kann mir jemand sagen ob mit geschäftsherr der eigentümer des unternehmens gemeint ist? ich will keine blöden antworten wie eben als ich die frage das erste mal gestellt habe und alle meinten geschäftsführung und geschäftsherr wären das gleiche. DEM IST NICHT SO!!
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
rawi47rawi47
§ 678 Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn.Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.
In der Praxis bedeutet dass, das der Geschäftsfüherer vom Geschäftsherren eingesetzt wird und mit der Führung des Unternehmens betraut ist. Beispiel: Eine GmbH hat meherer Gesellschafter, diese sind Geschäftsherren, diese setzen den Geschäftsführer ein, der in ihrem Namen, und wichtig, in ihrem Interresse das Geschäft führt. Die Unterscheidung ist sehr wichtig bei Haftungsfragen, z.B. Schadenersatzansprüchen
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1Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Mit Geschäftsführung ist nicht etwa die Person, sondern die Tätigkeit gemeint, also die Ausführung eines Geschäftes. Der Gesch.herr ist der Eigentümer.
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1Antwort von
rumpirumpi
Also erstmal, ich zumindest habe keine blöde Antwort gegeben. Und zum Zweiten, hier liest es sich so als wäre der Geschäftsherr und der Eigentümer eine Person. Mithin kenne ich diese Bezeichnung nach wie vor nicht.
Kommentar von
KingBoKingBo habe vllt ein bisschen pauschalisiert, danke
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danke für die gute erklärung!!
gern geschehen ;-)