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5 Personen im 4-Sitzer

Frage von nafta nafta

Was tu ich meinem Führerschein an wenn ich in n 4-Sitzer-Coupe 5 Leute einlad?

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Antworten (5)

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    Antwort von gshock89 gshock89

    dann muss er wenn du pech hast seine kleinen köfferchen packen

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    Antwort von nrwschueler2010 nrwschueler2010

    du drohst im an dass er dich unter umständen verlassen muss!^^

    Kommentar von nafta naftanafta

    wirklich?

    Kommentar von nrwschueler2010 nrwschueler2010nrwschueler2010

    bin mir net 100%ig sicher..aber geh bei sowas immer vom schlimmsten aus^^

    Kommentar von sonne110 sonne110sonne110

    ja das kann sein und du kannst noch eine schön hohe strafe bezahlen.

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    Antwort von andisazi andisazi

    Ist mir schon passiert, konnte aber glaubhaft machen, daß ich von der 4-Personen-Grenze (Suzuki Kleinbus) nichts wusste. Bin nur mündlich verwarnt worden, aber das war Glück. Wenn Shit happens, läufst´de.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    4 zugelassene Sitze - 4 Personen im Auto...

    sonst mal bei den Verwarngeldern/Punkten suchen...

    Gefunden:

    Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall

    Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

    Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

    Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.

    Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Nichts Gutes! Im Ernstfall kann's dafür Punkte geben. Abgesehen davon, dass das Fahren gefährlicher wird, und Du Deine Gesundheit/ Dein Leben riskierst.

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