Ich habe mit meinem Exfreund 7 Jahre in eienem gemeinsam gekauften Haus gelebt. Es ist wahrscheinlich auch nicht verwunderlich das man sich in diesen Jahren einige Möbel usw. gemeinsam angeschafft hat. Nun meine Frage, wer bekommt den bei Trennung was? Bekommt immer der jenige alle Möbel und Gegenstände, der die Zahlbelege unterzeichnet hat oder wird es wie bei einer Ehe gehandhabt, das alles was man sich in der gemeinsamen Zeit angeschafft hat je zu 50% geteilt. Er hat sich den Ordner, wo wir die Zahlbelege ab geheftet hatten einfach angeeignet. Somit habe ich mal wieder nix! Zumal wir aber vor ca.1/2 jahr uns noch mündlich geeinigt hatten, wer was nimmt. Naja nun habe ich die Möbel mir aus dem Haus genommen und klatsch, da hatte ich ein Schreiben von seinem Anwalt im Kasten.Ich sollte all diese Möbel wieder zurück geben. Am Ende der Geschichte, würde ich mit nix rausgehen. Nicht mal meine 20%Anzahlung fürs Haus, weil er vom damaligen Notar mit 50% eingetragen wurde.Kann mir jemand einenRat geben wie ich wenigstens zu meinen Recht komme??
7 jahre zusammen gelebt ohne Trauschein, seit 1 1/2 Jahren getrennt, wem gehört was vom Hausrat??
Antworten (12)
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Guppy194Guppy194
Grundsätzlich ist es so, dass jeder von Euch die Sachen wieder bekommt, die ihm bereits vor Eurem Zusammenziehen gehört haben; die Dinge, die ihr später gekauft habt, müsst ihr teilen; da gibt es drei Möglichkeiten: entweder ihr teilt echt, also halbe/halbe; z.B. er drei Gläser Du drei Gläser; oder ihr sucht einen wertmäßigen Ausgleich; z.B. einer den Fernseher, einer den Kühlschrank; oder ihr einigt euch auf einen finanziellen Ausgleich; nicht geteilt werden muss die prsönliche Kleidung; richtig ist auch, dass Du nicht´einfach die Möbel aus dem Haus mitnehmen darfst; bezüglich des Hauses gehört Dir ja die hälfte bereits; wo liegt das Problem?
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firstguardianfirstguardian
Zunächst gehört alles dem, der es z.Z. besitzt! Macht der andere Eigentumsansprüche geltend, so obliegt ihm die Beweislast durch die Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, die seinen Eigentumsanspruch klar beweisen. Rückt der Besitzer die Sachen dann nicht heraus, kann der Eigentümer auf die Herausgabe der Sachen klagen. - Viel Vergnügen!!!
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BELLA64BELLA64
Nach den Jahren habt ihr wohl verlernt vernünftig miteinander um zugehen?? Wenn es schon über Anwälte läuft, wird sich auch kein guter Rat dafür finden lassen.
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wienochmalwienochmal
du solltest dir ebenfalls einen anwalt nehmen, denn das was ihr (er) jetzt gerade macht hat kindergartenniveau
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chefskipper das thema ist passend... nur etwas abgewandelt!
wir verstehen uns prächtig und alles ist bestens!!!!
vllt kurz vorweg: 11 jahre zusammen und nicht verheiratet.
wir haben zusammen ein schiff angeschafft. angenommen einem passiert was (unfall) ... wer bekommt das gute stück???? von einer trennung mag ich gar nicht reden ;) aber was ist wenn???
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floeh18floeh18
egal was passiert nimm dir einen anwalt!
sowas gehört eig vorher abgesprochen und nicht im nachhinein ;)
wenn du pech hast gehst du wirklich mit nichts aus also würd nochmal versuchen mit ihm zu reden und wenn das keinen erfolg bringt auf jeden fall nen anwalt ;)
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Lotusblume12Lotusblume12
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die einen guten Rechtsanwalt/Familienrecht zu suchen. Gehe zu einer Beratungsstelle, wird es sicher auch in deine Nähe geben (Caritas, Pro Familia u. ähnliche) die können dir evt, einen guten Anwalt/Anwältin nennen. Ohne wird es nicht gehen. Wünsche dir viel Glück und Erfolg!! LG Lotusblume
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moon73moon73
Ihr habt leider "nur" zusammengelebt, d.h. eigentlich gehört dir nur das, was du selbst gekauft hast, alles was du bezahlt hast. Wenn alles dein Ex bezahlt hat, dann gehört auch alles ihm. So siehts leider aus.
Also nimm dir einen Anwalt, der kann wenigstens noch das Mindeste für dich raushandeln, eventuell.
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mexximamexxima
Wenn du 20 Prozent vom Haus bezahlt hast, wirst du ja diese nicht aus einer Lade gezogen haben. Da gibt es Belege sowohl für die Abhebung als auch für die Einzahlung. Betreffend die Belege für Hausratsanschaffungen, die er sich offensichtlich unter den Nagel gerissen hat, ist es für Baranschaffungen schwierig zu beweisen. Ohne Anwalt bleibst du übrig.
sowas sollte man vorher regeln, bevor man sich ein Haus kauft und Möbel...