Ja wie gesagt 60kmh zu schnell in der probezeit. mim Auto. Auf der bundesstraße war 100 erlaubt ich fur c.a 60kmh???
Was droht mir???
Ja wie gesagt 60kmh zu schnell in der probezeit. mim Auto. Auf der bundesstraße war 100 erlaubt ich fur c.a 60kmh???
Was droht mir???
Auf der Bundesstraße war 100 erlaubt und du bist 60 gefahren? Keine Angst, solange du nicht auf frischer Tat als Verkehrshindernis eingestuft wirst, passiert dir nix. Ansonsten kriegst du ne Verwarnung.
Wenn allerdings 100 erlaubt waren und du 160 gefahren bist, dann sind das sowieso schonmal 240€, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Dadurch, dass du noch in der Probezeit bist, kommt noch eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und du musst an nem ASF teilnehmen (was auch nicht ganz billig ist)
Einiges. Du musst zu einem Aufbauseminar und die sind nicht gerade billig, so 250-300 Euro musst du schon rechenen. Deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Dazu kommt noch das was bei einem solchen Verstoß üblich ist: Punkte , Bußgeld Fahrverbot.
Entschuldige dich bei der Polizei. Dann passiert dir nichts.
;o))))))
Sicher ist erst einmal Dein Führerschein passe! 160 bei100 zu fahren ist schon ganz schön!
hä? es waren 100 erlaubt und du bist 60 gefahren? was faselst du da?
sry bin 160 gefahren;-)
tja dann hol dir schonmal ein monatsticket für bus und bahn. auf jeden fall ist der lappen weg.
Kann deine Frage nicht ernst nehmen, weil ich mir
schade... :D
Du kannst für drei Jahre deinen Führerschein vergessen, und eine ordentliche Geldstrafe kommt noch dazu.
Wie kommst du denn auf 3 Jahre?
tja junge, das wars für dich. guckst du hier:
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 240 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Achtung ! Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt. Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.
Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet. Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.
Falls Sie zwischen 41 und 50 km/h zu schnell waren, würde Sie das 160 Euro kosten. Es kämen 3 Punkte hinzu. Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit. Und zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
http://www.bussgeldkataloge.de/
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Falsche Kategorie. Das was du erzählst, sind Abstandsverstöße.
dtimmt
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Jo, das klapt mit sicherheit :D