1

6 Jähriger Sohn wirft Stein in Scheibe der Schule

Frage von Lunalizzy Lunalizzy

Mein 6jähriger Sohn hat heute in der Schule eine Scheibe kaputt geschmissen. Wer kommt für den Schaden auf??? Ich bekam einen Brief von der Lehrerin, eine ANDERE Lehrerin hätte ihn angeblich gemahnt, nicht mit Steinen zu werfen ( war ne ganz Truppe 6 jähriger beteiligt) Ich sollte unterschreiben das die gute Frau ihn gemahnt hat, er sich aber widersetzte und die Scheibe zu Bruch ging. Von der rasselbande erfuhr ich nun, das die Lehrerin ganz woanders war und zwei Jungs meinen Sohn gepetzt haben. Wer zahlt den Schaden??? WOllte die Lehrerin in dem Brief nur Absicherung für Versicherung, das sie anwesend war, und Aufsichtspflicht NICHT verletzt hat??? Ich war mit meinem Männe vorhin an dieser besagten Scheibe. Da waren 2 Löcher drin. Mein Junior hat aber nur einmal geworfen sagte er. Wie soll ich mich verhalten???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 4
    Antwort von lilalu81 lilalu81

    Haftpflichtversicherung, die Lehrerin hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, sie kann ja nicht überall sein.

  • 3
    Antwort von Keizen Keizen

    kleiner junge - grosser gangster

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Da dein Sohn mit 6 Jahren nicht deliktfähig ist, und du deine Aufsichtspflicht an der Schultür abgibst, haftet dafür alleine die Schule. Mit dieser Unterschrift sollst du diese Lehererin aus ihrwer Haftung befreien. Das kannst du aber gar nicht. Deine private Haftpflicht wird hier die Haftung ablehnen und euch nötigenfalls auch vor Gericht vertreten.

  • 1
    Antwort von fairBerater fairBerater

    Die Schule darf die Scheibe ersetzen! Euer Kind ist in dem Alter nicht deliktfähig und kann daher nicht in Anspruch genommen werden. Ihr habr als Eltern Eure Aufsichtspflicht ebenfalls nicht verletzt, sondern vielmehr an die Schule übertragen, daher könnt auch Ihr nicht in Anspruch genommen werden. Ihr dürft also beruhigt jegliche Schadenersatzforderungen, so sie denn kommen sollten, zurückweisen. Falls die Schule dennoch - und wider besseren Wissens - Forderungen gegen Euch erheben sollte (schriftlich), könnt Ihr diese an Eure Privathaftpflichtversicherung weitergeben, diese wird für Euch eine solche unberechtigte Forderung - notfalls sogar vor Gericht - abwehren! Die Lehrerin wollte mit dem Briefchen vermutlich nur ihre Eigene Haut retten, da sie ja für die Handlungen der Kids eigentlich verantwortlich ist. Eine ganz andere Sache ist, dass Euer Sohn möglicherweise irgendeine (angemessene) Bestrafung wird hinnehmen müssen. Es schadet sicher nicht, wenn er allmählich lernt, dass sein Tun Konsequenzen haben kann.

  • 1
    Antwort von Maeldae Maeldae

    Da dein Sohn noch nicht deliktfähig ist, wird die Versicherung den Schaden begleichen oder die Schule bleibt evtl. auf den Kosten sitzen. Du bzw. dein Sohn müssen aber nicht zahlen.

  • 1
    Antwort von kingosalex2 kingosalex2

    Die Eltern müssen das bezahlen oder dafür aufkommen. Aber wenn Sie mit der Versicherung sprechen, würde diese das bezahlen, da bin ich mir sicher.

    Viel Glück ;)

    LG

  • 1
    Antwort von monic monic

    die Versicherung

  • 1
    Antwort von dvs123 dvs123

    eure haftpflicht

    Kommentar von Lunalizzy Lunalizzy

    ich habe keine Haftpflicht. Die Haftpflicht ( so habe ich gelesen) zahlt bei Schulschäden nicht, da sie AUfsichtspflicht bei den Lehrern liegt. Kann man 6 jährige überhaupt deliktfähig machen??? Dumm gelaufen

    Kommentar von hobnob hobnob

    Auch wenn der Thread schon alt ist: wenn Sie selber sagen, dass Ihr Sohn ein kleiner "Michel aus Lönneberga" ist, warum haben Sie dann keine Haftpflicht??? Und nein, Aufsichtspflicht des Lehrers bedeutet nicht, dass er/sie haftbar gemacht wird, wenn ein Schüler etwas anstellt, da man (d.h. auch Lehrer) wie hier schon mehrmals gesagt wurde, nicht überall sein kann. Wenn Ihr Sohn doch offenbar zugegeben hat, dass er "nur" einmal geworfen hat, wie kommen Sie dann darauf, dass andere (Schule = die Steuerzahler) für den Schaden aufkommen müssen?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Schule dürfte das über eine pauschale Glasversicherung abgedeckt haben. Während der regulären Schulzeit haftet die Schule. Dass die Lehrperson nicht überall sein kann, ändert daran nichts. Die Eltern sind ja auch nicht dabei.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Aber für 50 bis 60 € im Jahr solltest du auf alle Fälle eine Haftpflichtversicherung abschließen. Und zwar nicht wegen des Jungen, sondern wegen des wirtschaftlichen Ruins der dir droht.

  • 0
    Antwort von dela100502 dela100502

    kurze geschichte dazu: meine tochter 6 jahre alt, hat einen kleinen wutausbruch in der schule gehabt, die lehrerin hat sie in einer anderen klasse "eingesperrt" woraufhin meine tochter einen stuhl nahm und die tür zerdepperte...lehrerin war sogar dabei! ich muss zahlen, bzw meine haftpflichtversicherung, obwohl ich auch anderer meinung war, immerhin war die lehrerin dabei und hätte nicht zulassen dürfen das es so weit kommt bzw hätte mich schon informieren können/müssen als sie noch beim wutausbruch war...habe mich beim anwalt informiert, und leider muss ich tatsächlich den schaden bezahlen!

  • 0
    Antwort von David2154 David2154

    versicherung

  • 0
    Antwort von amriswiler amriswiler

    bei uns musste es die schule zahlen

    Kommentar von Lunalizzy Lunalizzy

    war es das selbe in grün???

  • 0
    Antwort von NeedHelpAndTips NeedHelpAndTips

    Ihre Versicherung. Wenn Sie keine besitzen wirds schwer. Mensch Kinder sind echt Rabauken.

    Liebe Grüße

    Kommentar von kingosalex2 kingosalex2kingosalex2

    Auch mal Kind gewesen, schon klar, oder?

    Kommentar von lilalu81 lilalu81lilalu81

    das war doch gar nicht so ernst gemeint...

    Kommentar von NeedHelpAndTips NeedHelpAndTipsNeedHelpAndTips

    Seien sie doch froh das ich helfe :o Böse gemeint war da garnichts. Sollte eher etwas nett rüber kommen. Naja.. Dankbar eben :)

    Kommentar von Lunalizzy Lunalizzy

    das habe ich nicht geschrieben, aber er ist wirklich ein kleiner Michel aus Lönneberga, da haben sie schon recht

    Kommentar von Lunalizzy Lunalizzy

    warum sollte ich unterschreiben das Lehrerin ihn gemahnt hat?? wegen Aufsichtspflicht??? Klar sie kann nicht überall sein, aber wenn Kinder hinrennen und meinen Junior petzen, hat sie s wohl nicht gesehen???

    Kommentar von ArchEnema ArchEnemaArchEnema

    Da würde ich erstmal gar nix unterschreiben. Du warst nicht dabei, also wie kannst du dazu überhaupt was sagen? Zumal die Kinder auch noch was anderes erzählen!

    Kannst denen ja ruhig schreiben, dass dein Sohn angibt, nur einmal geworfen zu haben und du ihm das natürlich glaubst. Zu allem anderen kannst du nix sagen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Du kannst da gar nichts unterschreiben. Schließlich warst du nicht dabei. Das wäre auf jeden Fall eine Falschaussage.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.