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8 jähriger Schäferhund muss zum Wesenstest, Rechtens?

Frage von Mullemaus03 Mullemaus03

Die Stadtkassen sind leer und müssen aufgefüllt werden jetzt muss der Hund eines Bekannten zum Wesentest der allerdings schon 8 Jahre alt ist und nie auffällig war. Ist dies Rechtens oder kann man sich da auf einen Paragraphen beruhen?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gkyFFM gkyFFM

    Auch eine Gemeinde muß sich an Recht und Gesetz halten. Verordnungen und Gesetze eines Landes regeln das doch. Die sind höherrangiger als kommunale Satzungen. Eine Gemeinde kann nicht einfach sagen, die Definition von Listenhunden durch das Bundesland interessiert uns nicht, wir machen uns eine eigene Liste.

    Schau in das Schreiben der Gemeinde. Da sollte eine Begründung (mit Angaben des betreffenden Gesetzes bzw. der Verordnung) stehen

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    ich habe geschaut aber das steht nur ein auszug aus der hundeverordnung wo wesenstest als listenhund steht und der schäferhund ist nicht dabei deshalb kommt mir das ja so spanisch vor ach und einen auszug aus dem bundeszentralregister wollen die auch von allen haltern...

    Kommentar von gkyFFM gkyFFMgkyFFM

    Dann schau Dir die entsprechende Hundeverordnung genau an. Da ist vom Gesetzgeber (dem Bundesland) definiert, was ein Listenhund und was ein gefährlicher Hund ist. Daran hat sich auch die Gemeinde zu halten. Ein Schäferhund ist in keinem Bundesland als Listenhund aufgeführt, es sei denn, das ist ein Mischling, bei dem auch ein Listenhund mitgewirkt hat. In welchem Bundesland und in welcher Gemeinde wohnst Du denn?

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    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Wenn die Stadt beschließt, dass die Schäferhunde zu den Listenhunden zählen, dann müssen auch alle Schäferhunde zum Wesenstest. War hier in Hamburg nicht anders. Da er aber noch nie auffällig wurde, hat Dein Bekannter ja nichts zu befürchten. In Hamburg zählen die Schäferhunde zu den häufigsten Beißattacken in den letzten Jahren.

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    er war nie auffällig aber der hund lässt sich das sicher nicht gefallen wenn einer wie im wesenstest beschrieben mit einen stock auf den hund los geht

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Ein normal sozialisierter Hund wird nicht ausrasten nur weil jemand mit einem erhobenen Stock auf ihn zugeht. Es ist ja nicht so, dass der Hund keine Reaktion zeigen darf.

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    Antwort von mineralixx mineralixx

    Das ist rechtens - kommunale Verordnungen regeln das.

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    Antwort von James131 James131

    Es gibt bundeslaender dort gilt die 20kg/ 50cm -regel ... das heisst alle Hunde, die diese bedingung erfuellen muessen zum wesenstest und die halter einen nachweis fuehren.

    Ob in Deinem fall ein rueckwirkungsverbot greift, kann ich allerdings nicht beurteilen, koennte aber sein

    Ich bin mit meinen forderungen viel gemeiner und fordere einen hundefuehrerschein fuer alle hunde unabhaengig von groesse und rasse, das waere gerechter und hilft (nicht nur) aus meiner sicht viele problem zu vermeiden. Der wesenstest dagegen macht aus meiner sicht keinen sinn, da waere eine echte einheitlioche pruefung .... moeglichst nach internationalen regeln viel mehr sinn ...

    Kommentar von BlackCloud BlackCloudBlackCloud

    20/40er ... nicht 50er ;)

    Kommentar von James131 James131James131

    beides je nach bundesland denkbar ..... ist insoweit auch egal, als das ja ausdruecklich landesrechtlicht geregelt ist und auch dort nachzulesen

  • 1
    Antwort von Tibettaxi Tibettaxi

    Die Stadtverwaltung hat die Pflicht für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Das von nem größeren Hund eine größere Gefahr ausgeht wird hier wohl die Annahme der Stadt gewesen sein. Ist zwar vom Grundstz her richtig, aber insgesamt blödsinn. Wenn ich nen Chi auf ein Kleinkind loslasse kann der es auch bös verletzten.

    Aber zurück zum Thema: Soweit ich weiss wurde die in NRW geltende Regelung 40cm oder/und 20 kg bereits von Gerichten bestätigt.

    Gewinn für die Gemeinde durch Wesenstest ? Blödsinn. 1. Kann ich den Test bei jeder anerkannten stelle machen und nicht nur beim Amtsveterinär. und 2. Ist der Aufwand deer überwachung erheblich ngrößer als die reinkommendenb Gelder

    Sprecht lokalpolitiker, öffentlichkeit, medien an, das ist der Einzige weg sowas vom Tisch zu bekommen. Ratsherren mit Hund sind da hilfreich.

    Zur gefährlichkeit von Schäfernunden: Der Deutsche Schäferhund führt so ziemlich jede Beissstatistik an und zwar meist mit 5ß% und mehr der Fälle. Die üblichen Listenhunde sind da mit 5-6% meher unterbesetzut, die kleinen nicht erzogenen fallen unter den Tisch (wer zeigt wen an weil Yorkie gebissen hat?)

  • 1
    Antwort von glasstoepsel glasstoepsel

    ach du sch... wie ist das denn zustande gekommen? einfach so ? wenn nichts vorgefallen ist, können die das nicht verordnen. der schäferhund ist kein listenhund. (meines wissens)

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    alle hundebesitzer wurden im amt angeschrieben und müssen dies jetzt machen. wir vermuten wegen der leeren kassen denn da fallen ja kosten an die die hundehalter tragen müssen. habe mir die hundeverordnung durch gelesen und da steht auch nix drin von schäferhunden.

    Kommentar von glasstoepsel glasstoepselglasstoepsel

    kontakte doch mal eine hundeschule ob die was davon wissen. ist ja echt ein ding. also, ich würde das nicht machen wollen. ich könnte mir gut vorstellen, dass du da drum rum kommst. viel glück!

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    ist nicht mein hund aber ich finde es trotzdem eine freschheit demnächst muss ich steuern für meine katze bezahlen und mit ihr auch zum wesenstest...

    Kommentar von James131 James131James131

    Dann lese mal das landesgesetz ... dort wird sowas stehen.

    Ein einfacher anlaufpunkt waere sicher ein hundesportverein oder der SV als rasseverein ;-)

    Es werden im uebrigen nicht die besitzer ... hundefuehrer ... sondern die Halter angeschrieben ;-)

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    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Nie auffällig? Wie sind die dann darauf gekommen, ihn zum Wesenstest vorzuladen? Hört sich für mich sehr unwahrscheinlich an...

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    es wurden alle hundebesitzer der stadt angeschrieben welche über 40 cm groß sind.

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Du meinst, deren Hunde über 40cm... ok. Das ist natürlich heftig. Wie kommen die denn nur auf sowas... da werden doch haufenweise Hunde durchfallen!? Was machen sie dann mit denen? Und vor allem, woher wissen die, wie groß wessen Hund ist? Alles sehr merkwürdig...

    Jedenfalls, wenn der Test sein muss und man nicht darum herum kommt, dann hilft nur eines: informieren, was alles getestet wird und üben, üben, üben.

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    "Was machen sie dann mit denen?" Tierheim

    "Und vor allem, woher wissen die, wie groß wessen Hund ist? Alles sehr merkwürdig..." wird bei der anmeldung für die hundesteuer mit angegeben ...

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Das läuft hier alles völlig anders! Man meldet seinen Hund an, da wird nicht gefragt, wie alt, welche Rasse, wie groß, nix dergleichen.

    Tja, da gäbe es natürlich noch eine Möglichkeit, die mir einfiele... den Hund "verschenken" an jemanden, der woanders wohnt. Und dort versteuern. Wäre ja absurd, wenn bei Euch noch Grenzkontrollen eingeführt werden würden und manche "Besuchshunde" nur noch nach bestandenem Wesenstest einreisen dürften...

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    Antwort von strandkind strandkind

    vom grundsatz zählt der schäferhund nicht-jedenfalls in meck-pmm.-zu den sogenannten kampfhunden.schaue in die hundehalterverordnung deiner stadt nach.

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    Antwort von Goodnight Goodnight

    Ich sehe das Problem nicht, ein nicht auffälliger verträglicher Hund wird den Wesenstest locker bestehen.

    Kommentar von James131 James131James131

    Da taeuschst Dich, gerade der wesenstest ist eine rein subjektibve sache und filtert oft eher die ansichten des durchfuehrenden.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Ach komm, beim Wesenstest wird der Hund in alltägliche Situationen geführt und er soll angemessen reagieren, das ist alles.

    Kommentar von Mullemaus03 Mullemaus03Mullemaus03

    er wird angeschrieen und mit einem knüppel bedroht ... wo ist denn das alltäglich? ich schreie meine tiere nicht an und drohe denen auch nicht mit einem knüppel oder feuerzeug.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Auf der Strasse kann das dir und dem Hund passieren.

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