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60% behinderten Status jetzt 70%?

Frage von Winterstarre Winterstarre

Hallo, ich habe einen unbefristeten Behindertenausweis von 60%. Jetzt wurde bei mir noch Skoliose diagnostiziert. Ich möchte nun meinen Ausweis 10% erhöhen lassen. Nun meine Fragen: 1. Kann ich das machen ohne dass mir die 60% ab erkannt werden. Oder sind mir die 60% nicht mehr wegzunehmen? Was muss ich tun ? Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Antworten (10)

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    Antwort von Looserlike Looserlike

    Nein, es ist riskant. Es erfolgt immer eine Neubewertung. Am besten zunächst mit dem Hausarzt sprechen, die haben Erfahrung.

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    Antwort von Fossybaerchen Fossybaerchen

    na sicher kann man deine 60% kürzen , selbst der zusatz unbefristet,den ich auch hab ist kein garant...im "kleingedruckten" wird darauf hingewiesen das wenn sich in der medizin was neues tut ,das eine deiner anerkannten behinderungen beseitigt oder soweit behebt das die dafür erteilten % wegfallen haste bei einer neubewertung schlechte karten. in der regel werden aber die % auf ca10-20 gesetzt und dadurch bei einer berechnung schon mal gar nicht berücksichtigt. wenn du also vorhast deine bestehenden % zu erhöhen sag das die anerkannten behinderungen viel zu niedrigt bewertet sind.und je mehr ärzte das bestätigen umso höher deine chance auf erfolg.es kommen immer die obligatorischen ablehnungen gegen die man widerspruch einlegt,klagen vor gericht ist zeitverschwendung lieber hartnäckig immer wieder verschlechterung ...und widerspruch ,,bis es denen zu dumm wird.

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    Antwort von Lea1984 Lea1984

    Kommt auf die Art der bestehenden behinderung an. Beim Asperger Syndrom zum Beispiel, was bis 2010 50-80(100) GdB war, beginnt jetzt schon mit 10 GdB, wenn deren Meinung nach eine bessere Anpassung vorliegt. Dann kannes durchaus sein, man bekommt weniger, weil die entsprechende Behinderung jetzt neu eingestuft wird. Wenn Du mit der neuen Diagnose allerdings ein Merkzeichen bekommst- könntest Du es riskieren. Vielleicht gehst Du einfach zum Behindertenbeauftragten, wenn er Sprechstunden hat und erkundigst Dich.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Das was Du hast, das hast Du. Das kann dir auch keiner mehr nehmen, wenn in Bezug auf die vorhandene Behinderung keine Besserung eingetreten ist, denn dann wärest Du ohnehin verpflichtet dies beim Versorgungsamt selbst anzuzeigen. Du kannst jetzt natürlich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Formulare gibts ebenfalls beim Versorgungsamt.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    DH! Ein Restrisiko bleibt aber, da eine Neubewertung stattfindet.

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    Antwort von saasu saasu

    Ich würde entweder mit einem Arzt meines Vertrauens sprechen oder mit einem Schwerbehinderten-Beauftragten - die kennen sich am Besten aus. Viel Glück!

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Zum Versorgungsamt und einen Verschlimmerungsantrag stellen. Nein die vorhanden Prozent werden nicht wiederrufen.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Es erfolgt aber eine Neubewertung, es ist zwar selten, aber prinzipiell kann auch eine herabstufung erfolgen. Ich wäre vorsichig mit der Aussage das der Vorhandene GdB nicht auch nach unten korrigiert werden kann.

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    Antwort von Paula25 Paula25

    Hallo. Alles Blödsinn, die 60% wird dir nicht genommen. Der Grad wurde festgestellt und wenn sich für die gesundheitlichen Probleme nichts verbessert hat, hast du nichts zu befürchten. Du kannst einen Antrag stellen auf alle Krankheiten die du hast. Wenn etwas dazu kommt wie in deinem Fall, hast du das Recht auf mehr Prozente, aber nicht auf 10%. Das wird vom Rententräger überprüft und es kann sein, dass du auch 20 oder 30% mehr bekommst.Das kannst du nicht betsimmen. Du kannst nur auf Erhöhung der Prozente einen antrag stellen. Beantrage auch Buchstaben, wenn du noch keine hast. Und wie gesagt, gebe alles gesundheitliche Probleme an. Das kann man wählen ob nur eine Krankheit oder alle Kranheiten bewertet werden sollen. Alle sind ja besser, und berechtigt. Ich hatte auch erst 70 %. Krankheit kam dazu und nun habe ich 100% und fast alle Buchstaben außer blind, Rollstuhl. Sonst habe ich alle Buchstaben bekommen. Was steuerliche Vorteile hat. Ab 80 % brauchst du auch keine Autosteuern mehr zahlen.

    Wegnehmen kann man dir nichts, nur wenn der Arzt schreibt, dass sich dein Zustand gebessert hat.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    "Hallo. Alles Blödsinn, die 60% wird dir nicht genommen. "

    Woher nimmst du diese Weisheit? Ob der GdB von 60 erhalten bleibt oder niedriger oder höher wird entscheidet das Amt und sonst niemand. Natürlich ist nicht zu erwarten, wenn sich nichts zum besseren geändert hat, das der GdB verringert wird, aber ganz aus zu schließen ist das nicht, es gibt keinen Bestandsschutz. Ich würde Winterstarre auch dazu raten den Verschlechterungsantrag zu stelle, halte es aber für fair ihn darauf aufmerksam zu machen das es keine Bestandsschutz gibt.

    "Wenn etwas dazu kommt wie in deinem Fall, hast du das Recht auf mehr Prozente, aber nicht auf 10%"

    Nur weil etwas dazu kommt hat man noch lange nicht das Recht, das sich der GdB erhöht. Du weißt weder welche Grunderkrankung vorliegt noch wie schlim die Skoliose ist.

    "Das wird vom Rententräger überprüft und es kann sein, dass du auch 20 oder 30% mehr bekommst.Das kannst du nicht betsimmen."

    Der Rententräger entscheidet da garnichts, der ist für den GdB nicht zuständig.

    Du solltest nicht von deinem Fall auf den von Winterstaare schließen, das bringt nichts.

    Ach Ja ein GdB von 80 (nicht 80%) führt nicht dazu das man keine Kfz-Steuer Zahlen muss dazu ist das Merkzeichen aG notwendig. Bei G fällt die halbe Steuer an.

    "Wegnehmen kann man dir nichts, nur wenn der Arzt schreibt, dass sich dein Zustand gebessert hat."

    Stimmt, allerdings ist der Arzt der das entscheidet der begutachtende Arzt und nicht der eigene.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Es macht meisten Sinn einen Verschlechterungsantrag zu stelle, aber erwarte nicht das du jetzt unbedingt eine höheren GdB zugesprochen bekommst. Es kommt sehr darauf an ob die neue Diagnose auch neue Einschränkungen zur Folge hat. Es gibt keine Berechnunsgvorschriften um aus einzelnen Behinderung eine gesammt GdB zu ermitteln, ein GdB von 60 ist ja auch nun nicht gerade niedrig.

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    Antwort von Reling Reling

    Es wird immer neu entschieden. Du hast bereits einen GdB von 60, da überlege dir, ob du das Risiko einer Herabstufung eingehen willst. Bedenke, dass eine Abstufung der Grundbehinderung um mehr als 10 Punkte dir den Schwerbehindertenstatus raubt.

    Weitere Behinderungen werden nicht in voller Höhe addiert, sondern nur (wenn ich nicht irre) zur Hälfte.

    Wenn du Pech hast, werden dir vielleicht 20 Punkte der Grundbehinderung abgezogen, es bleiben 40, dazu dann die Hälfte deiner neuen 10 Punkte, dann hättest du einen neuen GdB von 45. Behindertenausweis wäre dann weg.

    Also ich würde es nicht riskieren.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Weiter Behinderungen erhöhen oft nicht den Grad der Behinderung, dazu müssen schon neue Einschränkungen vorhanden sein. Es komtm immer auf die gesammtauswirkung an. Letzendlich kann man nur einen Veränderungsantrag stellen und abwarten was passiert.

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    Antwort von Felixie1 Felixie1

    Du musst einen Antrag stellen,na klar,mit dem Befund des Arztes.Die 60 % werden Dir nicht wergenommen.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wie kommt ihr alle zu der Aussage, das es keine Senkung des GdB geben kann? Nur weil es selten vorkommt bedeutet das nicht das es bei Winterstarre nicht passieren kann.

    Kommentar von Winterstarre Winterstarre

    Hallo, ich Danke Euch allen. Aber - was ist nun? Einige sagen es kommt zu keiner Abwertung andere sagen - Vorsicht. Wer weiß denn nun genau Bescheid? Liebe Grüße an Euch Winterstarre!

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Wenn du einen Verschlechterungsantrag stellst, dann wird dein GdB neu ermittelt, wenn sich nichts zum besseren geändert hat, ist kaum mit einer herrabstufung des GdB zu rechnen, völlig ausschließen kann man das aber nicht. ohne genau zu wissen worauf du den GdB von 60 bekommen hast ist schwer zu beurteilen ob deine Skoliose überhaupt zu einen höheren GdB führt. Ich habe z.B eine Behinderung da würde die Skoliose kaum zu einem höheren GdB führen. Welche Beschwerden hast du den durch die Skoliose? Bei der Diagnose ist schließlich alles möglich von beschwerdefrei bis schwer eingeschränkt. Letzendlich kannst du nur den Antrag stellen und sehen was passiert, ich denke am wahrscheinlichsten ist das der GdB nicht erhöht wird, eine Verringerung des GdB ist unwahrscheinlicht, vorausgesetzt es wurde bei der damaligen Festlegung nicht unsauber getrickst. Es bleibt halt ein gewisses Restrisiko eine Herabstufung. letzendlich musst du selber Entscheiden ob du das, wenn auch geringe Risiko einer Herabstufung, eingehen willst für eine erhöhung des GdB von 60 auf 70.

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