuldigen ja auch ein "Bußgeld" abknöpfen. Dann sind sie nicht mehr ganz so teuer. Aber man kann heutzutage ja auch nicht mehr erwarten, dass die rauskommen, wenn sich Partner mitten auf der Kreuzung in der Nacht streiten und es nach Gewalt aussieht. Die teuren Jungs sind ganz schön faul geworden...

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Sofort einen Anwalt den Vorgang übergeben. Ich spreche aus leidvoller Erfahrung, als jemand plötzlich sämtliche Tatsachen umgedreht hat. Darum hole ich auch bei jeden Unfall die Polizei. Alles wird genau photografiert und protokolliert.

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Da muß aber schon ein Personenschaden oder hoher Sachschaden vorliegen, ehe die Polizei ein Protokoll anferigt. Sonst gibt es nur einen Eintrag ins Tagebuch und das wars.

    Kommentar von Plumbum PlumbumPlumbum

    Aber es gibt dann einen Eintrag. Man kann dann nötigenfalls bei einer Gerichtsverhandlung die Polizisten vorladen lassen. Den Rat habe ich von einen Rechtsanwalt erhalten: Sobald nur irgendwas unklar ist, die Polizei holen. Auch als Vorsichtsmaßnahme das der Unfallgegner irgendwelche Sachen hinterher einfällt.

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Die Tagebuchnummer kann man angeben. Aber die Polizei klärt nicht die Schuldfrage für die Versicherung, das machen diese alleine.

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    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Ich würde nach so langer Zeit nicht bezahlen. Ohne Beweise bekäme er kein Geld! Das nächste mal würde ich euch empfehlen, Fotos zu machen. Kann man ja mittlerweile mit jedem Handy!

    Kommentar von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2Sonderzeichen2

    trotzdem sie ihm das zugesagt haben???

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Die Ansprüche sollten aber doch relativ zeitnah erhoben werden. Sonst kann der ja nächstes Jahr noch kommen und Geld fordern!

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    Antwort von RatsucherZYX RatsucherZYX

    Hat sich der Fahrer oder die Firma gemeldet?

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