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5.000€-Privatkredit verjährt wann? usw.

Frage von Laboe78 Laboe78

Hallo,

ich habe mir von meiner Ex im Dezember 2007 5000 EUR geliehen. Es wurde bar (ohne Zeugen) übergeben. Es wurde kein Vertrag schriftlich abgeschlossen, jedoch wurde auf einem kleinen Notizzettel der Erhalt quittiert. Rahmenbedigungen wie Zahlungsmodalitäten usw wurden nicht festgelegt. Nur Gesamtbetrag, Ort & Datum, mehr nicht..

Nun ist es so, dass sie mir ebenfalls rund 5000€ wiedergeben müsste. In der Beziehung habe ich etliches wie Mobiliar usw bezahlt und sie hat es gekauft/geholt und demnach ,leider auch die Belege dafür. Sie will von meinen Forderungen nichts mehr wissen und pocht nun seit Jahren auf Ihr Geld. Ich allerdings habe ihr seit Jahren nichts, nicht einen Cent, bezahlt.

Nun flattert mir ein Anwaltsschreiben ins Haus, man will dass ich den Gesamtbetrag + Zinsen und Anwalrtkosten bis Endes des Monats zahle.

Nun gibt es meinerseits eigentlich 3 Möglichkeiten.

  1. Ich leugne es, habe niemals Geld gesehen. Dann gehts vor Gericht und sie ist in der Bewesipflicht, vermute ich.

  2. Ich zahle nicht, weil es "verjährt" ist (?!) <<-- meine favorisierte Lösung

  3. Wenn ich zahlen muss, dann nur in der allerkleinsten Rate. Gibt es da gesetzliche Mindestraten ?

PS: Der Anwalt schreibt, dass sie mir den "Kreditvertrag" angeblich mehrfach gekündigt hätte, diese ist jedoch nicht richtig. Schriftlich habe ich nie etwas erhalten. Angeblich sollte der "Kredit" auch kurzfristig zurückgezahlt werden, was auch nicht richtig ist.

Was soll ich machen, was ratet ihr mir..?

Gruß

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JotEs JotEs

    Meiner Ansicht nach ist die Angelegenheit verjährt. Denn sofern nicht anders vereinbart wurde, entstand der Rückzahlungsanspruch in dem Moment, als das Geld übergeben wurde, also vorliegend am 20.12.2007.

    Der Anspruch unterliegt der regelmäßgen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Diese beträgt drei Jahre. Sie beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.2007. Demnach ist mit Ablauf des 31.12.2010 die Verjährung eingetreten, sofern tatsächlich niemals etwas zurück gezahlt wurde, kein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen wurde, keine Verhandlungen stattfanden usw.

    Schreibe dem Anwalt, dass du keine Schuld anerkennst und dass du für den Fall, dass eine solche dennoch nachgewiesen werden kannt, die Rückzahlung des Kredites aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung verweigerst.

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Exakt die gleiche Aussage wie soeben von einem Anwalt von Anwalt.de. Superklasse!

  • 1
    Antwort von Michel76 Michel76

    Naja, ums Zahlen wirst du nicht herum kommen. Ob deine Ex einer Ratenzahlung zustimmt, weiss ich nicht, muss sie aber nicht. Zur Kündigung: Die muss nicht schriftlich erfolgen. Eine mündliche Aufforderung, dass sie ihr Geld haben möchte, kann als Kündigung gewertet werden. Schlecht für dich ist es, dass du nichts schriftliches hast, bezüglich Laufzeit etc.

    Versuche dich gütlich zu einigen und schlage ihr eine Ratenzahlung vor. Wenn das ganze vor Gericht geht, wird es nur noch teurer für dich (Anwaltskosten etc.)

    Deine Forderung ist eine andere Geschichte und hat nichts mit der Forderung deiner Ex zu tun. Solltest du von ihr Geld fordern für Mobiliar etc., musst du das unabhängig vom Kredit machen.

  • 1
    Antwort von AlexGay AlexGay

    Bei Verträgen braucht es in der Regel keine Schriftform. Deshalb ist deine Ausrede du hättest nichts schriftlich nicht gültig.

    Verjährung ist bei Eigentum und als das sehe ich geliehenes Geld jetzt mal an, bei 30 Jahren. Vergiss also auch diese Stretegie schnell wieder.

    Mindestrate kenne ich keine Vorschrift, ich denke mal es muss "in angemessener Zeit" erfolgen, also bei der Summe wahrscheinlich 2-5 Jahre, daraus kannst du dann die Rate herleiten.

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    Antwort von McCrazyDog McCrazyDog

    Geh zum Anwalt.

    Gibt auf welche übers Internet bzw. Telefon wo du dann ca 1-2 Euro pro Minute zahlen musst. Ich habs mal gemacht und es war hilfreich.

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Hast Du evtl einen Link zu so einem Anbieter?

    Kommentar von McCrazyDog McCrazyDogMcCrazyDog

    http://www.anwalt.de/rechtsberatung/telefon.php

    Ich weiß aber nicht ob das der Dienst war, welcher mir damals geholfen hat, aber ich denke es ist ein Versuch Wert. Viel Glück dabei.

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Allerbestens! Danke für den Tipp! Habe ich direkt genutzt und diesselbe Antwort wie sie der User JotEs weiter oben gab, erhalten! Ich bin bestens zufrieden :)

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    Antwort von titeroy titeroy

    Die Verjaehrung ist durch die anwaltliche Forderung nun aufgehoben.

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Auch wenn es nun schon länger als 3 Jahre her ist? Geliehen am 20.12.07, RA-Schreiben kam am 10.08.2011

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Die Verjaehrung ist durch die anwaltliche Forderung nun aufgehoben.

    Die anwaltliche Forderung hat überhaupt keinen Einfluss auf die Verjährung. Entweder die Sache ist bereits verjährt, dann kann der Schuldner die Zahlung unter Berufung auf die Verjährung verweigern, oder die Sache ist noch nicht verjährt, dann ändert die Forderung nichts an dem weiteren Ablauf der Verjährungsfrist.

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Hallo JotEs,

    vielen Dank für Deine Antwort, aber ist es denn in meinem Fall nun verjährt? Datum siehe über Deinem Beitrag...

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    Antwort von Butzelbaer Butzelbaer

    zu 3. geldschulden sind immer sofort in ganzer höhe fällig, jede rate ist kulanz

    normal verjährt so was nach 3 jahren, aber sie wird es ja angemahnt haben

    ich denke du hast nur die chance 1 zu veruschen, wenn sie nur ne quittung über den erhalt hat, wollte sie dir halt 5000€ schneken oder was weiss ich...

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Sie hat es in der Tat angemahnt, jedoch telefonisch/mündlich. In Papierform habe ich nie etwas erhalten, weder von ihr, noch von ihrem rechtsbeistand.

    Laut RA-Schreiben hat sie mir den Betrag am 20.12.07 gegeben. Rechne ich 3 Jahre drauf, wären wir bei 20.07.2010. Verjährt, da der RA-Brief erst jetzt gekommen ist?

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    Antwort von stuntgirl stuntgirl

    Fair sein und das Geld zurückzahlen, das ist doch wohl selbstverständlich oder?

    Kommentar von Butzelbaer ButzelbaerButzelbaer

    ne er hat schon faire gründe es zu behalten, wenn alles stimmt was er schreibt

    Kommentar von Laboe78 Laboe78

    Hallo stuntgirl, wenn es darum ginge, sollte sie mir mein investiertes und sauer verdientes Geld auch anstandslos zurückzahlen, was Sie jedoch nicht macht. Ansonsten hast du natürlich vollkommen Recht. Stichwort Ehrenschulden.

    Kommentar von stuntgirl stuntgirlstuntgirl

    Ok. Mit der Antwort kann ich konform gehen. Dann erläutere dem Anwalt in einem Schreiben deinen Sachverhalt.

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