Schon im 5. Monat habe ich mich vom Erzeuger des Kindes getrennt. Wir waren grade mal paar Monate zusammen, als ich schwanger wurde. Im August kam meine Tochter zur Welt. Während der Schwangerschaft hat er nie viel nachgefragt, wie es mir, bzw. der Kleinen geht, hab immer ich mich gemeldet, von seiner Familie hab ich nie was gehört. Ich war wirklich bemüht, guten Kontakt mit ihm zu halten, bin mit ihm Essen gegangen, hab ihn zu mir eingeladen zum Essen, etc. Im Juli hab ich ihm schon gesagt, dass ich beim Anwalt mich erkundigt habe, was der Kleinen und mir zusteht und habe ihn gefragt, ob wir uns so einigen wollen oder er sich auch erstmal erkundigen möchte... Er entschied sich für Letzteres. Aber er hat nichts unternommen, um sich zu informieren. Als die Kleine geboren wurde, habe ich ihn vom Kreißsaal aus angerufen, ob er uns besuchen möchte. Da kam er, zwei Tage später nochmal. Dann ein weiteres Mal bei mir zu Hause und dann drei Wochen später nochmal. Wirkliches interesse an der Kleinen zeigt er nicht. Nicht mal zur Geburt konnte er ihr ne Kleinigkeit schenken... Nun wurde mir erzählt, dass er behauptet, er dürfe die Kleine nicht sehen und regt sich auf, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe und 5000 € vonihm fordere. Habe nie gesagt, dass er die Kleine nicht sehen darf!!! Mit dem Anwalt habe ich ihm auch lange genug gesagt und von Geld war nie die Rede!! Er trinkt auch sehr viel Alkohol und Drogen nimmt er gelegentlich auch! Gibt es eine Möglichkeit, ihm dass Umgangsrecht zu verbieten??? Was ist mit seiner Mutter? Muß ich sie die Kleine sehen lassen? Hat sich die ganze Schwanerschaft nicht gekümmert, kommt nach der Geburt gleich ins Krankenhaus gerannt, stellt gleich Forderungen, dass sie die Kleine trotzallem als möchte und dann meldet sie sich wieder überhaupt nicht mehr. Bin ehrlich gesagt, auf Kontakt nicht sonderlich aus - ist eine fremde Frau für mich, der ich Mein Kind nicht geben möchte. Gebe sie nicht mal jedem von meiner Familie... Welche Möglichkeiten habe ich?
7 Wochen alte Tochter - kann ich dem Vater das Umgangsrecht entziehen?
Antworten (4)
-
1Antwort von
PrinzessinBrainPrinzessinBrain
Hallo mils 182,
ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen. Wer möchte schon sein Kind jemandem geben der fremd ist oder einem Vater der keinerlei Interesse zeigt und noch nicht mal in der Lage ist irgendwas zu regeln. Es ist aber trotzdem so das der Kindsvater automatisch ein Umgangsrecht hat. Seine Mutter hat kein Umgangsrecht, du musst ihr das Kind weger zeigen noch mitgeben noch sonstwas, wenn du nicht möchtest das der Vater Umgang hat hast du nur die Möglichkeit abzuwarten ob er sein Umgangsrecht einklagt oder nicht. Wenn er es nicht tut verläuft die Sache im Sande und er sieht sie nicht. Er kann sein Recht aber jederzeit bis zum 18. Lebensjahr seiner Tochter einklagen, auch wenn er sie z.B. die ersten 3 Jahre gar nicht gesehen hat und sich nicht gekümmert hat bzw. keinen Unterhalt gezahlt hat. Ich rate dir dich nochmal mit ihm zu treffen und ihm klarzumachen das ein Umgangsrecht auch immer eine Umgangspflicht beeinhaltet. Das heisst wenn ihr eine Regelung trefft (bzw. ein Gericht wenn er klagt) hat er sich an seine Umgangstermine zu halten, Absagen geht dann nicht, er hat als Vater auch Pflichten. Wenn er Drogen nimmt und säuft musst du ihm die Kleine auch nicht mitgeben, das wird aber im Falle einer Gerichtsverhandlung überprüft. Probier es mal aus, ob er wirklich ein vater sein möchte, es ist immer besser wenn Kinder Mutter und Vater haben. Wenn du aber davon überzeugt bist er möchte sie gar nicht sehen, frag ihn direkt warum er sich aufregt und dummes Zeug rumerzählt, sag ihm nochmals deutlich das du nichts gegen den Kontakt hast wenn du den Eindruck hast das er sich wirklich fürs Kind interessiert. Nur mal sehen ist als Vater nicht genug, kümmern und Einsatz zeigen ist angesagt. So wie du ihn beschreibst ist es nicht nötig ihm das Umgangsrecht entziehen zu lassen. Sowas ist sehr schwierig ud setzt krasse Vorkommnisse vorraus, in deinem Fall wird kein Richter so entscheiden. Sowas geht nur wenn den Kindern Gewalt angetan wird etc.
-
1Antwort von
timbataltimbatal
er muss nicht nach dir fragen in der schwangerschaft und auch nicht nach dem ungeborenen. das ist uninteressant. seine familie ist uninteressant. wie oft er am anfang da war ist uninterssant. wenn er es wünscht, hat er das recht auf umgang: 3-4 nachmittage jede woche für 4-6 stunden, und solltest du nicht stillen ab da jedes zweite wochenende ein bis zwei übernachtungen. hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub ist die gängige regelung. wenn er sie zu seiner mutter mitnimmt, dann ist das seine sache. wenn er dort mit dem kind das wochenende verbringt oder es in ihrer obhut überlässt ist das seine sache. den unterhalt kannst du über das jugendamt klären, dazu hätte es keinen anwalt bedarft. von daher du nennst keine gründe warum man ihm das umgangsrecht entziehen sollte. er hat das recht auf umgang und zwar außerhalb deiner wohnung und vor allem ohne dich. wie habt ihr euch denn über das sorgerecht geeinigt? gibst du ihm freiwillig das gsr oder muss er sich das einklagen?
Kommentar von
PrinzessinBrainPrinzessinBrain So schnell gehts nicht. er kann ein 7 Wochen altes Kind nicht einfach mitnehmen, das entscheidet die Mutter. Wenn sich die Eltern nicht einig sind kann er sein Umgangsrecht einklagen, der Richter wird ihm auch erzählen das er sich erstmal mehr kümmern muss und eine Bindung zum Kind aufbauen muss bevor er es irgendwohin mitnimmt, zu fremden Menschen. Wenn man deine Antwort liest könnte man glauben es handelt sich hier um ein Möbelstück und nicht um ein Baby. Du und Lissy habt nicht verstanden was die Mutter euch sagen will. Sie beklagt sich nicht das man sich nicht um sie gekümmert hat, sie will euch sagen das wenn man es getan hätte, man Interesse bekundet hätte und evnetuell ein Vertrauensverhältnis da wäre und ds die Situation jetzt anders wäre bzw. sie hier gar nicht hätte schreiben müssen. Es geht eben nicht immer nur ums Kind, Es geht auch um die Menschen die für das Kindeswohl zu sorgen haben.
Kommentar von
timbataltimbatal doch das kann er. und wenn er es einklagen muss, dann wird der richter der mutter erstmal erklären was außer ihrer rechte noch ihre pflichten sind. der vater baut seine bindung zum kind auf, wie er es für richtig hält. die mutter tut dies wie sie es für richtig hält. doch wir haben sehr gut verstanden was die mutter sagen will: wie entsorge ich den vater am schnellsten und besten aus meinem leben, da es MEIN baby ist. wie gesagt, er hat es nicht nötig interesse zu heucheln um sich umgang erbetteln zu dürfen. ihre schwangerschaft ist ihre privatsache udn für den vater vollkommen uninteressant. damit muss sie leben. es geht nur um das kind und sonst garnix.
-
1Antwort von
Lissy832Lissy832
nein du kannst ihm nichts verbieten! bzw !erstmal! vielleicht, bis du dann vorm richter sitzt und großen augen machen wirst, was der dir zu sagen hat! eines ist mal klar, deine empfindlichkeiten interessieren keinen und sind total banane! und auch die oma kann das umgangsrecht einklagen! geht heut zu tage alles. werfe nicht zusätzlich noch ein schlechtes bild auf dich und lasse dich vors gericht ziehen! da wird nicht zu deinem gunsten entschieden! mal davon ab, es geht nicht mal ansatzweise um dich. ob sich "holger oder/und erna" in der schwangerschaft "um dich" gekümmert haben ist irrelevant und interessiert keinen (außer vielleicht dich)... das müssen sie nicht tun!
Kommentar von
PrinzessinBrainPrinzessinBrain Die Oma hat kein Umgangsrecht, da keinerlei Bindung zum Kind besteht oder bestand.
Kommentar von
Lissy832Lissy832 NOCH nicht...
Kommentar von
timbataltimbatal natürlich hat die oma umgangsrecht. der vater wird sicher dafür sorgen das enkelchen und omi sich kennenlernen. dort wird er so er es selbst wird, auch seine wochenenden mit kind verbringen oder kind verbringt es dort alleine. ganz wie vati sich das wünscht. schätzchen, spam woanders weiter.
-
-
1Antwort von
Lillyana86Lillyana86
- Hat er denn überhaupt die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben? Wenn nicht, ist das Thema eh erstmal erledigt - in diesem Fall hat er nämlich überhaupt keine Rechte.
- Wenn er die Vaterschaftsanerkennung unterschreieben hat, steht die Sorgerechtsvereinbarung auf einem ganz anderen Blatt. Teilt ihr euch das Sorgerecht, oder hast du es allein?
- Unbedingt einen Anwalt einschalten! Der kann dich fachlich kompetent beraten.
- Wie stehts denn generell mit dem Unterhalt? Zahlt er welchen? Oder das Jugendamt (Unterhaltsvorschuss)? Generell würde ich, nachdem du beim Anwalt warst, das Jugendamt zu Rate ziehen.
Kommentar von
mils182 Die Vaterschaft hat er anerkannt,(hätte ich besser nicht machen lassen) Das Sorgerecht habe ich alleine. Nachdem er ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen hat, hat er sich auch einen genommen und vermutlich auf dessen anraten, den Mindestunterhalt für die Kleine gezahlt. Bin ziemlich verzweifelt und ratlos... Habe keine Lust, dass wegen ihm schlecht über micht geredet wird - bin selbständig und das ist schlecht fürs Geschäft.... und hab keine Lust, mich ständig mit ihm auseinanderzusetzen...
Kommentar von
Lillyana86Lillyana86 Du wirst nicht drum herum kommen, dich mit ihm auseinander zu setzen. Sei es mal dahingestellt, über wen was geredet wird, ob's Streit gibt, oder sonstwas. Es geht nicht um DICH oder um IHN, sondern einzig und allein um euer Kind.
Vielen lieben Dank für deine Antwort! Du hast mich richtig verstanden! Es ist kein wirkliches Interesse von der anderen Seite da... sonst hätte sich ja mal jemand in den 7 Wochen gemeldet, seit die Kleine auf der Welt ist. Der Vater hat auch nie gefragt, ob die Oma mit spazieren gehen kann oder sie besuchen darf... Wenn ich nur dran denke - er mit ihr alleine - könnt ich grad durchdrehen... Gebe sie ja nicht mal in meiner Familie her... Meinst du, es ist ratsam, vom Jugendamt den Umgang festlegen zu lassen? Z. B. immer Samstags von 10 - 12 oder so? Kann ich die Zeit dann bestimmen?
Du kannst mit dem Kindvater zusammen einen Termin beim JA machen und dort könnt ihr die Umgangszeiten zusammen besprechen Alleine kannst du sie nicht bestimmen, aber Vorschläge machen). Die Pädagogen dort erkennen meist sehr schnell ob ein Vater echtes Interesse hat oder nicht und werden sich auch in aller Regel dazu äußern dem Vater gegenüber. Wenn ihr euch dort einigen könnt ist das der Idealfall. Wenn er sich dann auch noch an die Umgangstermine hält wäre das super. Aber bedenke: Eine in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt getroffenen Umgangsvereinbarung hat keinerlei rechtliche Relevanz. Das heisst weder du noch der KV müssen sich daran halten. Das JA kann auch keine Zeiten bestimmen, die können nur beratend und vermittelnd tätig sein. Richtig abgesichert bist du nur mit einem Gerichtsbeschluß, da müssen sich dann wirklich beide Parteien dran halten. Die Idee mit dem JA ist aber trotzdem gut und ein Anfang, mach das, es kann ja nur besser werden. LG
im jugendamt arbeiten keine pädagogen. ob der vater echtes oder nicht echtes interesse hat an einem umgang mit seinem kind können sie nicht erkennen und sie haben nicht das recht sich zu äußern, da sie neutral vermitteln sollen.
Alle Mitarbeiter im JA die vermitteln, in Familien rein gehen oder als Mediatoren tätig sind haben eine pädagogische Ausbildung. Das ist Grundvoraussetzung für diesen Beruf. Aber wahrscheinlich ist es wie bei allen deinen Kommentaren, das genau da wo du wohnst, in diesem kleinen Fleckchen Deutschland nur für Timbatal alles anders ist als in Restdeutschland nur weil du es so möchtest. Geh mal zum JA und frag die Menschn die dort arbeiten, sie werden es dir bestätigen.
Vielen lieben Dank für die Hilfe! Man ist da ja echt ratlos, was richtig und was falsch ist...
LG