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7 Meilenstiefel / Sprungstelzen

Frage von rhschwede rhschwede

Moin alle zusammen ,

stimmt es das man mit diesen Sprungstelzen nicht in der Öffentlichkeit einfach so hüpfen darf wegen Ablenkung der Autofahrer ? Meine Mutter sagte mir dies , aber ich bin mir nicht ganz sicher ob das so stimmt ? Ist das ein Gesetz ? Wo sonst hüpfen wenn es wahr ist ?

Lg rhschwede

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von xXNachtschatten xXNachtschatten

    nein das stimmt so sicher nicht, sicherlich ist die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" strafbar, aber die Benutzung von Sprungstelzen fällt da nicht drunter. Autofahrer sind im Gegenteil dazu verpflichtet, sich auf den (Strassen)Verkehr zu konzentrieren. Aber sicherlich ist es sehr ratsam, an Stellen zu hüpfen, die vom Strassenverkehr abgetrennt sind. Vom Patent her sind Sprungstelzen Gehhilfen, daher würde ich dazu raten Gehwege zu benutzen. Rechtlich gibt es bei "neuartigen" Sportgeräten immer irgendwann den "Knackpunkt" ob es Spielzeuge oder Sportgeräte sind. Spielzeuge gehören dann auf Gehwege, während Sportgeräte auf Radwege gehören(siehe Inliner oder Skateboards). Alle Klarheiten beseitigt?

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    Antwort von juliaax3 juliaax3

    Also ich habe schon einige Leute in der Öffentlichkeit "hüpfen" sehen. ;)

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    Antwort von marlylie marlylie

    du darfst ja auch nicht mit einem Rhön-rad zum einkaufen "rollen"...

    erkundige dich doch mal bei sportvereinen, wo es gruppen gibt, die so was trainieren.... lg

    Kommentar von juliaax3 juliaax3juliaax3

    Wo steht das denn, dass man das nicht darf?

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