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60 und nach Selbstkündigund zum Arbeitsamt

Frage von stricki stricki

MIT dem Arbeitgeber und Abfindung muss ich jetzt zum Arbeitsamt und denen beantworten, ob ich mich schon auf einen neuen Job beworben hätte. Noch einmal: 60 Jahre!

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Antworten (6)

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    Antwort von detld detld

    mach das... so bekommst du wenigstens noch Geld, wofür du Jahrelang eingezahlt hast... anschließend das Thema "Frührente" angehen...

    Kommentar von kuddel69 kuddel69kuddel69

    frührente geht nur, wenn es einen grund dafür gibt, der ärztlich attestiert ist und nach kur und reha und behindertenausweis usw

    Kommentar von detld detlddetld

    quatsch!!!,..mein Mutter hat ohne wenn und aber die 58er Regelung erhalten,...also bitte nicht sowas hier reinschreiben, sondern richtig informieren,...kein weitere comment nötig...

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    Antwort von OnkelHo OnkelHo

    Ich selbst wurde auch mit 58 arbeitslos. Bin jetzt fast 60. Habe immer noch keinen Job. Aber die Alg verlangt von mir immer noch (mit 60), dass ich mich auf alles bewerbe. Habe von der Alg sogar einen Vermittlungsgutschein erhalten. Heute wird von den 60-jährigen verlangt, dass sie sich wieder ins Arbeitsleben integrieren. Leider. Die goldenen Zeiten sind vorbei. Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, kannst du ja Hartz IV beantragen. Soweit du welches bekommst!

    Kommentar von tuka2011 tuka2011

    Hallo,

    kann ich alles nur bestätigen und finde es ein bischen sehr doll Sch.... was da zur Zeit läuft. Ist nicht prickelnd für unsere Generation was da so alles abläuft. Kann ja nur noch besser werden, tuka2010

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    Antwort von Filialleiter78 Filialleiter78

    Ja, Du wirst wohl erstmal für 3 Monate gesperrt werden (vielleicht aber auch nicht, je nach den Umständen, die Dich zu Deinem Entschluss veranlasst haben).

    Es gibt auch spezielle Integrationsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer, über die Du wieder vermittelt werden sollst. Aber bei denen stehen die Chancen gut, dass das Kaffeetrinken wird und Du die Zeit bis zur Rente auch einfach nur absitzen kannst (so Du das willst), und das hängt auch davon ab, von welchem Träger die Maßnahme durchgeführt wird.

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    Antwort von diemama40 diemama40

    wenn du ALg bekommen möchtest/musst...wirst du dich dem arbeitsmarkt weiterhin zur verfügung stellen...

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    Antwort von kuddel69 kuddel69

    zum arbeitsamt wirst du wohl müssen. die abfindung wird dir als einkommen angerechnet und vom alg abgezogen. du wirst weiter vermittelt oder suchst dir selber was, solange du nicht in rente bist.

    Kommentar von kuddel69 kuddel69kuddel69

    da du selbst gekündigt hast, wird dir evtl. auch noch für eine gewisse zeit das alg gestrichen. informiere dich bei fachleuten zu arbeitsrecht und sozialrecht, usw

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    Antwort von stm81 stm81

    Und Deine Frage lautet?

    Kommentar von stricki strickistricki

    Ich kann nicht nachvollziehen, dass das Arbeitsamt von einem 60.. verlangt, sich noch mal zu bewerben. JEDEM von uns ist doch wohl klar, dass ich NICHT mehr vermittelbar bin.

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