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6 monatoges Praktikum kündigen?

Frage von Charisma88 Charisma88

Hallo, muss zur Erlangung der Fachhochschulreife ein 6 monatiges Praktikum und vorher paar Tage probearbeiten. Kann das Praktikum seitens des Arbeitgeber gekündigt werden, nach dem ich übernommen wurde.

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Antworten (7)

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    Antwort von schurke schurke

    Wenn Du in eine Festanstellung übernommen wirst, normalerweise ja. Aber wie das dann mit dem Erlangen der Fachhochschulreife ist weiß ich nicht. Würde ich mal in der Einrichtung erfragen. Warum kündigst Du nicht selber?

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    Antwort von connor08 connor08

    hallo, das ist ein praktikum und unterliegt damit nicht dem bgb und den dort enthaltenen kündigungsfristen, bzw. dem kündigungsrecht. verstehe deine frage auch nicht so ganz. studierst du jetzt? es gibt auch berufsbezogene studiengänge

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    als Praktikant hast Du keine Rechte auf Entgelt oder Festanstellung. Die Probezeit dient lediglich dazu die Eignung für das Praktikum zu überprüfen. Das Praktikum dient primär Deiner Ausbildung und nicht dem Arbeitgeber, außerdem sollst Du dort in den Arbeitsmarkt reinschmecken, Erfahrungen sammeln und nicht produktiv arbeiten. Sei froh, dass Dir ein Praktikum angeboten wurde. Solltest Du Dich nicht in die Betriebsabläufe eingliedern lassen, kann gekündigt werden. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass Du nach Praktikum und Abschluß des Studiums von der Firma übernommen wirst - sofern das Praktikum gut verläuft.

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    Antwort von Siam1 Siam1

    >>1.2.2 Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktikum Achtung für ein Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktikum gelten Besonderheiten. Wenn du als Student im Rahmen deines Studiums eine dem Studienziel dienende praktische Ausbildung machst bzw. eine berufsspezifische Tätigkeit während eines durch Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Praxissemesters ausübst, bist kein Praktikant mit Arbeitnehmereigenschaft im Sinne einiger gesetzlicher Bestimmungen. So hast du als Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktikant keinen Anspruch auf Urlaub, Arbeitsentgelt und auf Einhaltung der besonderen Kündigungsschutzbestimmungen für Praktikanten. Grund dafür ist, dass du nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BAG) auch während der Zeit deines Praktikums schwerpunktmäßig der Hoch- bzw. Fachhochschule zugeordnet bleibst.<<

    http://www.ericit.org/info2/arbeitsrecht1.htm

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/themen/arbeitsrecht/praktikum/rechte-pflichten-praktikant.html

    Welche Rechte habe ich? Fleck: „Wenn es sich bei dem Praktikum nicht um ein Hochschul- oder Fachhochschulpraktikum handelt, hat der Praktikant die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer, d. h. er hat zum Beispiel Anspruch auf Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.“

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    Antwort von anqelinajolly anqelinajolly

    Wenn Du Dir was zu Schulden kommen lässt, dann immer!

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    Antwort von werwenn werwenn

    Einfachso können die dich nicht kündigen. Sie müssen schon ein Grund haben wie z.b Lustlos usw.

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    Antwort von Hamsako Hamsako

    glaub schon, ja ;)

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