6 in Klausur, trotz Attest

7 Antworten

Ja, für Klausuren muss man sich krank melden und spätestens drei Tage später ein Attest einreichen. War jedenfalls bei mir (Berlin) so. Du kannst nochmal mit ihnen reden und auf Kulanz hoffen...

Drei Tage nach Wiedererscheinen in der Schule oder? So is es bei uns in Hessen

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@UrobolosOne

Nein, drei Tage nach dem krank melden. Wenn du Montags eine Klausur nicht mitschreiben kannst, musst Du dich Montag morgen krank melden und spätestens am Mittwoch ein Attest bringen, damit die Klausur nicht als Fehlversuch gewertet wird.

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@CaballoCorazon

Doch, dürfen sie ^^ Ansonsten ist es halt die Regeln innerhalb der Schule, aber wenn sie wollen dürfen sie es verbieten. 

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ich lag wegen meiner Krankheit wirklich flach, deswegen habe ich auch nicht angerufen. Attest habe ich eingereicht

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@trytobefit

Ich glaube dir das ja und kann es auch nachvollziehen, dass man da nicht die größte Lust hat, sich drum zu kümmern, wenn es einem so dreckig geht. Aber zum Arzt musstest du ja auch und es wäre ein 30 Sekunden Anruf gewesen. Notfalls hättest du deine Eltern bitten können... Ich drücke die Daumen, dass es noch klappt

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Hallo

wenn dein Attest zum Zeitpunkt der Klausuren vorlag dürfen sie dir das Nachschreiben nicht verwehren, anders wäre es wenn du dein Attest erst nach den Klausuren eingereicht hast sprich unentschuldigt fern geblieben bist - in diesem Fall kannst du auf Kulanz hoffen und erbitten.

Alle gute

So was ähnliches hatte ich auch mit meinem Sohnemann (auch NRW auch Gesamtschule). Vlt. fragen deine Eltern noch mal nach in der Schule und lasst euch eure Schulordnung (im Falle der Krankheit zeigen)...

Täglich anrufen, sollte man bei uns, wenn du dein Kind (auch im Alter von 18 spreche ich noch von Kind, ist ja euer Status den ihr nicht los werdet) abmeldest, dass es an dem und dem Tag nicht kommt.

Wir hatten direkt gesagt; Sohn bleibt von dann und dann zu Hause für die und die Tage, gibt es Attest (kostenpflichtig vom Arzt), Kinder bekommen ja keinen Krankenschein. Das gibt man dann ab (und verbummelt dieses nicht in der Tasche).

Stellt sich dann jemand quer. Kann man sagen, wo steht das genau, bitte zeigen den Passi, wie das mit Klausuren im Krankheitsfall intern geregelt wird.

Liegt Attest vor, dann Nachschreibetermin. Liegt kein Attest vor (selbst Verschulden, weil man das vlt. hat aber zu spät abgegeben hätte so ca. 1 Woche später, sprich man sitzt 1 Woche wieder gesund schon  in der Klasse).... Dann kann das mit 6 gewertet werden.

Bestimmte Eltern regen sich vlt. darüber auch nicht auf, komisch Kinder schon (also bei uns so gewesen), da kann man nur sagen, das ist dein Kram (ich hab mein Abi), hast du halt 6, du willst das schaffen. Ich brauch das nicht mehr. Vlt. klappt dann das nächste Mal.

Kann ja bei dir anders sein, hast du Attest abgeben, dann klär das mit deinem Stufenlehrer ansonsten geht man ins Sekretariat und lässt sich Termin geben zur Klärung, ob man Nachschreiben kann oder nicht.

Ja, kann er! Es gibt keine allgemeine rechtliche Grundlage für das Nachschreiben von Klassenarbeiten. Lehrer sind nicht verpflichtet, versäumte oder schlecht ausgefallene Klassenarbeiten nachschreiben zu lassen.