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6 Wochen Arbeitslosengeld-Sperre, nur weil Bewerber nach Teilzeit gefragt hat.. Ist sowas Rechtens?

Frage von Naturmediziner Naturmediziner

Das Arbeitsamt schickt dem Arbeitslosen ein Stellenangebot, dieser bewirbt sich daraufhin... Die Stelle ist als Vollzeit ausgeschrieben.. dennoch fragt der Bewerber ob es nicht machbar sei Teilzeit arbeiten zu dürfen.. Dies wird vom Arbeitgeber abgelehnt.. Der Arbeitgeber möchte den Bewerber nicht einstellen, weil dieser den Eindruck macht, nicht Vollzeit arbeiten zu wollen... Der Arbeitgeber ruft beim Arbeitsamt an, teilt mit, dass der Bewerber eine "etwas merkwürdige Einstellung zum arbeiten" hat und der Bewerber bekommt daraufhin eine 6-wöchige Sperre. Ist sowas rechtens? Die Arbeit wurde nicht verweigert. Lediglich wurde freundlich nach einer Teilzeit-Option gefragt. Doch diese Frage erweckte beim Arbeitgeber den Anschein, dass dieser möglicherweise gar keine Lust hat zu arbeiten.. Dies ist eine wahre Geschichte.. Ich möchte hinzufügen, dass sich dieses Ereignis in Österreich ereignet hat. Ganz nebenbei bemerkt: Der Bewerber konnte von der Teilzeitarbeit alleine leben, ohne Zuschuss vom Staat! Es wurde Berufung eingelegt, dennoch bekam das Arbeitsamt Recht. Hinzuzufügen sei auch noch, dass es sich um KEINEN Langzeitarbeitslosen handelt, sondern um jemanden, der erst seit 2 Monaten ALG bezieht!

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Sowas ist nicht Rechtens. 5
Sowas ist Rechtens. Begründung? 3
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Antworten (8)

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    Antwort von Cyberpi Cyberpi
    Abgestimmt für: Sowas ist nicht Rechtens.

    Ist ja meine Meinung. Keiner hier im Forum (und anscheinend das Arbeitsamt und der Arbeitsgeber auch) hat sich für den Grund der Frage nach Teilzeit interesiert...Es muss doch nicht bedeuten, das der Arbeitslose kein Bock auf Volzeit hat! Vllt seine familiere oder persönliche Lage hat ihn für solche "Fragestellung" veranlasst... Oder sollen wir die Augen auf menschliche Dramen und Schücksale ganz schliessen...?

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    Antwort von Dagobert26 Dagobert26
    Abgestimmt für: Sowas ist Rechtens. Begründung?

    Massgebend ist nicht, was A sagt, sondern was B versteht. B ist in diesem Falle der Arbeitgeber. Und der hat es so verstanden, dass man kein Interesse an dem Vollzeitjob hat - auch wenn A das damit gar nicht sagen wollte.

    Defintiv gehört diese Frage bei einer Bewerbung auf eine Vollzeitstelle nicht ins Gespräch.

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    Antwort von DORIS16V DORIS16V
    Abgestimmt für: Sowas ist nicht Rechtens.
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    Antwort von DerHans DerHans
    Abgestimmt für: Sowas ist Rechtens. Begründung?

    Ich kenne das österreichische Arbeitsrecht nicht. In Deutschland hättest du sogar 12 Wochen Sperre bekommen können. Der Arbeitgeber hatte subjektiv den Eindruck, dass du die Arbeit ablehnen wolltest. Der Wunsch nach Teilzeit kam bei ihm wahrscheinlich als Vorwand an.

    Kommentar von Naturmediziner NaturmedizinerNaturmediziner

    Aber man kann doch nicht einfach eine Sperre kriegen wegen sowas.. Da kann ja jeder kommen und irgendetwas behaupten.. Was ist das nur für ein Rechtsstaat?

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    Antwort von Franticek Franticek
    Abgestimmt für: Sowas ist Rechtens. Begründung?

    Wenn der Arbeitgeber einen Vollzeitjob anbietet, dann braucht er wohl auch einen Vollzeitmitarbeiter. Und wenn man arbeitslos ist, einen Job angeboten bekommt, den ablehnt, weil er einem so nicht gefällt, dann braucht man anscheinend keinen Job, dann braucht man aber auch kein Geld vom Arbeitsamt mehr.

    Kommentar von Naturmediziner NaturmedizinerNaturmediziner

    Du hast Dir den Text wohl nicht richtig durchgelesen? Die Arbeit wurde NICHT verweigert! Es wurde lediglich gefragt, ob es machbar wäre Teilzeit zu arbeiten.. Der Arbeitgeber hätte entweder Ja oder Nein sagen können. Er hat aber nicht nur Nein gesagt, sondern diese Frage war für den Arbeitgeber Grund genug ihn nicht einzustellen und beim Arbeitsamt anzurufen, dass der Bewerber eine Sperre bekommt, nur aufgrund dieser Frage. Ist das nicht eine Frechheit?

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Der Arbeitgeber brauchte einen Vollzeitmitarbeiter und hatte einen 40-Std-Job zu vergeben. Ich als Arbeitgeber würde mir vera.... vorkommen, wenn dann jemand vom Arbeitsamt so kommt. Ich habe einen Vollzeitjob, brauche dazu eine Vollzeitkraft, und das wird entweder angenommen oder nichtI. Und wenn du an Teilzeit interessiert bist anstatt an Vollzeit, dann ist die Sache für mich erledigt als Arbeitgeber. Ich habe einen Vollzeitjob, du fragst nach Teilzeit, also willst du den Vollzeit nicht. Punkt. Du kannst dir das schönreden, aber wenn du Teilzeit suchst, dann solltest du dich auch nur auf Teilzeit bewerben.

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson
    Abgestimmt für: Sowas ist nicht Rechtens.
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    Antwort von johncenafan johncenafan
    Abgestimmt für: Sowas ist nicht Rechtens.
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    Antwort von momoffm97 momoffm97
    Abgestimmt für: Sowas ist nicht Rechtens.
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