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500 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber - gilt das für ein Schwimmbadbesuch?

gefragt von Clrainbow774 am 02.11.2009 um 21:28 Uhr

Ich habe gehört, dass der Arbeitgeber 500 Euro steuerfrei an den Arbeitnehmer zahlen kann, wenn es um gesundheitsfördernde Maßnahmen geht. Gilt das auch für Schwimmbad und Sauna?


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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 2. November 2009 21:29
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Schwimmen und Sauna sind gesund

Kommentar von Clrainbow774 am 2. November 2009 21:31

Ja, aber fällt das auch unter den 500 Euro? Das geht irgendwie nicht klar aus den Links, die ich gelesen habe hervor. Leider gibt es immer wieder solche Idioten wie Schlasah, von denen mein einfach nur blöde Antworten kriegt.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 2. November 2009 21:34
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Neuregelung des §3 Nr. 34 ESTG seit 2008: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Lesitungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbingund und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 2ß und 20a des SGB V genügen, soweit sie 500 Euro im Jahr nicht übersteigen......................Entscheidend ist der Leitfaden zur Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen..............Bewegung; Übungsprogramme (anerkannte Präventionskurse)............. Keine Erstattung für Beiträgen zu Sportvereinen und Fitnessstudios...................... Bedauerlicherweise wird es wohl für Schwimmbad und Sauna nichts geben.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 2. November 2009 22:15

Schwimmbad und Sauna werden nicht anerkannt. Der Arbeitgeber muss Belege fürs Finanzamt in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahren. Ich arbeite in dem Bereich. Die Informationen habe ich direkt vom Steuerberater.


Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 2. November 2009 21:35
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Hier geht es darum daß der Arbeitgeber Dir Leistungen im Wert von bis zu 500 Euro anbieten kann, ohne daß Du darauf Steuern zahlen mußt.
Wenn Du Geld in bar (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn) vom Arbeitgeber kriegst, ist es nicht mehr steuerfrei.

Kommentar von Bba8987526ced5f485043bf510da17cdsmallSturmwolke am 2. November 2009 21:42

Uups, sorry, hab gerade nochmal nachgelesen, daß in diesem Fall das Geld für die Kurse auch bar ausbezahlt werden darf

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 2. November 2009 23:25

Ja, die Quittung braucht der Arbeitgeber fürs Finanzamt. sonst muss er das Geld versteuern. Also nichts mit Schwimmbad und Sauna.


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