angeblich habe ich ein rennen gegen ein auto gemacht und fuhr auf einer 50 zone 100 was werde ich erfahren soll ich ein verfahren aufnehmen mit ein anwalt? oder die strafe auf mich zukommen lassen da sie 2 polizisten waren und wir auch nur 2 zeugen waren...ich bitte um eure anwort dankeschön
50 zone 100 gefahren was werde ich erwarten?
Antworten (15)
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2Antwort von
ErsterSchneeErsterSchnee
Führerschein ist weg - mindestens einen Monat (vermutlich eher drei), hohe Geldstrafe und ein paar Punkte in Flensburg.
Und eigentlich gehört noch eine Tracht Prügel dazu!
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1Antwort von
JotEsJotEs
Die Anzahl der Zeugen ist unerheblich - es kommt auf deren Glaubwürdigkeit und der ihrer Aussagen an. Hier haben Polizisten allerdings einen "Glaubwürdigkeitsvorsprung", weil sie, im Gegensatz zu dem Betroffenen, keinen Vorteil von einer Falschaussage hätten. Im übrigen darf der Betroffene lügen, die Zeugen nicht.
Bist du schon als verantwortlicher Fahrzeugführer ermittelt worden?
Wenn ja, dann kann, je nach Vorwurf, folgendes auf dich zukommen:
Wirft man dir "lediglich" den Geschwindigkeitsverstoß vor, dann kommt es auf die Höhe der Überschreitung an und ob es sich innerorts oder außerorts ereignet hat.
Innerorts:
1) Bei Überschreitung um 41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
2) Bei Überschreitung um 51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
Außerorts:
1) Bei Überschreitung um 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
2) Bei Überschreitung um 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Kraftfahrzeugrennen
Sollte der Vorwurf eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens gemacht und nachgewiesen werden können, dann drohen dir dafür 400 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Da dieser Vorwurf als in Tateinheit mit der überhöhten Geschwindigkeit zu werten wäre, würde nur dieses Bußgeld erhoben, da es gegenüber dem Geschwindigkeitsverstoß das höhere ist. Es kann allerdings "angemessen" erhöht werden (§ 3 Abs. 5 BKatV).
In allen Fällen kommen noch Gebühren für den Erlass des Bußgeldbescheides hinzu. Diese betragen 5% der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch 20 Euro. Schließlich wird noch ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheides verlangt werden.
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1Antwort von
anqelinajollyanqelinajolly
schadenfroh grins ;-P
Scroll mal ein wenif runter: http://tinyurl.com/y9gythy
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badguysimonbadguysimon wer zuletzt lacht..... nicht wahr angie?? :)
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anqelinajollyanqelinajolly Ach, mein Stalker hat mich schon wieder "am Wickel" :-DDD
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badguysimonbadguysimon ach komm, bei DEINEM profilbild kann man doch garnicht anders :)
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1Antwort von
Pivo78Pivo78
Gib dein Führerschein ab und mach unsere Straßen so sicherer. Mein 17 Jährige Cousine ist gerade durch so einen Möchtegern-Schumi ums Leben gekommen. Sei froh daß du niemanden umgebracht hast, Junge.
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1Antwort von
joerg1611joerg1611
Kannst Dir n Fahrplan für die Öffis kaufen. UND DAS IST GUT SO, DU BIST ZU UNREIF ZUM AUTOFAHREN !!!!!
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mrpancakemrpancake aber geeeeeee... macht doch fast jeder mal^^ wenns nicht um 1300 vor der volksschule war... (da wäre 30er^^)
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lilacaya nein die haben nur es gemeint und mir nach 5 minuten gefolgt also sind mir von weiten hinterher gefahren mehr nicht deswegen ich weiss nicht was ich machen soll:(
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mrpancakemrpancake
strafe auf dich zukommen lassen, fs entzug, nachschulung, strafe... beileid! (aufrichtig) meinst du ernsthaft mit 3 leuten, die bezeugen, dass du langsamer am weg warst, würdest du gewinnen? lg
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0Antwort von
Sunny1Sunny1
200,00 Euro- ggf. mit Gefährdung: 240,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 290,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 4 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Probezeitmaßnahmen: Keine -
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ElBastardoElBastardo
Ich schätze dass die Polizei am Ende recht hat, die haben es ja wohl auch gemessen und nicht auf blauen Dunst geschätzt. Guck mal im Internet bei nem Bußgeldrechner nach was Dich erwartet.
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0Antwort von
micha1607micha1607
haben die dich gemessen? nicht dazu äussern. und mit einen anwalt reden
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ErsterSchneeErsterSchnee Ach - erst heizen und dann zu feige sein, für die Folgen einzustehen?
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micha1607micha1607 ich weiss das es schwachsin ist. aber in deutschland ist es so. man ist so lang unschuldig, bis die schuld bewiessen ist.
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lilacaya das problem ist ja nur die meinen die haben mich nicht geschätz und wo er auf mich zu kam meinte er sie sind mindestens 100 gefahren ich so das will ich gerne per video bzw messung sehen er meint reicht es nicht wenn wir zwei polizisten sind das war seine aussage und nun soll ich einspruch erheben oder was nun?
das problem ist ja nur die meinen die haben mich nicht geschätz und wo er auf mich zu kam meinte er sie sind mindestens 100 gefahren ich so das will ich gerne per video bzw messung sehen er meint reicht es nicht wenn wir zwei polizisten sind das war seine aussage und nun soll ich einspruch erheben oder was nun?
Off-Topic: Es mag ja "modern" sein, aber es ist dennoch einfach nur nervig, wenn man die Beschreibung eines einfachen Sachverhaltes wegen durchgehender Kleinschreibung und nahezu vollständiger Auslassung von Satzzeichen mindestens drei mal lesen muss, um sie zu verstehen :-(
Wer eine Antwort erwartet, der sollte doch wohl bemüht sein, seine Frage möglichst verständlich zu formulieren und aufzuschreiben!
Zur Frage, was du nun tun sollst: Abwarten! Es wird, wenn überhaupt, demnächst ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid bei dir eintreffen. Je nachdem, was dir vorgeworfen wird und was du bereit bist anzuerkennen, kannst du dann entweder deine Ansicht schildern (Anhörungsbogen) oder Einspruch einlegen (Bußgeldbescheid) oder die Folgen hinnehmen.