Mal angenommen man fäng ab April ein neues Arbeitsverhältnis an und hat 6 Monate Probezeit.Kann man da schon Urlaub beantragen.Ich hatte schon mal eine Firma da brauchte man gar nicht damit kommen.Meine Frau wiederum hat im Kindergarten in der Probezeit 1 Woche bekommen.Eürd ich schon hart finden bis zum Herbst komplett durchzuarbeiten zumal in meiner Branche ab Herbst bis Weihnachten wieder für alle Urlaubssperre wäre.
Antworten (8)
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6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Strolchi09Strolchi09
Bereits während der Probezeit erwirbt der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch in Höhe von 1/12 des ihm vertraglich oder gesetzlich zustehenden Jahresurlaubs, § 5 Abs. 1 BUrlG. Und der Arbeitgeber kann ihm diesen Urlaub auch während der Probezeit gewähren.
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7Antwort von
stelaristelari
Du hast Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs x der Monate die du schon da bist - vor Ende von 6 Monaten muss dir der Arbeitgeber den Urlaub NICHT gewähren - er kann, muss aber nicht! Erst nach 6 Monaten besteht Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub.
§ 4 Wartezeit BUrlG
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
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6Antwort von
PifendeckelPifendeckel
Hi,
Urlaub während der Probezeit
Auch in der Probezeit hast Du jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Allerdings kann Dein Chef während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Wird Dir währenddessen gekündigt, muss Dir Dein Chef den nicht genutzten Urlaub auszahlen, wie Andreas Walle erklärt. Der Gegenwert der Urlaubstage kommt einfach zum Brutto Deines Gehaltes dazu. Hast Du bereits zu viel Urlaub abgefeiert, kann Dein Chef andererseits nichts zurückfordern (§5 BurlG). wenn du mehr wissen willst siehe Link http://www.absolventa.de/b...
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6Antwort von
anilecanilec
Das kommt auf die Firma an. Du könntest beim Chef mal eine Andeutung machen und warten was er sagt. Aber am besten wäre, wenn Du dort anfängst und dann Deine Arbeitskollegen frägst, wie es in diesem Betrieb ist. Mfg anilec
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stelaristelari dafür 4x DH??? *erschreckend*
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KleinsorgeKleinsorge Stimmt! Mittlerweile 6x Dh, das ist wirklich erschreckend...
Das hat mit Arbeitsrecht überhaupt nichts zu tun!
Peter Kleinsorge
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3
Während der Probezeit Urlaub zu beantragen ist nicht klug und wird von den Arbeitgebern in der Regel nicht gern gesehen.Wenn du dich einige Monate eingearbeitet hast,kannst du ja einmal vorsichtig vorfühlen,vor allem kannst du dann besser beurteilen,wie das Verhältnis im Unternehmen ist.Aber bedenke,dass dein Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
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3Antwort von
brandneu1972brandneu1972
Normalerweise hast Du kein Recht darauf und ist es nicht gerne gesehen. Wenn, dann würde ich kurz vor dem Ablauf der Probezeit danach fragen, vielleicht mit dem Hinweis auf die Urlaubssperre. Viel Glück!
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2Antwort von
rolbrawurolbrawu
Im Normalfall gibt es in der Probezeit keinen Urlaub. Man kann aber mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung vereinbaren, wenn dieser darauf eingeht. Aber Urlaubsanspruch hat man nicht, da ja noch keine Leistung erbracht wurde, die den Urlaub rechtfertigen würde. Ganz findige Arbeitgeber sagen, du kannst den Urlaub beanspruchen, den Du im Vormonat erarbeitet hast.
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DerIngDerIng Natürlich hat mein einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit, man kann nur nicht den sog. Jahresurlaub nehmen. Das Problem ist leider immer wieder, dass Arbeitgeber sich nicht an gegebene Gesetze halten.
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2Antwort von
Minerva1234Minerva1234
Kommt auf deinen Chef an, theoretisch kann man dir Urlaub geben, du hast schon Anspruch, vor allem wenn man dir im Winter Urlaubssperre gibt, kannst du ja gar keinen nehmen, dann müsste man ihn dir ja ausbezahlen. Es ist in jedem Unternehmen unterschiedlich. Ich kenne es so, dass man in der Regel Urlaub nehmen kann, der Chef hat ja trotzdem genug Zeit sich deine Leistungen anzuschauen, auch wenn du mal 2 Wochen nicht da bist, hängt aber wie gesagt vom Unternehmen ab. Kannst ja einfach vorsichtig nachfragen, wie es aussieht. Meiner Meinung nach erbringt man auch bessere Leistungen, wenn man mal Urlaub nehmen kann, als wenn man 6 oder mehr Monate ohne Erholung und Auszeit durcharbeitet.
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Markus70Markus70 So sehe ich das auch.Man braucht eine Auszeit.Wenn ich weiss das ich in ein paar Monaten mal Urlaub habe arbeite ich viel motivierter.
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stelaristelari du hast schon Anspruch,
Nein, den hat man nicht - siehe meine Antwort § 4 Wartezeit BUrlG - wenn er ihn bekommt dann gut, aber man muss ihn nicht gewähren
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Minerva1234Minerva1234 Na ja, aber die Tage Urlaubsanspruch hat er trotzdem, ob er gewährt wird ist ja auch außerhalb der Probezeit nie klar (betriebsbedingt etc....), aber dann muss er die Tage die er sich erarbeitet hat später nehmen oder eben auszahlen lassen.
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DerIngDerIng Korrekt!
Wohlgemerkt, er kann, aber er muss es nicht. Geben muss er ihn nur, wenn der Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht übernommen wird. Kündigt der Arbeitgeber in der Probezeit, muss der bis dahin erworbene Anspruch von Urlaubstagen berücksichtigt (und bezahlt) werden.
stimmt.