1

60kmh zu schnell in der probezeit!!!

Frage von lolmaster880123 lolmaster880123

Ja wie gesagt 60kmh zu schnell in der probezeit. mim Auto. Auf der bundesstraße war 100 erlaubt ich fur c.a 60kmh???

Was droht mir???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von daCypher daCypher

    Auf der Bundesstraße war 100 erlaubt und du bist 60 gefahren? Keine Angst, solange du nicht auf frischer Tat als Verkehrshindernis eingestuft wirst, passiert dir nix. Ansonsten kriegst du ne Verwarnung.

    Wenn allerdings 100 erlaubt waren und du 160 gefahren bist, dann sind das sowieso schonmal 240€, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Dadurch, dass du noch in der Probezeit bist, kommt noch eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und du musst an nem ASF teilnehmen (was auch nicht ganz billig ist)

  • 5
    Antwort von helrich helrich
  • 2
    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    Einiges. Du musst zu einem Aufbauseminar und die sind nicht gerade billig, so 250-300 Euro musst du schon rechenen. Deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Dazu kommt noch das was bei einem solchen Verstoß üblich ist: Punkte , Bußgeld Fahrverbot.

  • 1
    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Entschuldige dich bei der Polizei. Dann passiert dir nichts.

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Jo, das klapt mit sicherheit :D

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    ;o))))))

  • 1
    Antwort von Liesche Liesche

    Sicher ist erst einmal Dein Führerschein passe! 160 bei100 zu fahren ist schon ganz schön!

  • 1
    Antwort von Phoenix52 Phoenix52
  • 1
    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    hä? es waren 100 erlaubt und du bist 60 gefahren? was faselst du da?

    Kommentar von lolmaster880123 lolmaster880123

    sry bin 160 gefahren;-)

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    tja dann hol dir schonmal ein monatsticket für bus und bahn. auf jeden fall ist der lappen weg.

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    Kann deine Frage nicht ernst nehmen, weil ich mir

    1. nicht vorstellen kann, dass jemand so doof ist, und
    2. alles googlebar ist.
  • 0
    Antwort von jan97123 jan97123

    schade... :D

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Du kannst für drei Jahre deinen Führerschein vergessen, und eine ordentliche Geldstrafe kommt noch dazu.

    Kommentar von KanDoo91 KanDoo91KanDoo91

    Wie kommst du denn auf 3 Jahre?

  • 0
    Antwort von bLiiiiiinDy bLiiiiiinDy

    tja junge, das wars für dich. guckst du hier:

    Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 240 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

    Achtung ! Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt. Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

    Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet. Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

    Falls Sie zwischen 41 und 50 km/h zu schnell waren, würde Sie das 160 Euro kosten. Es kämen 3 Punkte hinzu. Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit. Und zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.


    Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

  • 0
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    http://www.bussgeldkataloge.de/

    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte

    weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte

    weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

    weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Kommentar von daCypher daCypherdaCypher

    Falsche Kategorie. Das was du erzählst, sind Abstandsverstöße.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    dtimmt

    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.