8-jähriger Junge ist beim Sport in der Schule gestürzt. Vater möchte wissen, wer die Kosten trägt. Mitglied in der AOK. Welche Versicherung kommt für mögliche unfallbedingte Spätschäden auf?
8-jähriger Junge beim Sport in der Schule gestürztt - Wer zahlt die Behandlung?
Antworten (16)
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5Antwort von
fraggle16fraggle16
die Schule ist genauso wie Betriebe natürlich unfallversichert. Träger ist auch hier die BG (Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung).
diese zahlt bereits bei Unfällen, die auf dem Arbeits-/Schulweg stattfinden.
ein solcher Unfall ist also genauso zu werten wie ein Arbeitsunfall bei Erwachsenen.
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FataMorgana2010FataMorgana2010 Wenn der Unfall während des Sportunterrichts oder während einer anderen schulischen Veranstaltung passiert ist, ist das so - die Berufsgenossenschaft zahlt, sowohl für die Behandlung des Unfalls direkt als auch für alles, was danach kommt. Schüler werden dabei wie kleine Arbeitnehmer behandelt, das ist also ein Arbeitsunfall, mit allen Leistungen auch für Spätschäden (z. B. Erwerbsminderungsrente). Wenn es aber nur räumlich "in der Schule" war - z. B. beim Vereinssport in der Schulturnhalle am Nachmittag - aber keine schulische Veranstaltung - dann ist das ein Unfall im Privatleben, da zahlt die Krankenkasse, in der das Kind (mit)versichert ist, also die AOK. Die zahlen allerdings "nur" die notwendigen Behandlungskosten jetzt und später, aber keine Renten.
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fraggle16fraggle16 da hast du natürlich recht, in solch einem Fall würde nur eine private Unfallversicherung wirklich helfen.
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1Antwort von
imager761imager761
Der Durchgangsarzt bescheinigt die Behandlung des "Arbeitsunfalls". Zunächst wird die Behandlung durch die AOK finanziert, die sich dann an die gesetzliche Unfallversicherung (BG) oder Gemeindeversicherung wegen Erstattung der Heilbehandlungskosten wendet.
Eigentlich ist das nicht die Aufgabe des Kindes oder seiner Eltern, man kann natürlich entsprechende Formulare im Schulsekretariat abholen und bei der AOK einreichen - das regeln die aber durchaus auch selbständig :-)
Zahlen müssen die Eltern in jedem Fall selbst aber nichts.
Eine private Unfallversicherung wäre zu informieren, ist hier aber vmtl. aber nicht leistungsverpflichtet.
Eine Krankenhauszusatzversicherung (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) greift natürlich.
Gute Besserung ;-)
G imager761
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JaAl11JaAl11 Bis jetzt die einzig korrekte und ausführliche Antwort.
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1Antwort von
salome77salome77
Erst einmal zahlt die AOK die Behandlung. Da es aber ein Unfall in der Schule war, holen die sich Ihr Geld bei der Versicherung der Schule. Diese kommt dann auch bei Spätschäden auf.
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Dafür gibt's die Gemeindeunfallversicherung. Im Sekretariat der Schule bekommst Du die nötigen Informationen.
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0Antwort von
MamaMaja Hallo,
hier in Österreich sollte die AUVA zum Zug kommen, das Pendant zur deutschen AOK, die allerdings nur für Unfälle zuständig ist.
lg MAja.
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Hallo,
wenn der Unfall beim Sportunterricht in der Schule passiert ist, ist die gesetzliche Unfallversicherung der Schule zuständig. Die Krankenkasse zahlt dann keine Leistungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html -> Absatz 5
Der Name der Unfallversicherung ist je nach Bundesland und Schulträger (Stadt, Kirche, Privatträger) unterschiedlich:
dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp
Ggf. bestehen auch Ansprüche auf Renten, Umschulung, Pflegegeld etc. Bei Zahnverletzungen sollten die Unterlagen der Unfallversicherung sehr gut aufbewahrt werden, da bei einem sofort der Schule gemeldeten Unfall auch Jahre später noch Ansprüche geltend gemacht werden können.
Gruß
RHW
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dirodadiroda
Die Krankenkasse zahlt die Behandlung und holt sich das Geld von der Gemeindeunfallversicherung zurück.
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beangatobeangato
Hi,
meines Wissens greift hier die gesezliche Unfallversicherung, d. h., die Schule leitet alles in die Wege.
Zitat (aus der Bildzeitung):
"Die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder ist ebenfalls nicht im Freizeitbereich gültig, sondern nur beim Besuch bestimmter Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Zu den Einrichtungen, während deren Besuchs die Kinder und Jugendlichen auch über die gesetzliche Unfallversicherung mit dem Versicherungsschutz ausgestattet sind, gehören in erster Linie Kindergärten, Krippen, Horte, allgemeine Schulen oder berufsbildende Schulen. Auch vorbereitende Maßnahmen rund um die Aufnahme in diese Einrichtungen sind versichert. Ferner sind auch Studenten beim Besuch der Universität oder Fachhochschule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Welche Leistungen beinhaltet die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder?
Eine wichtige Frage in Zusammenhang mit der Unfallversicherung ist natürlich, welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder bei einem Unfallschaden beinhaltet? Man kann die verschiedenen Leistungen, die man durch die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder je nach Schadensfall erwarten kann, in verschiedene Kategorien einordnen. Die Hauptleistung besteht sicherlich zunächst einmal in der Kostenübernahme der Heilbehandlung, die aufgrund einer Verletzung durch den Unfall erforderlich ist. Liegt eine schwere und dauerhafte Verletzung vor, aufgrund derer das Kind später im Berufsleben nachweislich beeinträchtigt werden wird, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung zudem eine Unfallrente. Die dem Versicherten zustehenden Leistungen müssen übrigens durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf jeden Fall erbracht werden, unabhängig davon, wer den Unfall letztendlich verschuldet hat. Man erhält also auch dann eine Leistung, wenn man den Unfall fahrlässig oder grob fahrlässig selber herbei geführt hat."
beangato
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amazone2004amazone2004
Ich denke mal das sie den fall der schule gemeldet haben und falls spätfolgen entstehen wird dies von der rentenkasse,berufsgenossenschaft bezahlt.die holen sich das ged von der schulunfallversicherung. hoffentlich entstehen keine spätfolgen
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MaerchenkisteMaerchenkiste
Die Schule muß eine Unfallversicherung haben. Bitte fragen sie AOK und Schulleitung.
Richtig, die AOK geht zunächst in Vorleistung.
Muss nicht, kann. Das ist unterschiedlich geregelt. Wenn die Schule gleich den Unfallbericht macht etc., rechnet der Arzt auch schon direkt mit der BG ab. Oder es geht gleich in ein BG-Unfallkrankenhaus.
das würde mich nun doch sehr wundern.
Ärzte werden generell von den Krankenkassen erst ca. 3 Monate nach Quartalsabrechnung bezahlt. Wozu also eine Vorleistung?
wie eine Vorstellung eines Arbeitsunfalls aus Arztsicht aussieht, kannst du hier nachlesen:
http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/1300_0_2675