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6-Tage Woche und nur 20 (bzw. 10) Tage Urlaub - muss/soll ich mir das bieten lassen?

Frage von meedy24 meedy24

ein evtl. Arbeitgeber bei dem ich mich vorgestellt habe, möchte mich mit 6-Tage Woche (also nur Sonntag frei - und das auch nicht immer) (außer ein paar Monate im Winter, da ist auch der Samstag frei) und nur 20 Urlaubstagen abspeisen. Von den 20 Urlaubstagen sind aber schon 10-11 durch Betriebsferien im Winter festgelegt, bleiben also nur 9-10 Tage zur freien Verfügung. Von diesen darf ich auch max. 1 Woche im Frühjahr ODER Sommer ODER Herbst nehmen - die restlichen Tage auch nur im Winter.

Frage: muss ich mir so etwas heutzutage bieten lassen, wenn ich einen Job will (die Bezahlung ist auch ca. 30-35 % weniger als bei meinem vorigen Job) oder ist sowas absolut nicht üblich und ich sollte lieber weitersuchen?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DARKIMPERATOR DARKIMPERATOR

    Bei der Vergabe von nur 20 Urlaubstagen (in meinem Vertrag steht 20 Arbeitstage Urlaub),das heisst Arbeitstage sind von Montag bis Freitag,Werktage von Montag bis Samstag,ist mein Arbeitgeber verpflichtet,die 5-Tage-Woche einzuhalten,da für die Heranziehung des Arbeitnehmers für 6 Arbeitstage 24 Werktage im Vertrag stehen müssen. Diese 20 Urlaubstage sind ein zweischneidiges Schwert.Auf der einen Seite ist der Arbeitgeber in der komfortablen Situation,für fünf Arbeitstage nicht mehr als 20 Urlaubstage geben zu müssen,auf der anderen Seite jedoch muss er sich zwingend an diese 5 Arbeitstage halten und darf den Arbeitnehmer gegen seinen Willen keinen 6ten Arbeitstag heranziehen,da dies gesetzliche Mindestvorgaben sind und eine Ausnahmeregelung im Gesetz nicht vorgesehen ist.Es gibt auch keine Geringfügigkeitsstaffelung oder dergleichen im Gesetz,die besagen würde,dass die 24 Urlaubstage wegen geringfügigkeit erst ab dem 5ten oder10ten 6ten Arbeitstag im Jahr in Kraft treten würde.Ergo ist die 5-Tagewoche bei der Vergabe von nur 20 Urlaubstagen also devinitiv einzuhalten,sonst käme die Firma mit dem Gesetz in Konflikt.Erstens wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Mindestbestimmungen und zweitens wegen des Erschleichens von Wettbewerbsvorteilen,da andere Firmen,die sich dem Gesetz entsprechend korrekt verhalten,ja wirtschaftlich benachteiligt wären(unlauterer Wettbewerb ).Ich hoffe hiermit Klarheit geschaffen zu haben

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    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Wenn Du eine 6-Tage-Woche hast, hast Du auch Anspruch auf 24 Tage Urlaub. Das ist der Mindesurlaub den der Gesetzgeber vorschreibt (Bundesurlaubsgesetz § 3).

    20 Urlaubstage wären der Mindesurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Was steht zur Wochenarbeitszeit in Deinem Arbeitsvertrag? Sollte eine 5-Tage-Woche vereinbart sein und der sechste Tag sind Überstunden wäre das mit den 20 Tagen im rechtlichen Rahmen. Du müsstest dann aber für eine Woche frei aber auch nur 5 Urlaubstage brauchen.

    Betriebsferien kann der Arbeitgeber schon festlegen, den restlichen Urlaub solltest Du aber schon selbst verplanen können. Im Bundesurlaubsgesetz § 7 steht hierzu: " Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    ja, der Urlaubsanspruch wird mit 5-Tage Woche gerechnet - und drei oder vier Monate im Winter hätte ich auch nur eine 5-Tage Woche aber den Rest halt 6 Tage. Aber während ich 6-Tage Woche habe, darf ich auch nur max. 1 Woche Urlaub nehmen, den Rest eben im Winter. Die "dringende betriebliche Belange" wird eben mit "Saison" begründet - und die dauert ein dreiviertel Jahr.

    Klar, gesetzlich ist das vermultich in Ordnung - aber eben absolutes Mindestniveau und keinen Deut mehr - die Frage ist ja nur, ist sowas üblich oder sehr ungewöhnlich? - also ich hatte das bisher noch nicht! Bisher normal 28 UT (letzter Job sogar 30) und 5 Tage-Woche.

    Kommentar von Hexle2 Hexle2Hexle2

    Wenn Du in einem Betrieb arbeitest der nicht im Arbeitgeberverband ist, keine Gewerkschaft mitmischt und auch kein Betriebsrat vorhanden ist, kannst Du wohl nichts machen. Leider gibt es viele Arbeitgeber die nur noch das gewähren was gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich kann Dir nur empfehlen durchzuhalten und sofort anfangen was anderes zu suchen. Vielleicht klappt es bald und Du kannst Deinem "Noch-Arbeitgeber" dann tschüss sagen. Viel Glück

    Kommentar von meedy24 meedy24

    Danke - ist aber ja noch nicht mal mein Arbeitgeber - ist ja nur die Frage, wenn ich genommen werde, ob ich zusagen soll bevor ich gar nichts habe oder nicht, weil es nicht gut im Lebenslauf aussieht, wenn ich so kurz hintereinander schon wieder was neues suche.

    nö, in keinem Verband oder so und natürlich kein Betriebsrat (ich war auch in meinem ganzen Leben irgendwie noch ein keinem Unternehmen mit Betriebsrat :-( - die unterbinden das alle irgendwie! - wenn einer das Wort "Betriebsrat" etwas zu laut in den Mund genommen hat, war er auf seltsame Art und Weise kurze Zeit später nicht mehr im Unternehmen...

    Kommentar von Hexle2 Hexle2Hexle2

    Bevor Du gar nichts hast kannst Du doch zusagen. Normalerweise schöpfen solche Arbeitgeber die maximale Probezeit von 6 Monaten aus. Da kannst Du in der zwischenzeit nach anderer Arbeit schauen und hast während der Probezeit selbst auch i.d.R. verkürzte Kündigungsfrist.

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    Antwort von putzfee1 putzfee1

    Das darf er überhaupt nicht, der Mindestjahresurlaub ist gesetzlich festgelegt auf 24 Werktage (BUrlG §3 Abs.1)

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

    Reib das bitte dem potentiellen Arbeitgeber mal unter die Nase!

    Kommentar von meedy24 meedy24

    die UT rechnet er nach 5-Tage Arbeitswoche und da sind es soweit ich weiß 20 UT ges. Mindestanspruch.

    Kommentar von putzfee1 putzfee1putzfee1

    Ja, habe ich inzwischen auch gelesen und an anderer Stelle kommentiert.

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    Antwort von Jule007 Jule007

    Da hast du ja gar keinen Spaß mehr am Leben. Ich würd mir was anderes suchen, wenn du die Möglichkeiten hast!

    Kommentar von meedy24 meedy24

    ja, das ist halt die Sache - grundsätzlich möchte ich auch ablehnen, nur läuft mein ALG Anspruch aus (mein letzter Job war nicht ganz ein Jahr und vorher machte ich eine Weiterbildung, daher kein Anspruch mehr) und jetzt steh ich vor der Wahl: annehmen oder vom Ersparten leben bis ich was anderes habe. Nur wenn ich es annehme, weiß ich auch nicht wie gut das im Lebenslauf aussieht, wenn man kurz nach Einstellung halt schon wieder was neues sucht - und da weiß ich halt nicht, ob ich nicht vielleicht mehr Chancen habe, wenn ich es ablehne - nur dann weiß ich wiederum nicht, wann kriege ich was neues? - ja alles so eine Sache....

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Erzähl dem guten Mann vom Arbeitsamt von den Vertragsbedingungen, und frag ihn ob das in Ordnung ist was der Arbeitgeber von dir verlangt und ob du so einen Job annehmen musst.

  • 1
    Antwort von colli1282 colli1282

    Nicht bieten lassen, du bist doch nicht in der Mongolei als Sklave angestellt. Lehne es ab

    Kommentar von tiwo666 tiwo666tiwo666

    @colli1282: Mongolei, Sklaven, was soll das denn? Ich lehne das ab!

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    Antwort von ToffeCaramel ToffeCaramel

    Bitte beachte bei diesen Arbeitszeiten auch die Wochenhöchstarbeitszeit!

    Kommentar von meedy24 meedy24

    diese ist ja glaube ich bei 47 Std./Woche - diese wird denke ich normal nicht überschritten - zumindest im Schnitt, ich muss halt in 8 Monaten soviel Überstunden aufbauen, dass ich in den paar Monaten, wo das Geschäft etwas kürzer auf hat mir die Stunden zum Abbauen reichen.

  • 0
    Antwort von Irmipi Irmipi

    Wenn du Samstags arbeiten mußt, steht dir ein freier Tag in der Woche zu. So das du auf eine Fünf -Tage - Woche kommst. Es kommt auch darauf an wieviel Stunden am Tag du machst. Beim Jahresurlaub stehen dir einmal im Jahr 3 Wochen an einem Stück zu. Wieviel Urlaubstage dir zustehen weiß ich nicht genau, aber 24 Tage dürften es schon sein.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    lt. Wikipedia sind es leider nur 20 Tage (bezogen 5-Tage-Arbeitswoche - und auf die rechnet es der Arbeitgeber - also für eine Woche zieht er 5 Tage ab auch wenn ich normal 6 Tage arbeite), die mir zustehen - aber wie gesagt, 10-11 davon verplant der AG ja schon durch Betriebsurlaub. - Und ich glaube das Gesetz geht beim Arbeiten auch von einer 6-Tage Woche aus, so dass ich von gesetzlicher Seite da wohl nichts machen kann, oder irre ich mich?

    Das Problem ist, das Geschäft hat Saisonbedingt im Winter etwas kürzer geöffnet (also zumindest ein paar Monate) - und da ich in diesen Monaten somit dann nur auf 35 Std. je Woche, muss ich im restlichen dreiviertel Jahr die Überstunden dafür aufbauen - und das geht nur, wenn ich 6 Tage durcharbeite.

    Kommentar von putzfee1 putzfee1putzfee1

    Ja, dann sieht die Sache anders aus, das hast du in deiner Frage so nicht geschildert. Dann muss man wohl von einer 5Tage-Woche ausgehen.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    ja, der Urlaub wird nach 5-Tage Woche gerechnet - ändert aber nichts daran, dass ich die meiste Zeit des Jahres 6 Tage arbeiten muss. - wenn Messen sind, auch 7 (gut, dafür bekäme ich dann denke ich einen Ausgleichstag, aber auch das weiß ich nicht)

    die Frage ist ja nur, sind solche Bedingungen üblich und hinzunehmen oder äußerst ungewöhnlicht? - weil ich kenne das so nicht!

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Ja, dann ist das wohl richtig. Wer im Winter frei wegen " Schlechtwetter" hat muss die Stunden vorarbeiten.

    Kommentar von meedy24 meedy24

    haha frei!????? - das wäre schön! Ne, aber 3 oder 4 Monate im Winter sind halt dann "normale" oder leicht kürzere Arbeitszeiten - also halt dann wie bei anderen das ganze Jahr üblich 5-Tage Woche und an diesen 5 Tagen jeweils 1 Stunde kürzer.

    Kommentar von Irmipi IrmipiIrmipi

    Dann fällt mir nur eins ein, ruf bei der zuständigen Gewerkschaft an und frag ob das so richtig ist.

    Kommentar von Hexle2 Hexle2Hexle2

    Falsch. Der Samstag ist ein Werktag. Freie Ausgleichstage gibt es für Sonn- und Feiertagsarbeit. Beim Jahresurlaub sagt das Bundesurlaubsgesetz: "Kann der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen" Diese zwölf Werktage sind zwei Wochen Urlaub. Wo steht daß man nur fünf Tage in der Woche arbeiten darf? Frag mal z.B. die Arbeitnehmer in Supermärkten, Warenhäusern.......

    Kommentar von meedy24 meedy24

    die haben normalerweise immer einen Tag die Woche zusätzlich zum Sonntag frei - es geht ja um den Handel - und da arbeite ich seit eh und je.

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