Eine Freundin von mir hat aus krankheitsgründen z.Zt.kein Einkommen, hat aber mehr als 3000 Euro auf ihrem Sparkonto, und ihre Eltern helfen ihr aus. Wäre sie §5-Scheinberechtigt?
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§5-Schein,wann berechtigt?
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FrohesHerz
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vincentvincent
Hier zur Kenntnis: http://www.wer-weiss-was.de/theme79/article1018647.html
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pinki §5-Schein.Was ist das?
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gertrude2gertrude2
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, deren Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt:
12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushaltplus 4.100 Euro für jede weitere Person (wenn die Person ein Kind ist plus weitere 500 Euro).
quelle: wikipedia.de
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Danke vincent.