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§5-Schein,wann berechtigt?

Frage von FrohesHerz FrohesHerz

Eine Freundin von mir hat aus krankheitsgründen z.Zt.kein Einkommen, hat aber mehr als 3000 Euro auf ihrem Sparkonto, und ihre Eltern helfen ihr aus. Wäre sie §5-Scheinberechtigt?

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Antworten (3)

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    Antwort von vincent vincent

    Hier zur Kenntnis: http://www.wer-weiss-was.de/theme79/article1018647.html

    Kommentar von pinki pinki

    Danke vincent.

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    Antwort von pinki pinki

    §5-Schein.Was ist das?

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    Antwort von gertrude2 gertrude2

    Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, deren Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt:

     12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt
    
     18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
    

    plus 4.100 Euro für jede weitere Person (wenn die Person ein Kind ist plus weitere 500 Euro).

    quelle: wikipedia.de

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