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6 Tage im Shawwal fasten

Frage von Paris67 Paris67

Hallo liebe Islamkenner/innen

Ich habe schon in sehr vielen Foren versucht eine Antwort auf meine Frage zu finden, aber da so viele arabische Wörter benutzt wurden und es viele Meinungen diesbezüglich gab, bin ich jetzt etwas verwirrt.

Also: Der Fastenmonat Ramadan ist ja vorbei und nun sind wir im Monat "Shawwal", wo man die 6 Tage dazufasten kann, um Hasanat zu bekommen.

Als Frau konnte ich leider nicht den ganzen Monat durchfasten und hab also 6 nichtgefastetete Tage.... Da ich am Anfang des Ramadanmonats meine Periode bekommen habe, konnte ich erst ca. nach 7 Tagen mit dem Fasten beginnen. Kurz nach dem Zuckerfest hab ich erneut meine Regel bekommen, dh. ich musste erneut warten...

Muss ich jetzt ERST die versäumten sechs Tage nachholen und kann DANACH erst mit dem eigentlichen freiwilligen Fasten beginnen oder darf ich auch die 6 freiwilligen Tage zuerst fasten. Der Monat neigt sich schon dem Ende zu und es wird knapp :S

Vielen Dank im Vorraus..

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Antworten (8)

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    Antwort von halima2 halima2

    Hier eine Fatwa dazu:

    Frage:

    Ist es mir erlaubt, die sechs Tage des Shawwals zu fasten, mit der gleichen Absicht, die Tage, die ich im Ramadan aufgrund der Menstruation nicht gefastet habe, nachzuholen?

    Antwort:

    Alles Lob gebührt Allah.

    Dies ist nicht gültig, denn das Fasten der sechs Tage des Shawwals kann nur nach dem Fasten des kompletten Ramadans getan werden.

    Shaikh Ibn Uthaimin sagte in Fatawa as-Siyam (438):

    Wer auch immer den Tag von Arafa oder den Tag Ashura fastet, aber noch immer Tage des Ramadans schuldet, so ist sein Fasten gültig, aber wenn er beabsichtigt, diesen Tag zu fasten, um ein verpasstes Ramadan-Fasten nachzuholen, so wird er zwei Belohnungen erhalten: die Belohnung für den Tag von Arafa oder Ashura zusammen mit der Belohnung für das Nachholen der verpassten Fastentage. Dies bezieht sich auf freiwilliges Fasten im Allgemeinen, welches nicht mit Ramadan in Verbindung steht. In Hinsicht auf das Fasten der sechs Tage des Shawwals, so sind sie mit Ramadan verbunden und können nur gefastet werden, nachdem man die verpassten Fastentage des Ramadans nachgeholt hat. Wer sie fastet, bevor er die verpassten Fastentage des Ramadans nachgeholt hat, wird diese Belohnung nicht erhalten, denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer im Ramadan fastet und dann 6 Tage des Shawwal folgen lässt, für den wird es so sein, als hätte er sein ganzes Leben gefastet." Es ist wohlbekannt, dass derjenige, der noch Tage des Ramadans schuldet, nicht als jemand betrachtet wird, der den Ramadan gefastet hat, bis er die Tage, die er verpasst hat, nachgeholt hat.

    Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 39328) http://muslimat.cwsurf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5...:es-ist-nicht-gueltig-das-nachholen-von-verpassten-fastentagen-des-ramadans-mit-dem-fasten-der-sechs-tage-des-shawwals-mit-einer-absicht-zu-kombinieren&catid=55:fasten-ramadhan-und-feste&Itemid=71

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    Antwort von user909 user909

    Man soll erst die verpassten Tage nachfasten ,und dann darf man erst die 6 Sunna Tag im Shaawal fasten .

    Deshalb erst deine 6 vesäumten Tage.

    Danach (wenn noch Zeit ist) fastest du die 6 freiwilligen Tage.

    Man darf sie nicht kombinieren um Tage einzusparen.

    Alles Gute

    Kommentar von Ententanz Ententanz

    Ja das Problem ist ja aber, dass keine Zeit mehr da ist um 6 Tage Fard zu fasten und danach die freiwilligen 6 Tage. Ich hätte ja theoretisch früher mit den Pflichtfastentagen anfangen können, sie nach zu fasten, doch es ging im "unreinen" Zustand halt nicht..

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    Antwort von manal89 manal89

    Wie du gesagt hast..weil der Monat Schawal zu ende neigt,würdest du lieber mit dem absichten die 6 Tagen Schawal fasten..zusammen oder getrennt je nachdem wie du das schafst ..am nächste laufenden Monaten kannst du ja teoritisch..deine versäumten Ramadan Tagen eben auch fasten vor dem nächste Ramadan zu kommen.Gott weiß das am bestens Salam !

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    Antwort von Hamza212 Hamza212

    Es ist besser mit dem Fasten im Schawwal direkt nach Iid-ul-Fitr (Festtag) zu beginnen und diese 6 Tage zusammenhängend zu fasten, um sich mit dem Guten zu beeilen, aber man kann diese Tage auch getrennt fasten. Entschließt man sich dazu, die Tage getrennt zu fasten, so kann man sich beispielsweise das Fasten auf die Montage und Donnerstage im Schawwal aufteilen, da man neben der Absicht für den Monat Schawwal zusätzlich die Absicht auch für das Montags- bzw. Donnerstags-Fasten fassen kann, damit sich die Belohnung ergrößert, weil man gleichzeitig einer weiteren Sunnah folgt. Schließlich muss berücksichtigt werden, dass diejenigen, die noch Tage vom Ramadan nachholen müssen, ihre Pflichttage vor dem freiwilligen Fasten zu verrichten haben.

    Denn die im Hadith erwähnte Belohnung bezieht sich nur auf jene, die Ramadan vollständig gefastet haben und diesem Pflicht-Fasten 6 Tage von Schawwal folgen lassen, wie der Gesandte ALLAHs sallallahu alaihi wasalam im bereits erwähnten Hadith sagte: „Wer den Monat Ramadan (vollständig) gefastet hat und danach sechs Tage im (darauf folgenden) Monat Schawwal fastet, der (erhält soviel Lohn), als ob er das ganze Jahr gefastet hätte.“

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    Antwort von RaRo0 RaRo0

    du schuldest allah laut des glaubens 6 fasten tage.Diese musst du ihm zurrück zahlen, indem du sie nachholst. wann du sie nachholst ist aber dir überlassen .. möglichst zeitnah ,wenn es dir möglich ist. du darfst also erst deine andern 6 tage fasten. und falls du am tag des jüngsten gerichtes stehst, weis allah das du dir nciht sicher warst bzw es nciht wusstest und wir von einer strafe absehen (denk cih ma)

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    Antwort von muslima91 muslima91

    Der Gesandte ALLAHs (s.) sagte: "wer den Monat Ramadan (vollständig) gefastet hat und danach sechs Tage im darauf folgenden Monat Schawwal fastet, der erhält soviel Lohn, als ob er das ganze Jahr gefastet hatte."

    Die im Hadith erwähnte Belohnung bezieht sich nur auf jene, die Ramadan vollständig gefastet haben und nach diesem Pflicht-Fasten 6 Tage von Schawwal folgen lassen . Daher muss berücksichtigt werden, dass diejenigen, die noch Tage vom Ramadan nachholen müssen, ihre Pflichttage vor dem freiwilligen Fasten zu verrichten haben.

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    Antwort von DienerinAllahs DienerinAllahs

    salamualaikum schwester, nein,erst musst du die pflichttage also die des ramadan nachholen inshallah,denn man muss den ganzen monat ramadan fasten,um dann sunnah zu fasten..pflicht also fard geht vor sunnah.bin

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    Antwort von McSteel McSteel

    Faste an den Tagen an denen du gesundheitlich kannst und hänge die restlichen versäumten Fastentage hinterher. Durch dein Periode bist du dazu gezwungen an den Tagen nicht zu fasten. Und Allah weiß es besser als alle anderen hier. =)

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