Hallo ich wohnte die letzten 7 Jahre in einer Personalwohnung. Einzug war am 15.07.2002. Die Wohnung wurde nur währen der Beschäftigungszeit gestellt. Mein Arbeitsverhältniss endete zum 31.09.2009
Die Wohnung wurde zum 25.09.2009 übergeben, Miete jedoch voll gezahlt (am 15. für einen Monat). Jetzt wo es um die Rückerstattung für die Miete geht sagt mein Arbeitgeber das die Miete immer vom 01. bis 30. gezahlt wird, aber da das Gehalt erst zum 15. gezahlt wird auch dann erst abgerechnet wird. Ich komme mir jetzt echt verarscht vor, ich will die halbe Miete erstattet bekommen.
Wer hat Recht

Maßgebend ist die Vereinbarung im Mietvertrag über den Mietbeginn. Daran orientiert sich auch das Mietende. Wann die Zahlung bzw. die Fälligkeit der Miete vereinbart ist, ob am 1., 10. oder 15. eines Monats hat mit dem Beginn und dem Ende des Vertrages nichts zu tun!
Ich hatte auch eine Dienstwohnung im öffentlichen Dienst. Die Miete wurde am 15. jeden Monats gezahlt. Also am 15. Januar für den Monat Januar usw. Wenn Du am 15. 07. 2002 eingezogen bist, hättest Du nur für den halben Monat Juli 2002 zahlen müssen, folglich für den Monat Sept. 2009 die volle Miete. Schau mal nach wieviel Miete Du im Monat Juli 2002 gezahlt hast.
Guppy194 am 2. November 2009 15:27 korrekt
was steht in dem Mietvertrag als Mietbeginn, der 1. oder der 15.?
und man wartet und wartet, anscheinend ist es doch nicht so wichtig gewesen...

Was steht denn im Mietvertrag als Mietbeginn? der 1. oder der 15.?
...und man wartet auf Antwort...
Sehe ich anders.
Wenn du am 15.7. eingezogen bist stellt sich doch die Frage, hast du die 1. Miete am 15.7. gezahlt und wenn ja, 1/2 Monat oder bis 15.8., wenn letzteres hättest du ja am 15.9. bis zum 15.10. gezahlt und das wäre dann einen halben Monat zuviel.
anitari am 2. November 2009 18:13 Darum ja die Fragen was als MietBEGINN im Vertrag steht. Tag des Einzuges muß ja nicht = Tag des Mietbeginns sein.
Dein Vermieter. Denn der Zeitraum bleibt bei der Mietzahlung vom 01. bis zum 30/31. eines Monats, egal, wann Du die Miete zahlst.