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500 Euro an den Vermieter zahlen müssen weil man auszieht-kann der das verlangen??

Frage von LealineRose LealineRose

Hallo :-) eine Freundin von mir hat zum Studienbeginn eine neue WG gegründet. Sie sind zu dritt, Eine der anderen Mädls kannte sie davor, die Andere nicht. Und jetzt kommen sie nicht miteinander klar, es wirkt fast als würde sie nicht"rausgeekelt" werden. Natürlich würde sie jetzt gerne ausziehen, das Problem ist allerdings dass alle drei den Mietvertrag unterschrieben haben und der Vermieter von ihnen 500 Euro verlangt wenn jemand auszieht, mit der Begründung, dass er das Treppenhaus erst renoviert hat und das nach einem Auszug ja wieder gemacht werden müsse. Als Studentin kann meine Freundin sich das aber nich leisten. Problem is halt, dass das auch im Mietvertrag steht...kann man das irgendwas machen damit sie das nicht zahlen muss? Ist so etwas überhaupt rechtens? Ich hoffe ihr könnt uns irgendwie helfen! Liebe Grüße, Lea

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Antworten (1)

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    Antwort von elkesimone elkesimone

    Hallo :) Also ich bin jetzt kein Experte, aber ich weiß das der Mieter bzw. die Mietpartei für Schäden im Treppenhaus aufkommen muss die durch einen Umzug entstanden sind. Der Vermieter darf aber nicht einfach pauschal 500,- Euro von ihr verlangen. Er muss erstmal nachweisen was er renoviert hat und welche Schäden von Eurer Mietpartei waren und das hätte er Euch auch gleich nach der Renovierung in Rechnung stellen müssen und nicht erst jetzt wo es heißt sie zieht wieder aus. Wenn sie beim Auszug was kaputt macht (Loch in der Wand etc.) dann muss sie nur für diesen Schaden aufkommen. Alles andere ist in meinen Augen nichtig. Der Mieterschutzbund kann Dir da mit Sicherheit auch weiterhelfen. Es gibt auch sehr gute und günstige Fachliteratur dazu. Viel Erfolg! Und lasst Euch bloß nicht alles gefallen! ;)

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