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5 Meter Abstand vor Halteverbotsschild und Bordsteinabsenkung?!

Frage von Infamia Infamia

Hallo,

habe wiederholt Strafzettel bekommen wg. Falschparken. In meinen Augen völlig unberechtigt: Besitze einen Anwohnerparkausweis und habe immer in einer Straße gepark, die zu der erlaubten Zone gehört. Hab mich immer vor ein Halteverbotsschild und eine Bordsteinabsenkung gestellt (also natürlich nicht dahinter/daneben) Als ich dann bei denen angerufen hab, wurde mir gesagt, dass ich den Mindestabstand von 5 Metern nicht eingehalten hätte. Aber ich hab noch nie in meinem Leben gehört, dass man zu einem Halteverbotsschild/einer Bordsteinabsenkung 5 Meter Abstand halten muss?! Sowas hätte man uns doch in der Fahrschule beigebracht, wenn das in der Stvo stehn würde.

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Antworten (3)

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    Antwort von LilaLinda81 LilaLinda81

    Schau doch einfach mal selbst in die StvO rein. Dann müsste es ja da drin stehen. Oder frag bei eienr Fahrschule einfach mal nach. Es gibt immer wieder Änderungen die evtl. zur Zeiot der Fahrschule noch nicht da waren.

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    Antwort von PuzzlesChoice PuzzlesChoice

    Deine Fahrschule sollte Dir Antwort geben. Eigentlich hat man es so gelernt. 5 m davor oder dahinter sind passé´

    Eine Anwohnervignette bedeutet ja nicht, daß Du parken kannst wie Du möchtest.

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    Antwort von Pianokater Pianokater
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