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60% Schwerbehindert und Grundsicherung. Jetzt freischaffender Künstler werden?

Frage von Huxley86 Huxley86

Hallo! Ich befinde mich in der oben genannten Situation und bin dauerhaft 100% Erwerbsunfähig. Nun möchte ich nicht nur herumsitzen und eine Zigarette nach der anderen rauchen, die Ihr erwerbsfähigen bezahlt, sondern versuchen mit meiner Kunst etwas dazuzuverdienen. Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, erlangte meine Behinderung kurz vor der letzten abschliessenden Prüfung. Dies ist nun über 10 Jahre her. Meine Kunst wird von vielen belächelt, da es nichts bahnbrechendes ist und wohl auch keine hohe Nachfrage finden wird. Ich kratze Muster, Bilder , etc.. in Spiegelfliesen, so dass diese teilweise durchsichtig werden an den entsprechenden Stellen. Diese durchsichtigen Stellen male ich mit transparenter Glasfarbe an und baue Rahmen dafür, mit hilfe derer ich die Spiegel von hinten beleuchte . Wie gesagt es ist nichts großartiges, aber viele Behindertenwerkstätten verkaufen noch viel "Langweiligere" Dinge . Jedenfalls möchte ich diese Spiegelkunst nun verkaufen, bzw bei Ortsansässigen Galerieen und Künstlern sowie gemeinnützigen Vereinen anfragen, ob ich für einen geringen Obulus meine Kunst bei ihnen ausstellen darf. Für einen Spiegel brauche ich gut und gerne zwischen 8 und 20 Stunden also kann ich nicht immer nebenbei noch in einer Behindertenwerkstatt arbeiten wie bisher. Es erfüllt mich auch viel mehr als bspw. die Lebenshilfe. Nun meine Frage: Kann ich mit IRGENDWELCHEN sozialleistungen rechnen? Ich müsste mich ja als Künstler, bzw freischaffender anmelden um in der KSK aufgenommen zu werden. Allerdings ist die Frage inwiefern mir das anerkannt wird. Was wenn ich nichts verkaufe? Wie wird meine Existenz gesichert? Weiterhin mit der Grundsicherung? Ich habe viele Texte im Internet gelesen, leider verstehe ich nicht alles so richtig. Also nochmal der Plan:

Spiegelkratzen

Ausstellen

Verkaufen

Weiterhin Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beziehen.

ich möchte aber kein Gewerbe anmelden, da ich nicht produzieren und verkaufen, sondern künstlerisch Tätig sein will.

Würde ich beispielsweise mit Hilfe einer kleinen CNC Fräse ein und das selbe Motiv mehrfach herstellen und verkaufen, wäre das dann noch freischaffende Kunst oder wäre das bereits ein Gewerbe? Werde ich ohne künstlerische Ausbildung überhaupt als Künstler anerkannt?

Freue mich über Antworten

Ps: Verzeiht mir, wenn ich etwas konfus schreibe aber ich habe schwierigkeiten mich zu konzentrieren.

Grüße

Florian

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von frugi frugi

    ... Du möchtest nicht mehr in der Behindertenwerkstatt arbeiten um mehr Zeit für Deine "Kunst" zu haben ? Ich weiß ja nicht wie Du Dir das Vorstellst ? Ich denke einmal das da Deine Arbeit in der Behindertenwerkstatt Vorrang haben wird. In Deiner Freizeit kannst Du dann ja Deinem Hobby nachgehen :-)))

  • 3
    Antwort von helrich helrich

    Auf jeden Fall sind Einkünfte aus Deiner kreativen Tätigkeit mit anzugeben und bei überschreiten der 100,00 € (die Du nach dem SGB schadlos dazu verdienen dürftest) auf die Grundsicherung anzurechnen.

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    Wenn es hier um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit geht, was ich vermute, dann gibt es den Sockel-Freibetrag wie bei Hartz IV nicht. Dann darf ab dem ersten Eurolein 30% behalten werden, und Höchstgrenze des Selbstbehalts ist 50% des Regelsatzes.

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    Antwort von cyracus cyracus

    Wenn Du EU-Rente plus Grundsicherung bekommst, dann ist der Zuverdienst nicht so rosig wie bei Hartz IV / ALG II.

    Am besten erkundige Dich bei Deinem Rententräger, ob und wieviel Du dazuverdienen darfst.

    Soweit ich weiß: Wenn Du "erwerbsgemindert" bist, darfst Du etwas dazuverdienen, bist Du "erwerbsunfähig", darfst Du gar nichts dazuverdienen.

    Bekommst Du aufstockend Grundsicherung und darfst gemäß Rentenversicherung etwas dazuverdienen, darfst Du ab dem ersten Eurolein 30% behalten, insgesamt aber nicht mehr als 50% des Regelsatzes.

    Ruf mal bei Deinem Rententräger an.

    .

    Wenn Du hier Fragen stellst, achte bei den Antworten immer darauf, ob man Dir tatsächlich zu Deiner Situation antwortet. Oft wird so geantwortet, als seiest Du arbeitslos und bekommst ALG II / Hartz IV.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Du kannst dich mit deiner Erwerbsabsicht selbständig machen. (Gewerbe anmelden). Dann brauchst du die Anerkennung der Künstlersozialkasse. Das hindert dich nicht Grundsicherung für Erwerbslose zu beantragen. Allerdings wird das Finanzamt dir Schwierigkeiten machen, und deine Tätigkeit als Hobby bezeichnen. Es muss also schon eine Erwerbsabsicht belegt werden.

  • 0
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ich würde erst einmal versuchen, auf einem kleinen Marktstand (Flohmärkte, Wochenmärkte, Basare) die vorhandenen Sachen an den Mann zu bringen. dann siehst du sehr schnell, ob du genug damit verdienst oder ob die Einnahmen nicht einmal die Materialkosten decken. Dafür genügt ein Kleingewerbeschein und du bleibst erst mal in der KvdR.

    Und biete die Sachen auf Ebay an!

    Das kleine Zubrot darfst du ja bis 400€ behalten... mehr wird es anfangs eh nicht werden.

    SOLLTE sich genug Erfolg einstellen, dann kannst du immer noch auf Künstler umsatteln!

  • 0
    Antwort von adavan adavan

    wovon lebst du denn jetzt?

    Kommentar von adavan adavanadavan

    PS: wieso willst du nicht bei der LH bleiben? Und dir mit deiner Kunst ein Zubrot verdienen? Es kann gut sein, dass das Jobcenter wegen der Behinderung deine Pläne vereitelt, weil da nicht genug reinkommen wird und dich wieder an die LH verweist. Mehr Geld als den Höchstsatz hättest du auch nicht. Und bei der Lebenshilfe ist dir mit deiner Behinderung wenigstens eine Rente garantiert.

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