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7 Jahre abgemeldet!!!

Frage von princess9907 princess9907

Ich habe mal ne Frage und hoffe, das mir jemand ne vernünftige Auskunft geben kann. Wir haben gerad mit einem Autohändler geredet, da er dort ein günstiges gutes Auto stehen hat, was allerdings schon seit Februar´08 abgemeldet ist. Wir fragten, wie teuer denn ungefähr ne Neuanmeldung sei und da sagte er uns, das laut dem neusten Gesetz, ein Auto erst ne Neuabnahme braucht, wenn es 7 Jahre abgemeldet war. Haben wir noch nie gehört...Das wäre uns absolut Neu. Hat da jemand erfahrung??? Wie gesagt, angeblich neustes Gesetz...

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Antworten (5)

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Mittler Weile wird der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung erst nach 7 Jahren vorübergehender Stilllegung ungültig und muss erst nach dieser Frist komplett neu beantragt sowie eine Vollabnahme gem. §21 StVZO vorgenommen werden.

    Quelle: http://www.autoplenum.de/Antworten/D/7199/Neuanmeldung-eines-KFZ.html

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    Antwort von baatziburli baatziburli

    wenn das auto erst seit februar 08 abgemeldet ist und noch tüv hat, sollte es keine probleme bei der anmeldung geben. es sieht da schon anders aus, wenn das auto keinen tüv mehr hat, dann erst tüv machen und dann anmelden. ich hoffe es war hilfreich. zur not bei der zulassungsstelle nachfragen. die kosten für die anmedlung belaufen sich normal auf ca. 60 - 70 € incl. neuer schilder.

    Kommentar von nicimaus nicimausnicimaus

    ist das so teuer bei euch bei uns kostet es ca 30 euro mit wunsch kennzeichen

    Kommentar von princess9907 princess9907princess9907

    Hat noch 6 Monate TÜV

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    Antwort von Gajus Gajus

    Nach vorrübergehender Abmeldung eines Kfz ist nach der 18-Monate-Frist die § 21-Untersuchung fällig, d.h. komplette Zulassung, als käme das Auto vom Band oder sonst wo her. Das wird teuer!

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    Antwort von curafe curafe

    18 Monate is die Frist, wenn du da drüber bist ist das Auto endgültig abgemeldet. Wenn du dann wieder fahren willst mußt du eine sogenannte §21-Untersuchung machen lassen. Ansich nix besonderes, aber dann wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt, und das kostet halt...aber ruf bei deinem Landratsamt oder TÜV stelle an da erfährst mehr

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    Antwort von wernilein wernilein

    lass Ihn die Anmeldung übernehmen und bezahlen..so bist Du aus dem Schneider..

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