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50 Gdb, welche Vorteile?

Frage von mmeo11 mmeo11

Ich habe einen Gdb von 50 und meine Frage ist nun, was für Vorteile ich daraus ziehen kann? Ich bin 56 und berufstätig.

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Antworten (2)

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    Antwort von Seehase Seehase

    Hier findest du alles rund um das Thema. http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216

    Kommentar von mmeo11 mmeo11

    Danke, aber irgendwie werd ich aus diesen Seiten nicht schlau. Würde mich um eigene Antowrten dankbar! Einfach grob im allgemeinen beschrieben..

    Kommentar von Seehase SeehaseSeehase

    Hier noch ein Link falls Merkmale in deinem Ausweis eingetragen sind. http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de12733&SID=OcQmBIzcf95CH6e0Giq2JloUp3HJ2 i Ansonsten hast du im Arbeitsleben 5 Tage Zusatzurlaub, du bist von der Verpflichtun Überstunden leisten zu müssen befreit und du hast einen besonderen Kündigungsschutz weil dein zuständiges Integrationsamt einer Kündigung zustimmen muß. Außerdem hast du im öffentlich/ kulturellen Leben Vergünstigungen wie z.B. Eintritt in Museen, Schwimmbäder, Kurse der VHS etc. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    Kommentar von mmeo11 mmeo11

    Nein, habe kein Merkmal in meinem Ausweis, aber vielen Dank für deine Antwort.

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    Antwort von EvaUwe EvaUwe

    Hallo guten Abend,

    ** Bei einem GdB von 50 hast du folgende Vorteile**:

    • Schwerbehinderteneigenschaft • Steuerfreibetrag: 570,- € • bevorzugte Einstellung, Beschäftigung . Kündigungsschutz • begleitende Hilfe im Arbeitsleben • Freistellung von Mehrarbeit • eine Arbeitswoche Zusatzurlaub • Schutz bei Wohnungskündigung • Altersrente mit 60/63 Jahren, je nach Geburtsjahrgang • vorgezogene Pensionierung von Beamten mit 60 • Befreiung von der Wehrpflicht • bes. Fürsorge im öffentlichen Dienst • Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Stunden/Woche • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behin- derte in Werkstätten • Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z. B. ADAC, DTC • Ermäßigung des Flugpreises für BVG-/SVG-Beschädigte (Passagetarife der Lufthansa) • Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige • Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,- € • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz.
    Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 2.100,- € • Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit n. d. § 14 SGB XI: 1.200,- € • Ermäßigung bei Kurtaxen

    Auch in Museen, Ausstellungen usw. kann man eine Vergünstigung bekommen. Am besten ist, überall nachzufragen.

    Ich hoffe, diese Hinweise helfen dir. Schönen Abend noch und alles Gute

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