gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

73 

5-Liter Reservekanister dürfen nicht mehr mitgeführt werden?

gefragt von KorhanbeyKorhanbey am 24.04.2007 um 5:16 Uhr

Ich habe gehört, dass Reservekanister aus Unfallschutzgründen nicht mehr mitgeführt werden dürfen, stimmt das, wenn ja, auch bei Diesel?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Strassenverkehrsordnung (79)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. April 2007 08:00
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das stimmt so nicht. In Deutschlandgibt es solch eine Regelung (noch) nicht, aber in anderen Ländern. Sihe hier:http://www.adac.de/RechtundRat/kfz_zulassung/reservekanister/default.asp?ComponentID=6299&SourcePageID=27368


schurke
beantwortet von schurke am 24. April 2007 09:07
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Davon habe ich noch nie gehört. Ich weiß nur, dass man nicht mehrere Kanister mitführen darf, aber einen entweder 5, 10 oder 20l.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 14. Oktober 2007 15:47
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich darfst du einen 5 l-Kanister in Deutschland mitführen, sogar gefüllt...ggg. Denk daran, dass es Bußgeld kostet, wenn du auf der Autobahn wegen fehlenden Benzins liegen bleibst. Allerdings darfst du die Kanister nur leer in manchen Ländern ein- und ausführen; der Zoll kontrolliert das auch.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. April 2007 11:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In Deutschland dürfen "Reservemengen" - beim PKW max. 20 Liter - in zugelassenen Kanistern sehr wohl mitgeführt werden.

Da ich auf dem Lande lebe, wo Tankstellen rar sind und häufig nicht geöffnet haben, habe ich immer fünf Liter dabei - das schont die Nerven.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.