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60 Jahre alt Rente 389 Euro keine Grundsicherung, aber was dann ?

Frage von JuergenHH JuergenHH

Guten Tag, ich stelle heute hier meine erste Frage. Leider bin ich noch etwas durcheinander. Ich war 7 Jahre arbeitslos, keine Chance für eine Arbeit. Folgendes: ich bin 60 1/2 Jahre alt (nicht behindert) und habe heute meinen Bescheid für eine vorzeitige Altersrente erhalten. Bin verheiratet, das Alter meiner Ehefrau ist 49 Jahre, ohne Beschäftigung da seit 25 Jahren Hausfrau. Der Rentenbescheid sagt aus, dass ich 389 Euro Rente erhalte. Daraufhin habe ich das Amt angerufen und nach den Anträgen für Mindestrente/Grundsicherung gefragt. Die Auskunft war "Sie erhalten keine Grundsicherung" dann wurde aufgelegt ! Jetzt habe ich versucht im Internet nachzulesen, aber nichts gefunden, was auf meinen Fall (nicht behindert, Rente mit 60...) zutrifft. Kann mir hier jemand im Forum helfen, welche Möglichkeiten, oder sagen ob es überhaupt Möglichkeiten gibt, hier eine Mindestsatz zum Leben zu beantragen. Ich möchte mich, bevor ich nun zum Amt gehe, ausreichend informieren, um nicht wieder wie ein dummer Junge abgehängt zu werden. Vielen Dank !

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von McSteven McSteven

    Man unterscheidet zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII und Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Rentner ab 65 nach dem 4. Kapitel SGB XII. Die Auskunft, es gebe keine Grundsicherung ist faktisch erstmal richtig, da Sie ja noch nicht 65 sind. Gleichzeitig hätte man Ihnen aber auch sagen müssen, dass Sie bis dahin evtl. Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII haben. Beide Leistungen unterscheiden sich von der Höhe nicht. Währen aber Grundsicherung für volle Monate gezahlt wird, wird Hilfe zum Lebensunterhalt taggenau ab Antragseingang gewährt. Also auf jeden Fall sofort einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellen.

    Die Gewährung ist natürlich abhängig vom Familieneinkommen. Wenn die Gattin SGB II-Leistungen (HartzVI) bezieht, ist das kein Problem. Wenn sie arbeitet, muss auch ihr Einkommen angeben und verrechnet werden.

    Leistungshöhe: 1/2 Miete und Regelsatz von 359 € abzüglich der Rente. Bei Schwerbehinderung mit Stempel "G" im Ausweis noch zusätzlich 61 €.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Gehe bitte zum Sozialamt. Als Rentner steht Dir Sozialhilfe bzw. ergänzende Sozialhilfe zu. Lasse Dich dort beraten. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich Deine Frau arbeitssuchend melden muß. Sie würde dann ALG-II (auch Hartz IV genannt) beziehen. Vorausgesetzt, sie ist gesundheitlich in der Lage täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten.

  • 2
    Antwort von gertrudedieolle gertrudedieolle

    http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsicherung.html

    schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter. Viel Glück!

    Kommentar von gertrudedieolle gertrudedieollegertrudedieolle
    Kommentar von gertrudedieolle gertrudedieollegertrudedieolle
    Kommentar von gertrudedieolle gertrudedieollegertrudedieolle

    http://www.sovd-bv.de/downloads/pdf/publikationen/grundsicherung.pdf

    Hier sind auch ein paar zahlen zur Berechnung dabei.

  • 1
    Antwort von gasar37 gasar37

    Vielen Dank für die Information, aber ich bin ja noch nicht 65 Jahre alt, wie ich bereits vorher geschrieben habe. Deshlab ist das nicht für mich gültig. Aber dennoch vielen Dank JA!!!!!!JA (noch nicht 65 Jahre alt) aber gibt es sehr viele,die Ihnen „wertvolle Ratschläge“ geben wollen, doch meist sind diese Ratschläge, nur all zu theoretisch!

  • 1
    Antwort von JuergenHH JuergenHH

    Vielen Dank für die Information, aber ich bin ja noch nicht 65 Jahre alt, wie ich bereits vorher geschrieben habe. Deshlab ist das nicht für mich gültig. Aber dennoch vielen Dank

    Kommentar von gertrudedieolle gertrudedieollegertrudedieolle

    http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/hilfe-zum-lebensunterhalt.html.

    Sorry, hatte das mit den ab 18 gelesen aber die müssen ja behindert sein. Schau mal bei Sozialhilfe, vielleicht fällst du da drunter...

    Kommentar von JuergenHH JuergenHH

    Ja, das scheint für meine Situation eventuell zu gelten. Mit meine 60,5 Jahren und Rentner bin ich wohl ein "Zwitterding" Na ja, ich kann wenigsten schon wieder grinsen. Danke

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    Antwort von Lissa Lissa

    Vor dem 65. Lebensjahr wird die Grundsicherung von der ARGE als Arbeitslosengeld 2 oder aber vom Sozialamt gezahlt.

    Vermutlich muss deine Frau einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen, damit ihr als Bedarfsgemeinschaft dieses Geld bekommt.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25770/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-...

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Grundsicherung im Alter erhält man tatsächlich erst beim Erreichen der Regelaltersrente. Es bleibt keine andere Möglichkeit, als wieder zur ARGE

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    Antwort von fishhus fishhus

    Ich frage mich warum Deine Rente so niedrig ist- da kann ja irgend etwas nicht stimmen- hast Du nur schwarz gearbeitet und nichts eingezahlt-??? Wie hast Du denn Leben können wenn Deine Frau auch nicht gearbeitet hat ?? Und jetzt soll der Steuerzahler für Dich aufkommen__

    Kommentar von JuergenHH JuergenHH

    Um Ihre Antwort zu kommentieren, die schon etwas abwertend ist, ohne die Hintergründe zu kennen, folgendes: Ich war 17 Jahre für eine Organisation der Entwicklungshilfe in Krisengebieten (Afrika, Serbien..) tätig. Da diese Organisation zunächst französische Wurzeln hatte, war alles ok. Dann hat die Organisation, ohne Wissen der Beschäftigten, den Sitz auf die Antillen verlegt und Gelder und Hilfsleistungen unterschlagen. Wir sind dann auf eigene Kosten nach Deutschland zurückgegangen, haben unser Haus verkauft, davon gelebt und Arbeit gesucht. Leider ist das mit einem Alter von über 50 Jahren nicht wirklich möglich. Nun sind wir zeitweise und ehrenamtlich für eine Hilfsorganisation in Deutschland tätig. Ich denke, damit ist Ihre, etwas provokante Frage beantwortet.

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Es gibt Firmen, die auch über 50jährige einstellen, aber die sind dünn gesät.

    Mein Mann war 25 Jahre bei einem Automobilhersteller, er war 5 Monate arbeitslos und fährt jetzt LKW. Den Führerschein hat er bei der Bundeswehr gemacht (Grundwehrdienst) und ist seitdem nicht mehr viel gefahren(mal bei einem Umzug). Er ist auch schon 45.

    Mal was mit Umschulung probiert?

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    Antwort von user761 user761

    Du mußt erstmal die Rente bewilligt bekommen,wenn du das hats dann bekommst du zusätzlich Grundsicherung vom Sozialamt.Hast noch keine Rente dann gibt es Hatz4,sonst nichts.

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    Antwort von JuergenHH JuergenHH

    Also erst einmal vielen Dank für die Hilfen. Das bin ich, ganz ehrlich gesagt schon garnicht mehr gewohnt. Was pippi06 da geschrieben hat, wird wohl am besten sein. Allerdings ist mir bei dem Gedanken zum Sozialamt zu gehen, sehr unwohl.

    Gruss an alle

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