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5 Personen, 5 Plätze, aber nur für Gurte?

Frage von juergen1333 juergen1333

Hallo, fahre einen Opel Corsa B und würde gerne wissen wie viele Personen ich mitnehmen kann? Darf ich auf der Rücksitzbank 3 Personen mitnehmen, auch wenn nur für die äußeren 2 Sitze Gurte vorhanden sind? Vom Platz her ist das gar kein Problem, nur frag ich mich was die Polizei dazu sagen würde, wenn ich angehalten werde ;) Hoffe hier kann mir jemand helfen.

Die Suche bei google.de etc. hat mich nur noch mehr verwirrt, u. A. auch durch veraltete Artikel.

Liebe Grüße :)

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MrDirekt MrDirekt

    Hi Juergen1333,

    ... grundsätzlich besagt der § 35 a StVZO, dass zugelassene Pkws mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein müssen. Die Anzahl der im Fahrzeug vorgeschriebenen Sicherheitsgurte richtet sich nach der Anzahl der Sitze, die in der Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug angegeben sind.

    Zitat des Abs. 7: (7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, daß ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern. Zitatende

    Wenn Dein Opel Corsa B in der Betriebserlaubnis (KFZ-Brief/Zulassung) 4 Sitze eingetragen hat, dann sind auch nur 4 Sicherheitsgurte für das FZ vorgesehen, somit können auch nur 4 Sicherheitsgurte durch die FZ-Insassen angelegt werden.

    Der 5te Insasse kann zwar hinten mittig straffrei und ungesichert mitfahren, muss aber im Falle eines Unfalles damit rechnen, dass bei Schmerzensgeld/Schadensersatz gehörige Abstriche gemacht werden. Siehe hierzu http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Sicherheitsgurt5.php

    Die Straffreiheit gilt nur, sofern der Fahrer durch die Besetzung in seiner Sicht und seinem Gehör nicht behindert wird.

    Ansonsten gilt für die Anlegung der § 21a StVO, der alle Insassen zur Nutzung der vorhandenen Sicherheitsgurte verpflichtet.

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von juergen1333 juergen1333

    Na gut, dann kann ich also meine 4 Jungs beruhigt nach der Disko heimfahren ohne nen Strafzettel zu kassieren. Und das mit einem Gurt zu wenig :)

    Viele Dank für alle Antworten!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Ich würde bei dir nicht mitfahren, wenn man dort keinen Gurt anlegen kann. Wer das macht ist, meiner Ansicht nach, einfach nur dumm und nicht in der Lage die Folgen zu überblicken.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Danke Juergen1333 für den Stern,

    ... etwas weiter unten schreibst Du, dass in der Betriebserlaubnis 5 Sitze für Dein Fahrzeug zugelassen sind. Somit müssen auch 5 Sicherheitsgurte vorhanden sind. Wenn Dein "FZ-Vorgänger" den mittleren ausgebaut hat, Dein Pech. Dann hast Du als neuer Halter dafür zu sorgen, dass der 5te Sicherheitsgurt "wieder" eingebaut und genutzt werden kann.

    Wie gesagt, § 35 a sagt ganz klar aus, dass vorhandene Sitze im Fahrzeug auch Sicherheitsgurte haben müssen.

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Was ist denn die konkrete Folge aus der Diskrepanz zwischen Eintragung und Realität? Erlischt dann die Betriebserlaubnis oder die Erlaubnis eine fünfte Person zu befördern oder keins von beidem?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Meines Wissens hat sich der Fahrer zu vergewissern, dass alle Mitfahrer ihre Gurte angelegt haben. Ist dem nicht so?

    Kommentar von juergen1333 juergen1333

    Die Gurte die vorhanden sind, werden ja angelegt. Nur hinten in der Mitte der Rückbank ist keiner vorhanden. Muss ja jeder für sich entscheiden pb er mitfährt oder nicht, hauptsache ich krieg kein Bußgeld :)

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Na deine Freunde scheinen dir ja viel Wert zu sein. Aber auf so eine sinnfreie Diskussion habe ich jetzt wenig Lust... Warte es ab, bis dir dein hinten in der Mitte sitzender Freund bei einem Unfall das Genick bricht oder den Schädel einschlägt auf seinem Weg nach vorne.

    Kommentar von juergen1333 juergen1333

    ok lol

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Nun Juergen1333,

    ... schade dass ich den "vergebenen" Stern nicht selbst zurückziehen kann. Wenn Du es machen kannst, bitte ich darum!

    Warum? Mit meiner Antwort wollte ich Dir eigentlich einen rechtlichen Rahmen geben, damit Du ggfls. für Dich selbst siehst, dass die Mitnahme eines "ungesicherten" Fahrgastes zwar u.U. OWi-rechtlich nicht beanstandet werden, aber zivilrechtlich für alle Beteiligte ein Desaster werden kann.

    Damit habe ich auch bewußt an Deine Verantwortung als Fahrzeugführer (und als -Halter natürlich auch) appelliert, zumal mir aus meiner dienstlichen Erfahrung genügend Fälle "von ungesicherten Unfallopfern" bekannt sind, die noch heute mit Rehe-Maßnahmen und gerichtlichen Streitverfahren "kämpfen" müssen.

    Die Reaktion von Reiswaffel ist mehr als verständlich und ich unterstütze sie auch. Was ich nicht unterstütze, ist ein "lol" über ein sehr ernstes Thema, welches Du bestimmt noch nicht einmal im Ansatz erleben durftest, und bestimmt auch nicht möchtest.

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von juergen1333 juergen1333

    ja blabla hab grad gesehen dass ich nochn gurt unterm sitz geklemmt hatte. lololol gruß an alle

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Da hast du Glueck gehabt. Was hier geschrieben wurde, das war alles noch richtig vor ca einem Jahr. Wenn mehr Personen mitfuhren, als Gurte vorhanden waren, dann brauchten sich die "ueberzaehligen" nicht anzuschnellen, wenn das zul. Gewicht nicht ueberschritten war. Es gab lediglich Konsequenzen bei der Haftung im Falle eines Falles.
    Mittlerweile hat sich das aber geaendert (in 2009) und es muessen alle angeschnallt sein. Es duerften mittlerweile nur noch so viele mitfahren als Gurte vorhanden sind. Um so etwas zu wissen, muss man sich halt oefter mal informieren, um auf dem laufenden zu bleiben.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi Franticek,

    ... Revidierung ist erfolgt, siehe meinen Comment unten bei Siggybayr. Die "alten" Unterlagen sind auch schon außerhalb meiner Sicht- und Greifweite :-) Man lernt halt nie aus :-)

    IdS

    MrDirekt

  • 3
    Antwort von siggibayr siggibayr

    § 21 Abs. 1 StVO: "In Kfz dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind". Das ist neu und ersetzt die bisherige Praxis. Die StVO wurde geändert, alle anderen Regelungen sind hinfällig.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi Siggibayr,

    ... danke für den Hinweis. Du hast natürlich Recht! § 21 StVO - Personenbeförderung. Eigentlich gehört Dir ja dieser Stern.

    Bedauerlicherweise muss ich eingestehen, dass ich mich bei meiner Antwort auf meine "alten" Unterlagen verlassen habe, die , wie ich jetzt sehe, inaktuell sind. Ein Grund mehr, diese "endlich" wegzuschmeissen und sich auf wirklich Aktuelles zu konzentrieren.

    IdS

    MrDirekt

  • 2
    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Die Anzahl der Sitzplätze steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Früher KFZ-Schein)

  • 2
    Antwort von jklogitech jklogitech

    Schau doch mal in deine zulassungsbescheinigung unter S.1 da müste bei dir 004 stehen, also für 4 Personen

    Kommentar von juergen1333 juergen1333

    Habe grad nachgeschaut, dort steht: 005 Also darf ich, obwohl ich eigentlich einen Gurt zuwenig habe, trotzdem 005 Personen transportieren? :)

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87
    Jugendlicher Übermut führt zur Katastrophe

    Datum: Mittwoch , 16. September 2009, 20:00 Uhr, Ort: Wolfsburg, Niedersachsen

    (et) Der jugendliche Übermut mit einem nagelneuen 170 PS starken Golf 6 GTD forderte am Mittwochabend im niedersächsischen Wolfsburg mindestens vier Tote. Eine weitere Person schwebt weiter in akuter Lebensgefahr (dieser hat letztendlich überlebt, aber ein Bein verloren).

    Zu der Katastrophe kam es, nachdem ein Familienvater am Mittwochnachmittag seinen nagelneuen Golf 6 GTD mit 170 PS aus dem Wolfsburger VW-Werk stolz in Empfang genommen hatte. Zur Feier des Tages durfte der Sohn den weißen Golf am Abend zu einer Spritztour ausführen und lud sich dafür noch vier weitere Freunde ein, darunter auch ein Brüderpaar.

    Doch das Vergnügen sollte nicht lange dauern: In der Wolfsburger Innenstadt verlor der junge Fahrer vermutlich aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer leicht bergab führenden Linkskurve die Kontrolle über den PS-Boliden und geriet in der Nähe des Krankenhauses auf den Bordstein einer Verkehrsinsel. Dabei hob der Wagen ab und rammte auf der linken Straßenseite frontal gegen einen Baum. Durch die enorme Wucht des Aufschlags wurde der Golf dann nach rechts über die Fahrbahn geschleudert und rammte seitlich mit der Beifahrerseite gegen einen weiteren Baum. Der Aufprall war so heftig, dass der nagelneue Golf dabei in zwei Teile zerrissen wurde, die Beifahrertür wickelte sich regelrecht um den Baum.

    Alle fünf Insassen (18-20 Jahre alt) waren nicht angeschnallt und aus den Wracks geschleudert; teilweise wurden ihnen bei dem schrecklichen Unfall Gliedmaßen abgerissen. Einer der jungen Männer wurde auf der Stelle getötet, drei weitere verstarben kurz darauf in Wolfsburger und Gifhorner Krankenhäusern. Das fünfte Unfallopferr wurde in ein Krankenhaus nach Hannover gebracht: es besteht akute Lebensgefahr.

    Die Unfallaufnahme gestaltete sich im Anschluss für die Polizei äußerst schwierig. Das hinterlassene Trümmerfeld erstreckte sich über mehrere hundert Meter. Feuerwehr und THW mussten mit einer Drehleiter die Unfallstelle für die Sachverständigen ausleuchten.

  • 0
    Antwort von nightblue nightblue

    Du darfst nur so viele Personen befördern, wie Gurte vorhanden sind, denn es muss sich ja jeder anschnallen. Aber warum hat das Auto denn hinten nur 2 Gurte? Ich hatte auch schon so einen Corsa... wenn ich mich recht erinnere hatte der für die Rückbank 3 Gurte...

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