6 Monate Probearbeit - Kündigung?(Aushilfe)

6 Antworten

In der Probezeit können beide Vertragspartner den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach der Probezeit gilt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist. Dein Vertrag geht bis Anfang Februar. Ich weiss jetzt natürlich nicht, ob eine automatische Verlängerung vereinbart ist, oder ob der Vertrag verlängert werden muss. Da musst du in den Vertrag schauen. Auf jeden Fall kannst du kündigen, wenn du triftige Gründe hast, z. B. der Arbeitgeber vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen nicht einhält.

LoveBirdy 
Fragesteller
 05.03.2014, 22:58

Ok gut dann weiß ich bescheid, danke für deine Antwort!

Antitroll1234  05.03.2014, 23:11

Nach der Probezeit gilt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist

Innerhalb der Probezeit gilt auch die gesetzliche Kündigungsfrist.

Auf jeden Fall kannst du kündigen, wenn du triftige Gründe hast, z. B. der Arbeitgeber vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen nicht einhält.

...der Fragesteller kann immer kündigen, warum sollte er das auch nicht können ?
Du meinst vielleicht fristlos kündigen ?

Solange Du in der Probezeit bist kannst Du jederzeit ohne angaben von Gründen kündigen. Selbiges gilt auch für den Arbeitgeber. Nach der Probezeit musst du eine Kündigungsfrist einhalten, von Heute auf Morgen geht es also nicht mehr. Wie das genau mit Zeitlich begrenzten Verträgen ist weiss ich leider nicht. Am besten mal im Vertrag selbst nachschauen, dort steht es auf jedenfall drinn.

Du kannst jederzeit kündigen, nur die Fristen unterscheiden sich.

In der Probezeit hast du z.B. nur eine Probezeit von 14 Tagen, sonst ist es meist 1 Monat oder länger. Da musst du aber schauen was im Vertrag steht.

LoveBirdy 
Fragesteller
 05.03.2014, 22:56

Im vertrag steht halt das die ersten 6 Monate probe sind. Heißt es dann das ich nach der probezeit nicht problemlos kündigen kann und dann bis Februar 2015 arbeiten muss?

em1990  05.03.2014, 22:59
@LoveBirdy

Nein, das heißt es nicht. Du kannst auch nach der Probezeit kündigen, nur hast du dann eine längere Frist als 14 Tage.

Du kannst kündigen wann Du willst.. in der Probezeit, ausserhalb der Probezeit, wie es Dir beliebt. Solange Du dann was anderes hast, weil sonst gibt es ne Sperre vom Amt.

Befristeter Aushilfsjob im Einzelhandel? Wenn ich Deine Frage richtig interpretiere, hast Du auch keinen besonderen Bock zu arbeiten und das Zeugnis dürfte Dir vermutlich auch egal sein. Dann bleib einfach zuhause wenn Du keinen Bock mehr hast - was will Dein Chef tun? Dich feuern? PS: für die Schlauen - ja, theoretisch könnte man daraus einen Schadenerzatzanspruch ableiten, aber ich gehe nicht davon aus, dass den jemand versucht durchzusetzen und Ausreden (krank, totes Kaninchen, Vollmond) finden sich schon.