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§678 bgb Geschäftsführung vs. Geschäftsherr

Frage von KingBo KingBo

kann mir jemand sagen ob mit geschäftsherr der eigentümer des unternehmens gemeint ist? ich will keine blöden antworten wie eben als ich die frage das erste mal gestellt habe und alle meinten geschäftsführung und geschäftsherr wären das gleiche. DEM IST NICHT SO!!

http://dejure.org/gesetze/BGB/678.html

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von rawi47 rawi47

    § 678 Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn.Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.

    In der Praxis bedeutet dass, das der Geschäftsfüherer vom Geschäftsherren eingesetzt wird und mit der Führung des Unternehmens betraut ist. Beispiel: Eine GmbH hat meherer Gesellschafter, diese sind Geschäftsherren, diese setzen den Geschäftsführer ein, der in ihrem Namen, und wichtig, in ihrem Interresse das Geschäft führt. Die Unterscheidung ist sehr wichtig bei Haftungsfragen, z.B. Schadenersatzansprüchen

    Kommentar von KingBo KingBoKingBo

    danke für die gute erklärung!!

    Kommentar von rawi47 rawi47rawi47

    gern geschehen ;-)

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Mit Geschäftsführung ist nicht etwa die Person, sondern die Tätigkeit gemeint, also die Ausführung eines Geschäftes. Der Gesch.herr ist der Eigentümer.

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    Antwort von rumpi rumpi

    Also erstmal, ich zumindest habe keine blöde Antwort gegeben. Und zum Zweiten, hier liest es sich so als wäre der Geschäftsherr und der Eigentümer eine Person. Mithin kenne ich diese Bezeichnung nach wie vor nicht.

    Kommentar von KingBo KingBoKingBo

    habe vllt ein bisschen pauschalisiert, danke

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