Ich habe gehört, dass der Arbeitgeber 500 Euro steuerfrei an den Arbeitnehmer zahlen kann, wenn es um gesundheitsfördernde Maßnahmen geht. Gilt das auch für Schwimmbad und Sauna?

Neuregelung des §3 Nr. 34 ESTG seit 2008: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Lesitungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbingund und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 2ß und 20a des SGB V genügen, soweit sie 500 Euro im Jahr nicht übersteigen......................Entscheidend ist der Leitfaden zur Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen..............Bewegung; Übungsprogramme (anerkannte Präventionskurse)............. Keine Erstattung für Beiträgen zu Sportvereinen und Fitnessstudios...................... Bedauerlicherweise wird es wohl für Schwimmbad und Sauna nichts geben.
augustkoenigin am 2. November 2009 22:15 Schwimmbad und Sauna werden nicht anerkannt. Der Arbeitgeber muss Belege fürs Finanzamt in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahren. Ich arbeite in dem Bereich. Die Informationen habe ich direkt vom Steuerberater.

Hier geht es darum daß der Arbeitgeber Dir Leistungen im Wert von bis zu 500 Euro anbieten kann, ohne daß Du darauf Steuern zahlen mußt.
Wenn Du Geld in bar (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn) vom Arbeitgeber kriegst, ist es nicht mehr steuerfrei.
Sturmwolke am 2. November 2009 21:42 Uups, sorry, hab gerade nochmal nachgelesen, daß in diesem Fall das Geld für die Kurse auch bar ausbezahlt werden darf
augustkoenigin am 2. November 2009 23:25 Ja, die Quittung braucht der Arbeitgeber fürs Finanzamt. sonst muss er das Geld versteuern. Also nichts mit Schwimmbad und Sauna.
Ja, aber fällt das auch unter den 500 Euro? Das geht irgendwie nicht klar aus den Links, die ich gelesen habe hervor. Leider gibt es immer wieder solche Idioten wie Schlasah, von denen mein einfach nur blöde Antworten kriegt.