darf ich im monat 74 sunden arbeiten obwohl das ein 400 euro job ist?????
74 stunden trotz 400€job ?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
fritzhundfritzhund
Ja, was spricht dagegen ?
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akino47akino47
nein, das sind durchschnittlich 17 pro woche und damit bist du nicht mehr im sozi-freien bereich des minni-jobs. maximal 15 pro woche sind möglich, darüber beginnt die sv-pflicht!
also dringend mit chef reden oder einen neueen job suchen, bei einem stundenlohn von 5,40 liegt du weit unter dem mindestlohn!
Kommentar von
WernimanWerniman Das war einmal. In Sachen Sozialversicherungspflicht wurde diese 15h-Grenze schon vor langer Zeit abgeschafft, hier gilt nur noch das Einkommen als Kriterium.
Für's Jobcenter zählt diese 15h-Grenze zwar noch, jedoch wirkt sich diese nur in Sachen Maßnahmen aus. Sprich: Solange man ALG2 bezieht und einen Minijob unter 15h/Woche ausübt, kann einen das Amt zusätzlich zu irgendwelchen Maßnahmen (1€-Jobs usw) verdonnern. Liegt man über 15h,hat man Ruhe vor derartigen "Beschäftigungsmaßnahmen".
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frage160108 Das kommt ganz darauf an. Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, darfst du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Ansonsten ist es egal wieviel Stunden du machst, solange es die 400 Euro nicht übersteigt. Die hohe Stundenzahl zeigt nur, das du schlecht bezahlt bist....
sorry leute, da liegt ihr leider falsch! dagegen spricht das sgb, das max. 15 std. pro woche für minijobs erlaubt. und 74 std. bei 4,3 wochen pro monat macht nach adam riese rd. 17 std.
Ab 1. April 2003 [Bearbeiten]Die geringfügige Beschäftigung ist mit Hartz II mit Wirkung ab 1. April 2003 neu geregelt worden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Die Begrenzung auf 15 Wochenstunden entfällt.[1] Regelmäßig bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise die Urlaubsvertretung eines Kollegen übernimmt und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird. Der Arbeitnehmer ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 7 Abs. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VI, § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit
Quelle :
www.minijob-zentrale.de