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7 Jähriges Kind vom Hund gebissen. Wie gegen den Hundebesitzer vorgehen?

Frage von besorgteMama besorgteMama

Kind (7 Jahre) befindet sich auf dem Spielplatz und schaukelt auf der Schaukel. Ein Hundebesitzer lässt seine vier Hunde unangeleint auf dem Spielplatz herumlaufen. Der größte Hund beißt das schaukelnde Kind zweimal. Einmal in die Sportschuhe und einmal in die Wade. Das Kind hat eine Bisswunde an der Wade. Es wurde kein Fleisch rausgerissen, aber man kann die Bisswunde sehen. Kind läuft weinend nach Hause. Die Mutter und Ihr Freund sind entsetzt und geschockt und gehen sofort zum Hundehalter. Der Hundehalter zeigt sich uneinsichtig und meint meine Versicherung wird alles bezahlen. Zum Freund meinte er noch: Wenn dich der Hund gebissen hätte, wär von dir nicht viel übrig. Freund ruft sofort die Polizei. Polizei kommt, nimmt die Sache auf und die anderen fahren mit dem Kind ins Krankenhaus. Was kann nun die Mutter und der Freund gegen den uneinsichtigen Hundehalter machen? Bekannt ist, dass der Hundebesitzer die Hunde oft unangeleint auf dem Spielplatz herumlaufen lässt. Er hat eine 3 Zimmerwohnung , Frau, Kind und 4 Hunde!! Die Mutter möchte alles mögliche unternehmen, dass soetwas keiner anderen Person, vor allem einem kleinen Kind passiert. Anzeige, Ordnungsamt, Schmerzensgeld, usw. was ist alles möglich? Da der Hundebesitzer ja grob fahrlässig gehandelt hat (bei dem Spielplatz hängt ein Schild, dass Hunde verboten sind!) und die Hunde auf einem Spielplatz laufen lies

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Antworten (11)

  • 7
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Zum Kinderarzt gehen und Verletzungen dokumentieren lassen. Ihm mitteilen, dass er das auch so an Behörden und Krankenkasse melden soll.

    Anzeige bei der Polizei, dabei Arzt für diesen Fall von der Schweigepflicht entbinden.

    Dann rollt die Bürokratie von selbst los. ;-)

    Kommentar von rebertho reberthorebertho

    super Antwort!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Man muss die Bürokratie für sich nutzbar machen, statt sich nur (wie üblich) über sie zu ärgern. ;-)

  • 2
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Bei der Polizei ist ja Anzeige erstattet. Rechtsanwalt einschalten und Schmerzensgeld verlangen. Ebenso verlangen, dass der Hundehalter nicht mehr auf den Spielplatz darf. Wenn er doch geht, sofort die Polizei verständigen.

  • 2
    Antwort von Roxanne77 Roxanne77

    Ordnungsamt informieren...

  • 1
    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    den hunde halter bei der polizei anzeigen und das ortnungsamt genauestens informieren.vielleicht liegt ja auch schon was gegen ihn vor.letztentlich nehmen sie ihn die hunde weg...-)

  • 1
    Antwort von rebertho rebertho

    Ach ist doch nicht so schlimm - der Hund wollte nur spielen - und wenn dein Kind so ungebildet ist und nicht weiß, wie man auf einen Hund draufzugeht, dann ist es doch deine Schuld...

    Bitte nicht aufregen, aber das sind doch die blöden Sprüche, die du von fast allen Hundebesitzern hörst. Auf jeden Fall den Tierschutzbund einschalten, Anzeige, Ordnungsamt und ich würde auch damit an die Ortspresse gehen!

    Kommentar von besorgteMama besorgteMama

    genau den mist wollte der besitzer der mutter auch unterjubbeln...der hund wollte nur spielen... hat selber ein 3 jähriges kind und reagiert so idiotisch

    Kommentar von sv508809 sv508809

    die top 3 antworten der Hundebesitzer sind:

    Der Hund tut nix .... Der Hund will nur spielen... und auf platz 1

    DAS HAT ER NOCH NIE GEMACHT

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    Antwort von HolderPoldy HolderPoldy

    anzeigen was sonst!

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    Antwort von Hundedame84 Hundedame84

    Also erstensmal finde ich es unverantwortlich einen Hund ohne Leine frei laufen zu lassen. Es ist doch immer wieder zu sehen, das so viele ihre Hunde frei laufen lassen und immer sagen, der Hund ist so lieb und tut doch keinem was. Kann man sich denn wirklich so sicher sein? Man steckt doch nicht im Kopf des Hundes. Eine falsche Bewegung, die dem Hund nicht gefällt und schon ist es passiert. Auf nem Spielplatz haben Hunde nichts zu suchen!!!

    Eine Anzeige bringt meistens allerdings nicht sehr viel, da wird dann jemand vorbei geschickt und wenn der Hund genau in diesem Augenblick lieb ist, dann wird die Anzeige fallen gelassen. Wenn dann musst du wirklich zum Ordnungsamt gehen und versuchen, das diese Person mit ihren Hunden nicht mehr auf den Spielplatz darf.

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    Antwort von justii justii

    An erster Stelle dürfte die medizinische Versorgung des Kindes stehen. Der Arzt nimmt gleichzeitig die Feststellung der Verletzungen vor.

    Die Polizei kann man dabei durchaus im Krankenhaus "antanzen" lassen. Strafanzeige ist unverzüglich zu erstatten, möglichst sollte man schon dafür sorgen, dass etwaige Zeugen benennbar sind.

    Parallel zum strafrechtlichen Vorgehen (Strafe, Maulkorbzwang, usw) ist das zivilrechtliche Vorgehen (Schmerzensgeld, Schadensersatz usw.) abzustimmen. Hierzu kann und sollte man durchaus einen Anwalt konsultieren. Denn entweder hat man sich mit einem uneinsichtigen Hundehalter oder mit einer Versicherung herum zu schlagen, die eine Zahlungspflicht vermeiden will.

    Gruß justii

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    Antwort von Pokemeister Pokemeister

    Aufpassen,das der Hund nicht eingeschläfert werden muss.

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    Antwort von tauben tauben

    den hundebesitzer anzeigen bei der polizei

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    Antwort von FantaBlue FantaBlue

    Den Besitzer anzeigen. Dann wird der Hund entweder eingeschläfert oder zum Maulkorbtragen verurteilt. Der Besitzer bekommt ne geldstrafe.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Eingeschläfert wird in Deutschland zum Glück so schnell nicht, was eher passieren kann ist das den Hundehalter das halten von Hunden untersagt wird

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