Korhanbey am 24.04.2007 um 5:16 Uhr
Ich habe gehört, dass Reservekanister aus Unfallschutzgründen nicht mehr mitgeführt werden dürfen, stimmt das, wenn ja, auch bei Diesel?
Das stimmt so nicht. In Deutschlandgibt es solch eine Regelung (noch) nicht, aber in anderen Ländern. Sihe hier:http://www.adac.de/RechtundRat/kfz_zulassung/reservekanister/default.asp?ComponentID=6299&SourcePageID=27368

Davon habe ich noch nie gehört. Ich weiß nur, dass man nicht mehrere Kanister mitführen darf, aber einen entweder 5, 10 oder 20l.

Natürlich darfst du einen 5 l-Kanister in Deutschland mitführen, sogar gefüllt...ggg. Denk daran, dass es Bußgeld kostet, wenn du auf der Autobahn wegen fehlenden Benzins liegen bleibst. Allerdings darfst du die Kanister nur leer in manchen Ländern ein- und ausführen; der Zoll kontrolliert das auch.

In Deutschland dürfen "Reservemengen" - beim PKW max. 20 Liter - in zugelassenen Kanistern sehr wohl mitgeführt werden.
Da ich auf dem Lande lebe, wo Tankstellen rar sind und häufig nicht geöffnet haben, habe ich immer fünf Liter dabei - das schont die Nerven.