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6 km/h, 15 €???

Frage von Dani05101987 Dani05101987

Hallo, ich bin geblitzt worden, muss dazu sagen das ich IMMER vorschriftsgemäß fahre... Naja nun kam Post

  1. Ich habe kein Bild zugeschickt bekommen
  2. ich bin mit Toleranzabzug 6 km/h zu schnell gewesen

6km/h!!!!!Und ich soll jetzt dafür 15 € zahlen, das ist langsamer als ein Fahrrad!!!! Gibt es da nicht ne Grenze, wo sie mir gar keinen Brief schicken??? Es war innerorts 50 erlaubt... Vielen Dank..

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Antworten (7)

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    Antwort von andreas124 andreas124

    Bereits ab 1 km/h Überschreitung kann ein Verwarnegeld ausgesprochen werden. Zahlt du das Geld nicht innerhalb der Frist, wird ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen. Die Gebühren und Auslagen betragen 23,50 EUR. Also lieber zahlen, eher es mehr wird.

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    Antwort von rebro05 rebro05

    natürlich gibt es eine Grenze wo Du kein Brief bekommst, die liegt bei der Geschwindigkeit > 50kmh. Bei Einhaltung dieser Grenze werden die Behörden kein Verwarngeld einfordern. Du solltest selbst mal nachdenken , geht es im Strassenverkehr nach eigenen Wünschen , nein, es müssen schon konkrete Regeln vorherschen sonst entsteht ein Verkehrschaos. Alles hat seinen Preis der Bezahlt werden muss.

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Der Vergleich mit einem Fahrrad hinkt, denn du bist ja nicht 6km/h gefahren, sondern mehr als 56. Irgendwo muss nunmal eine Grenze gezogen werden. Das Limit ist dir bekannt (50km/h). Hinzu kommt dann noch eine Tolleranz, die zu deinen Gunsten abgezogen wird. Wenn du dann immer noch zu schnell bist, gibt es eben ein Buß- oder Verwarnungsgeld. Ich verstehe dein Problem nicht.

    Kommentar von Dani05101987 Dani05101987Dani05101987

    Naja, mein Problem liegt darin das ich dafür 15 € zahlen muss, finde das ein bisschen viel hätten die mir die Toleranz nicht abgezogen müsste ich auch 15 € zahlen...und für die 15 € können sie mir dann auch ein Bild schicken, vor kurzem durfte man da sogar 60 fahren!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Generell könnte schon bei einer Überschreitung von 1km/h eine Verwarnung ausgesprochen und der Verstoß geahndet werden. Nun ist es aber so, dass eine Tolleranz angenommen wird, um bei den Messtechniken auf der sicheren Seite zu sein. Dass du auch ohne Tolleranz das Selbe hättest zahlen müssen ist egal, schließlich steigen die Verwarnungen ja in Stufen an. Darüber hinaus sollen Verwarnungen ja auch einen Sinn erfüllen. Kostet der Verstoß nur sagen wir mal 5€ wird sich kaum jemand an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

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    Antwort von grisu13 grisu13

    Du bist 56 gefahren, also 6 zu schnell das hat seine richtigkeit. Du hast allerdings echt pech gehabt, 10 % zu schnell darfst du, bei 55 wäre dir nichts passiert.

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Der Fragesteller ist 59 km/h gefahren, es wurde 3 km/h Toleranz abgezogen, Und man kann schon bei 1 km/h Überschreitung zur Kasse gebeten werden.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das Meßgerät hat 59 km/h angezeigt. Der Toleranzabzug entspricht der maximal möglichen Ungenauigkeit des Messwertes. Es kann also sein, dass der Fragesteller tatsächlich "nur" 56 km/h gefahren ist. Wie schnell er genau war, wird niemand jemals erfahren. Sicher ist, dass er mindestens 6 km/h zu schnell war.

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    Antwort von NameGen NameGen

    Ohne Bild = ohne Beweis

    ich würde das Bild anfordern und sonst Widerspruch einlegen

    Kommentar von Dani05101987 Dani05101987Dani05101987

    Ja aber ich selber weiss das ich geblitzt wurde...also ich habs gemerkt, hatte aber gedacht viell. wäre der vor mir geblitzt worden...was kostet mich das wenn ich ein Bild anfordere, das Bild haben die ja iwo und ich glaube Hamburg schickt keine Bilder raus nur auf Anfrage...

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    Antwort von zitronischka zitronischka

    Nunja, wenn es schon Menschen gab, die wegen 2km/h zahlen mussten, dann kannste dich richtig glücklich schätzen! :-) Zu schnell ist halt zu schnell, wah. ;-)

    Kommentar von Dani05101987 Dani05101987Dani05101987

    Aber 6 km/h???Ich bitte dich iwann hörts auch mal auf...

    Kommentar von zitronischka zitronischkazitronischka

    Naja, aber wo soll man die Grenze ziehen?! Da war doch schon die Toleranz, welche abgezogen wurde.

    Kommentar von Dani05101987 Dani05101987Dani05101987

    mir gehts darum das ich 15 € zahlen muss...ich finde das viel!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das ist gemäß Bußgeldkatalog-Nr. 11.3.1 der Regelsatz für eine vorwerfbare Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 1 bis 10 km/h innerorts.

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    Antwort von Schalkefan96 Schalkefan96

    wen man dich nicht auf einem bild erkennen kann (bei dir is gar keins also erkennt man das nicht) muss man ein zweitbild anfordern wenn es keines gibt musst du glauzb ich nicht blechen

    Kommentar von Dani05101987 Dani05101987Dani05101987

    kostet mich das extra das sie mir ein Bild schicken??

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Du hast keinen Anspruch auf Zusendung des Bildes.

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    Du kannst Akteneinsicht beantragen und bei der Bußgeldstelle das Foto ansehen (natürlich unter Aufsicht - und die wird sicher auch ganz genau hinschauen und den Betrachter mit der Person auf dem Foto vergleichen)

    .

    Du kannst auch einfach nicht reagieren, dann wird aus dem kostenfreien Verwarnungsgeldverfahren ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren. Die zusätzlichen Kosten betragen 23,50 Euro ... ob sich das lohnt?

    .

    Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen kannst, worauf es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen wird.

    .

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