Hallo! Ich befinde mich in der oben genannten Situation und bin dauerhaft 100% Erwerbsunfähig. Nun möchte ich nicht nur herumsitzen und eine Zigarette nach der anderen rauchen, die Ihr erwerbsfähigen bezahlt, sondern versuchen mit meiner Kunst etwas dazuzuverdienen. Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, erlangte meine Behinderung kurz vor der letzten abschliessenden Prüfung. Dies ist nun über 10 Jahre her. Meine Kunst wird von vielen belächelt, da es nichts bahnbrechendes ist und wohl auch keine hohe Nachfrage finden wird. Ich kratze Muster, Bilder , etc.. in Spiegelfliesen, so dass diese teilweise durchsichtig werden an den entsprechenden Stellen. Diese durchsichtigen Stellen male ich mit transparenter Glasfarbe an und baue Rahmen dafür, mit hilfe derer ich die Spiegel von hinten beleuchte . Wie gesagt es ist nichts großartiges, aber viele Behindertenwerkstätten verkaufen noch viel "Langweiligere" Dinge . Jedenfalls möchte ich diese Spiegelkunst nun verkaufen, bzw bei Ortsansässigen Galerieen und Künstlern sowie gemeinnützigen Vereinen anfragen, ob ich für einen geringen Obulus meine Kunst bei ihnen ausstellen darf. Für einen Spiegel brauche ich gut und gerne zwischen 8 und 20 Stunden also kann ich nicht immer nebenbei noch in einer Behindertenwerkstatt arbeiten wie bisher. Es erfüllt mich auch viel mehr als bspw. die Lebenshilfe. Nun meine Frage: Kann ich mit IRGENDWELCHEN sozialleistungen rechnen? Ich müsste mich ja als Künstler, bzw freischaffender anmelden um in der KSK aufgenommen zu werden. Allerdings ist die Frage inwiefern mir das anerkannt wird. Was wenn ich nichts verkaufe? Wie wird meine Existenz gesichert? Weiterhin mit der Grundsicherung? Ich habe viele Texte im Internet gelesen, leider verstehe ich nicht alles so richtig. Also nochmal der Plan:
Spiegelkratzen
Ausstellen
Verkaufen
Weiterhin Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beziehen.
ich möchte aber kein Gewerbe anmelden, da ich nicht produzieren und verkaufen, sondern künstlerisch Tätig sein will.
Würde ich beispielsweise mit Hilfe einer kleinen CNC Fräse ein und das selbe Motiv mehrfach herstellen und verkaufen, wäre das dann noch freischaffende Kunst oder wäre das bereits ein Gewerbe? Werde ich ohne künstlerische Ausbildung überhaupt als Künstler anerkannt?
Freue mich über Antworten
Ps: Verzeiht mir, wenn ich etwas konfus schreibe aber ich habe schwierigkeiten mich zu konzentrieren.
Grüße
Florian
Wenn es hier um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit geht, was ich vermute, dann gibt es den Sockel-Freibetrag wie bei Hartz IV nicht. Dann darf ab dem ersten Eurolein 30% behalten werden, und Höchstgrenze des Selbstbehalts ist 50% des Regelsatzes.