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50 zone 100 gefahren was werde ich erwarten?

Frage von lilacaya lilacaya

angeblich habe ich ein rennen gegen ein auto gemacht und fuhr auf einer 50 zone 100 was werde ich erfahren soll ich ein verfahren aufnehmen mit ein anwalt? oder die strafe auf mich zukommen lassen da sie 2 polizisten waren und wir auch nur 2 zeugen waren...ich bitte um eure anwort dankeschön

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Antworten (15)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Führerschein ist weg - mindestens einen Monat (vermutlich eher drei), hohe Geldstrafe und ein paar Punkte in Flensburg.

    Und eigentlich gehört noch eine Tracht Prügel dazu!

  • 2
    Antwort von valentine41 valentine41

    Der Führerschein ist mal weg! Hoffendlich für lange!

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    Antwort von JotEs JotEs

    Die Anzahl der Zeugen ist unerheblich - es kommt auf deren Glaubwürdigkeit und der ihrer Aussagen an. Hier haben Polizisten allerdings einen "Glaubwürdigkeitsvorsprung", weil sie, im Gegensatz zu dem Betroffenen, keinen Vorteil von einer Falschaussage hätten. Im übrigen darf der Betroffene lügen, die Zeugen nicht.

    Bist du schon als verantwortlicher Fahrzeugführer ermittelt worden?

    Wenn ja, dann kann, je nach Vorwurf, folgendes auf dich zukommen:

    Wirft man dir "lediglich" den Geschwindigkeitsverstoß vor, dann kommt es auf die Höhe der Überschreitung an und ob es sich innerorts oder außerorts ereignet hat.

    Innerorts:

    1) Bei Überschreitung um 41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    2) Bei Überschreitung um 51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

    Außerorts:

    1) Bei Überschreitung um 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    2) Bei Überschreitung um 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    Kraftfahrzeugrennen

    Sollte der Vorwurf eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens gemacht und nachgewiesen werden können, dann drohen dir dafür 400 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Da dieser Vorwurf als in Tateinheit mit der überhöhten Geschwindigkeit zu werten wäre, würde nur dieses Bußgeld erhoben, da es gegenüber dem Geschwindigkeitsverstoß das höhere ist. Es kann allerdings "angemessen" erhöht werden (§ 3 Abs. 5 BKatV).

    In allen Fällen kommen noch Gebühren für den Erlass des Bußgeldbescheides hinzu. Diese betragen 5% der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch 20 Euro. Schließlich wird noch ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheides verlangt werden.

    Kommentar von lilacaya lilacaya

    das problem ist ja nur die meinen die haben mich nicht geschätz und wo er auf mich zu kam meinte er sie sind mindestens 100 gefahren ich so das will ich gerne per video bzw messung sehen er meint reicht es nicht wenn wir zwei polizisten sind das war seine aussage und nun soll ich einspruch erheben oder was nun?

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Off-Topic: Es mag ja "modern" sein, aber es ist dennoch einfach nur nervig, wenn man die Beschreibung eines einfachen Sachverhaltes wegen durchgehender Kleinschreibung und nahezu vollständiger Auslassung von Satzzeichen mindestens drei mal lesen muss, um sie zu verstehen :-(

    Wer eine Antwort erwartet, der sollte doch wohl bemüht sein, seine Frage möglichst verständlich zu formulieren und aufzuschreiben!

    Zur Frage, was du nun tun sollst: Abwarten! Es wird, wenn überhaupt, demnächst ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid bei dir eintreffen. Je nachdem, was dir vorgeworfen wird und was du bereit bist anzuerkennen, kannst du dann entweder deine Ansicht schildern (Anhörungsbogen) oder Einspruch einlegen (Bußgeldbescheid) oder die Folgen hinnehmen.

  • 1
    Antwort von anqelinajolly anqelinajolly

    schadenfroh grins ;-P

    Scroll mal ein wenif runter: http://tinyurl.com/y9gythy

    Kommentar von badguysimon badguysimonbadguysimon

    wer zuletzt lacht..... nicht wahr angie?? :)

    Kommentar von anqelinajolly anqelinajollyanqelinajolly

    Ach, mein Stalker hat mich schon wieder "am Wickel" :-DDD

    Kommentar von badguysimon badguysimonbadguysimon

    ach komm, bei DEINEM profilbild kann man doch garnicht anders :)

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    Antwort von Pivo78 Pivo78

    Gib dein Führerschein ab und mach unsere Straßen so sicherer. Mein 17 Jährige Cousine ist gerade durch so einen Möchtegern-Schumi ums Leben gekommen. Sei froh daß du niemanden umgebracht hast, Junge.

  • 1
    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Kannst Dir n Fahrplan für die Öffis kaufen. UND DAS IST GUT SO, DU BIST ZU UNREIF ZUM AUTOFAHREN !!!!!

    Kommentar von mrpancake mrpancakemrpancake

    aber geeeeeee... macht doch fast jeder mal^^ wenns nicht um 1300 vor der volksschule war... (da wäre 30er^^)

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    Antwort von lilacaya lilacaya

    nein die haben nur es gemeint und mir nach 5 minuten gefolgt also sind mir von weiten hinterher gefahren mehr nicht deswegen ich weiss nicht was ich machen soll:(

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    Antwort von mrpancake mrpancake

    strafe auf dich zukommen lassen, fs entzug, nachschulung, strafe... beileid! (aufrichtig) meinst du ernsthaft mit 3 leuten, die bezeugen, dass du langsamer am weg warst, würdest du gewinnen? lg

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    Antwort von Sunny1 Sunny1
                                  200,00 Euro
    

    - ggf. mit Gefährdung: 240,00 Euro
    - ggf. mit Sachbeschädigung: 290,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    Punkte: 4 Punkte
    Fahrverbot: 1 Monat
    Probezeitmaßnahmen: Keine

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    Antwort von ziuwari ziuwari
    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari

    hier kannst du es ausrechnen lassen

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    Antwort von yannickth yannickth

    Der Lappen ist weg...

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    Antwort von Seirioku Seirioku

    Anwalt nehmen

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    Antwort von ElBastardo ElBastardo

    Ich schätze dass die Polizei am Ende recht hat, die haben es ja wohl auch gemessen und nicht auf blauen Dunst geschätzt. Guck mal im Internet bei nem Bußgeldrechner nach was Dich erwartet.

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    Antwort von micha1607 micha1607

    haben die dich gemessen? nicht dazu äussern. und mit einen anwalt reden

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ach - erst heizen und dann zu feige sein, für die Folgen einzustehen?

    Kommentar von micha1607 micha1607micha1607

    ich weiss das es schwachsin ist. aber in deutschland ist es so. man ist so lang unschuldig, bis die schuld bewiessen ist.

    Kommentar von lilacaya lilacaya

    das problem ist ja nur die meinen die haben mich nicht geschätz und wo er auf mich zu kam meinte er sie sind mindestens 100 gefahren ich so das will ich gerne per video bzw messung sehen er meint reicht es nicht wenn wir zwei polizisten sind das war seine aussage und nun soll ich einspruch erheben oder was nun?

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    Antwort von olejole olejole

    Ich glaub den lappen biste erstmal los....

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