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500 Euro Lohabzug weil Zeitkonto im Minus ???

Frage von anewor75 anewor75

Ich bin seit knapp einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.Bisher gab es soweit keine Probleme.Nun habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich ab Dezember aufhöre da ich nach Mecklenburg zurück ziehe.Am 15.habe ich mein Lohn bekommen.280 Euro.Mein Normalverdienst lag immer bei 900-950 Euro.Auf Anfrage warum ich so wenig ausgezahlt bekommen habe wurde mir mitgeteilt das mein Zeitkonto ,das im Minus war ,ausgeglichen wurde. Meine Frage: Ob sowas überhaupt Rechtens ist ?!? Nach Prüfung meiner Unterlagen ist aufgefallen das meine Kranken und auch Urlaubstage grungsetzlich mit 6 statt 7h berechnet worden sind.Mein Zeitkonto war mit 100 h im Minus was sich gar nicht nachvollziehen läst da ich auch Wochenende und Feiertags gearbeitet habe.Außerdem wurden mir schon Minusstunden vom Lohn abgezogen...wonach ja mein Zeitkonto aufgebessert worden sein müßte.....Wer hat ähnliche Probleme und kann mir weiter helfen ???

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Roeschen001 Roeschen001

    Hallo, ich habe über 10 Jahre die Abrechnungen von MA bei einer Zeitarbeitsfirma durchgeführt.

    1. Wenn die Zeitarbeitsfirma 6 Stunden pro Tag in Ansatz bringt, muss der Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden lauten.Vollzeitverträge lauten aber über 35 Stunden, also wäre das dann erstmal schon falsch.

    2. Wenn die Minusstunden aufgelaufen sind, weil das Zeitarbeitsunternehmen keine Arbeit hatte, geht das immer zu Lasten der Zeitarbeitsfirma. Es dürfen diese Minusstunden nicht abgezogen werden. Auch wenn es im Arbeitsvertrag so hinterlegt ist. Diese Fehlstunden sind und bleiben Arbeitgeberrisiko. Warum ist es so schwer zu verstehen und wird immer wieder nachgefragt ....??? Die Zeitarbeitsfirmen zahlen dies allerdings meist nicht freiwillig, allerdings die Arbeitsgerichte entscheiden in der Regel für den Arbeitnehmer, da auch das Gericht dies als sittenwidrig ansieht. Ich habe als Vertreter meiner Zeitarbeitsfirma an mehreren dieser Prozesse teilgenommen, die alle von den Mitarbeitern gewonnen wurden. Aufgabe des Disponenten in einer Zeitarbeitsfirma ist es, sich um Einsätze der Mitarbeiter zu kümmern. Macht er seinen Job nicht, kann das nicht zu Lasten der Mitarbeiter gehen. Gerade in der jetzigen Zeit besteht auch die Möglichkeit für Zeitarbeitsunternehmen Kurzarbeit anzumelden.

    3. Wenn noch Urlaub vorhanden ist, würde ich mir diesen allerdings auf meine Minusstunden anrechnen lassen.

    4. Man kann zum Arbeitsgericht auch ohne Anwalt. Ich würde dies erst einmal tun. Oftmals lenkt nach Klageeingang das Zeitarbeitsunternehmen vorher schon ein und zahlt freiwillig nach.

    Dazu gehört aber auch eine genaue Aufstellung von geleisteten Arbeitsstunden - bezahlten Arbeitsstunden - Kranken- und Urlaubstage ect. Dies muss für jeden Monat gemacht werden - von Beginn an. Dadurch erst kann man ersehen, ob und wieviel Stunden wirklich im Minus sind.

    Man muss dagegen vorgehen. Mein ehemaliger Arbeitgeber rechnet heute korrekt ab. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass heute schneller gekündigt wird, wenn MA längere Zeit keine Einsätze haben.

    Kommentar von anewor75 anewor75

    Habe alle Zeitnachweise die ich benötige zusammen.Wenigstens kann ich mich auf die Firma verlassen wo ich grade eingesetzt bin.Die unterstützen mich....Danke für die Antwort.Jetzt bin ich etwas beruhigt ;-)

    Kommentar von azad1 azad1

    hallo ich bin seit 05.05.2010 bei einer zeitrabeits firma in frankfurt,ich habe insgesamt 136 stunden gearbeitet habe 35 stunden vertrag,und 2 tage feirtag 14 stunden das macht insgesamt 150 stunden gearbeitet,meine frage die haben mir jetzt 14 stunden abgezogen und auf das zeitkonto hinterlegt,ich versteh nicht warum die mir das abgezogen haben,das beduetet die haben mich nur für 136 stunden bezahlt,die 2 tag haben die mir nicht bezahlt ob wohnl da feiertag war und nicht gearbeitet habe muss das doch von der zeitkonto agbezogenw erden und nicht plus rchenen,ist das so richdig oder bin ich falsch.danke für die antwort

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Zeitarbeit ist leider von der ARGE geförderter Betrug !! Nimm Dir einen Anwalt. WEHR DICH !! Viel Erfolg.

    Kommentar von mugie77 mugie77mugie77

    von der arge gf betrug genau das ist es dh

    Kommentar von Pappelgrund PappelgrundPappelgrund

    Schade, dass man bei solchen Dingen nur einmal DH machen kann. Ich sage auch nur: Sofort zum Anwalt. Viel Glück

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt.

    Ich würde ihnen erst mal mit einer Klage drohen - vielleicht tut sich dann schon daraufhin was.

    Kommentar von anewor75 anewor75

    Habe Angst das wenn ich drohe die noch krasser reagieren.....

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    Antwort von mitterer mitterer

    Wenn Deine Firma nach AMP bezahlt, dann dürfen Minus-Stunden nur gegengerechnet werden, wenn die Stunden von Dir verschuldet wurden. Das wäre der Fall, wenn Du beispielsweise eine angebotene Arbeit nicht angenommen hast und deshalb Minusstunden aufgelaufen sind.

    Sind die Minusstunden aufgelaufen, weil z.B. in Deinen Einsätzen nicht immer "voll" gearbeitet wurde oder weil zwischen Einsätzen Wartezeiten entstanden sind (das ist die Verantwortung Deines Arbeitgebers!), dann dürfen Minusstunden nicht gegengerechnet werden. Sie verfallen dann einfach, Du hast Anspruch auf den vollen Lohn.

    Es gibt viele dunkelgraue bzw. schwarze Schafe unter den Zeitarbeitsfirmen, die einfach mal Geld einbehalten und schauen, ob etwas passiert.

    Leg Klage ein. Geh zu einem Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Du hast nichts zu verlieren - Du hörst doch eh bei der Firma auf! Nur Mut! Das Arbeitsgericht selbst ist für Dich in der ersten Instanz kostenlos, für den Anwalt kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen - ansonsten kostet er auch nicht die Welt. Oft hilft es auch schon, wenn er für Dich ein Schreiben mit einer Klagedrohung an den Arbeitgeber schickt.

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Anwalt für Arbeitsrecht - die "lieben" die ZA-Firmen geradezu;-) Natürlich können die das nicht - oder steht das in Deinem Vertrag, dass sie das in diesem Falle könnten und Du hast den Schmarrn unterschrieben?

    Kommentar von anewor75 anewor75

    mein Zeitkonto darf max.mit 100h ins Minus gehen.Kurioserweise war mein sogar schon mit 109h im Minus ! Unterschrieben habe ich nichts....werde mich auch schwer hüten !!!

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    Antwort von Pantex Pantex

    Mal bei www.forum.jurathek.de nachfragen. Anmeldung und Nutzung sind kostenlos, und es gibt ein Unterforum für Arbeitsrecht.

  • 1
    Antwort von SuperJule SuperJule

    Weist Du welchen Tarifvertrag Dein Arbeitgeber hat? Dann kann ich Dir mehr sagen. Hab die letzten Jahre als Personaldisponentin in so nem Laden gearbeitet.

    Kommentar von SuperJule SuperJuleSuperJule

    Genauer überlegt kenne ich eigendlich keinen Tarifvertrag bei dem Krankentage oder Urlaubstage das Zeitkonto ins Minus bringen können/dürfen. Wenn Du als Mitarbeiter so schlecht disponiert wurdest, das Du Minusstunden hast ist das ganz alleine das Problem des Personaldienstleisters. Dazu kommt, das es in den Tarifverträgen Untergrenzen für das Zeitkonto gibt. Soweit ich es noch weis sind das im Durchschnitt 70h. Im BZA Tarifvertrag gibt es die Regelung, das MAXIMAL 35 Stunden aus dem Minus des Zeitkontos auf den Mitarbeiter abgewelst werden können wenn er das Unternehmen AUF EIGENEN WUNSCH verlässt. Kranken- und Urlaubstage sind von den Stunden her immer mit der durchschnittlichen Arbeitszeit abzugelten. D.H. beim BZA Tarifvertrag min 151,67 h (monatlich) geteilt durch die Arbeitstage im Monat. Beim IGZ sind es glaube ich immer 7h pro Tag. Also lass Dir den Tarifvertrag zeigen, lies in aufmerksam durch und weise auf die entsprechenden Paragraphen hin. Wenn das nix bringt ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Viel Erfolg, und hau rein.

    Kommentar von anewor75 anewor75

    Meine Kranken u.Urlaubstage wurden nicht ins Zeitkonto eingerechnet.Meinte nur das mir meine Stunden auch nicht immer richtig berechnet worden sind.

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    Antwort von anewor75 anewor75

    Soweit ersichtlich aus meinem Arbeitsvertrag der Tarifvertrag der CGZP und AMP.Ist nichts genaueres angegeben.Bei dem Minilohn noch einen Anwalt aufsuchen ?! Wie teuer wird so was ?

    Kommentar von SuperJule SuperJuleSuperJule

    Wie teuer der Anwalt ist kann Dir Wurscht sein. Da Du weis Gott elend wenig Geld verdienst hast Du Recht auf Prozesskostenbeihilfe. Gehe einfach in Deiner Stadt zum Amtsgericht und lass Dir dort den zuständigen Rechtspfleger nennen. Dem erklärst Du die ganze Geschichte. Wenn er Aussicht auf Erfolg der Klage sieht bekommst Du den Schein, mit dem Du Dir einen Anwalt aussuchen kannst. Kostet Dich ausser Zeitund Geduld nix.

    Zum Tarifvertrag der CGZP (Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA hahaha) ist ein heftiger Tarifvertrag, (wenig christlich)hier kann verdammt viel rumgedeutelt und gedreht werden. Ich schaue mir den schnell noch mal an und schreibe Dir dann gleich noch nen kleinen Roman. Bis gleich.

    Kommentar von SuperJule SuperJuleSuperJule

    So, hab mir das Ding gerade noch mal angesehen. 1. sind in dem Tarif (wie befürchtet) extrem viele Schlupflöcher. d.h. die Untergrenze von minus 100 Stunden ist richtig. Aber das der Mitarbeiter diese 100 Stunden zurückzahlen muss steht da nicht drinne. 2. Kranken und Urlaubstage sind mit 7 h abzugelten ES SEI DENN im Arbeitsvertrag ist was anderes vereinbart. 3. Ist der Tarifvertrag AMP CGZP gar nicht mehr Tariffähig, was für Deine Klage sehr interessant werden könnte :-)

    Also, ab, los,.... zum Amtsgericht

    Kommentar von anewor75 anewor75

    Laut Arbeitsvertrag sind 100 Minusstunden erlaubt.Das die jedoch vom Lohn abgezogen werden dürfen ist logischerweise nicht im Vertrag ersichtlich.....danke für deine Hilfe.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Das ist ein zu komplexes Thema. Da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Bist Du in einer Gewerkschaft?, dann frag die.

    Kommentar von anewor75 anewor75

    Bin in keiner Gewerkschaft ;-(

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Im Falle eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht: Grundsätzlich ist es so, dass man vor dem Arbeitsgerich die eigenen Anwaltskosten immer selbst bezahlen muß, auch wenn man später den Prozess gewinnen sollte.

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    Antwort von wissen78 wissen78

    wenn du arbeitszeitnachweise hast, kannst zum anwalt

    Kommentar von anewor75 anewor75

    habe alles am mann....Meine Firma wo ich eingesetzt bin druckt mir immmer die reinen Arbeitszeiten aus.

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