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67% vom Nettogehalt?

Frage von Sandy2207 Sandy2207

Hallo, habe eine Teilzeitstelle ( bin alleinerziehend ) und bekomme 680€ netto. Wenn mein Chef mir jetzt kündigt, bekomme ich dann 67% von meinem Netto Arbeitslosengeld?? Das würde ja recht gering ausfallen, sind ja die 680 schon recht wenig. Muß dafür 110 Stunden arbeiten.

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du wirst eher weniger als die 67% bekommen. Das ist ein Maximalwert. Falls Du damit unter die Bedürftigkeitsgrenze fällst kannst Du ergänzendes ALG II beziehen. Wobei ich mir nicht ganz schlüßig bin ob Du mit 680 Euro Netto nicht sowieso schon Wohngeldzuschuß bekommen solltest. Oder hast Du vergessen den Kindesunterhalt und Kindergeld mit anzugeben?

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Das ist nun mal leider so. Es gibt keinen Mindestsatz beim Arbeitslosengeld. Du kannst aber zusätzliche Hilfen beantragen, auch jetzt schon in deiner berufstätigen Zeit.

    LG

    Wieselchen

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    Antwort von kristin0207 kristin0207

    Ja das ist so. Du bekommst nur 67 % ALG I. Wenn das Geld nicht reicht (was ja so ist!) bekommst du ergänzend noch Hartz IV oder Wohngeld (aber in deinem Fall wohl eher Hartz IV).

    Also wenn dann so schnell wie möglich einen Antrag stellen.

    Da ergibt sich noch die Frage: Wie kommst du jetzt über die Runden? Kannst auch jetzt schon Hartz IV ergänzend beantragen. Dein Bedarf ist: 347 + 208 + 125 + Miete Angerechnet werden: Kindergeld, Unterhalt(svorschuss), dein Einkommen (aber nicht alles davon - hast noch Freibeträge, die runtergerechnet werden!!!)

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    Antwort von Renegade71 Renegade71

    Klar ist das wenig - aber du arbeitest ja auch nur ca. 27 Std. in der Woche. Wenig arbeiten und viel verdienen - wenn du so nen Job findest sag mir bescheid.

    Kommentar von Sandy2207 Sandy2207

    hab ja geschrieben das ich alleinerziehend bin,drum halbtags.

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    Antwort von moon73 moon73

    Wieviel dir zusteht , das kannst du dir hier ausrechnen lassen. Wenn dann dein AlGI zum Leben nicht reicht, kannst du ergänzend ALG II beantragen.

    http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic6303.html

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    Antwort von lionbaby72 lionbaby72

    Du kannst zusätzlich Sozialhilfe beantragen, wenn du nachweisen kannst, dass du zuwenig Geld dann bekommst.

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