Hallo,
ich habe mir von meiner Ex im Dezember 2007 5000 EUR geliehen. Es wurde bar (ohne Zeugen) übergeben. Es wurde kein Vertrag schriftlich abgeschlossen, jedoch wurde auf einem kleinen Notizzettel der Erhalt quittiert. Rahmenbedigungen wie Zahlungsmodalitäten usw wurden nicht festgelegt. Nur Gesamtbetrag, Ort & Datum, mehr nicht..
Nun ist es so, dass sie mir ebenfalls rund 5000€ wiedergeben müsste. In der Beziehung habe ich etliches wie Mobiliar usw bezahlt und sie hat es gekauft/geholt und demnach ,leider auch die Belege dafür. Sie will von meinen Forderungen nichts mehr wissen und pocht nun seit Jahren auf Ihr Geld. Ich allerdings habe ihr seit Jahren nichts, nicht einen Cent, bezahlt.
Nun flattert mir ein Anwaltsschreiben ins Haus, man will dass ich den Gesamtbetrag + Zinsen und Anwalrtkosten bis Endes des Monats zahle.
Nun gibt es meinerseits eigentlich 3 Möglichkeiten.
Ich leugne es, habe niemals Geld gesehen. Dann gehts vor Gericht und sie ist in der Bewesipflicht, vermute ich.
Ich zahle nicht, weil es "verjährt" ist (?!) <<-- meine favorisierte Lösung
Wenn ich zahlen muss, dann nur in der allerkleinsten Rate. Gibt es da gesetzliche Mindestraten ?
PS: Der Anwalt schreibt, dass sie mir den "Kreditvertrag" angeblich mehrfach gekündigt hätte, diese ist jedoch nicht richtig. Schriftlich habe ich nie etwas erhalten. Angeblich sollte der "Kredit" auch kurzfristig zurückgezahlt werden, was auch nicht richtig ist.
Was soll ich machen, was ratet ihr mir..?
Gruß
Exakt die gleiche Aussage wie soeben von einem Anwalt von Anwalt.de. Superklasse!