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5 Jahre ohne Arbeitsvertrag?

Frage von Kriminalistik Kriminalistik

Wenn ein Arbeiter ohne Arbeitsvertag, schon über 5 Jahre Offiziell auf Lohnsteuerkarte arbeitet, welche rechte hat der Arbeitnehmer ohne Vertrag nach so einer Zeit. Diese Diskussion hatte ich mit meinem Kollegen vor kurzem und wir hatten sehr unterschiedliche Meinungen was die sofortige Kündigung ohne genaue Begründung betraf. Also kann der Arbeitnehmer einfach so gekündigt werden, weil er seit 5 Jahren keinen schriftlichen arbeitsvertag mehr ausgehändigt bekommen hat?

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Antworten (10)

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    Antwort von alphonso alphonso

    Er hat einen Arbeitsvertrag, aber einen mündlichen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und aus seiner bisherigen Tätigkeit ergibt sich sein Tätigkeitsfeld. Die Leistungen, die er regelmäßig erhalten hat, stehen ihm auch künftig zu. Also er hat ne ganze Menge Rechte.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    mündlich ist aber nicht sicher

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    natürlich gibt ein schriftlicher Vertrag für beide Seiten mehr Sicherheit

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    Antwort von pattimarie1 pattimarie1

    Ich habe auch jahrelang ohne Vertrag auf Steuerkarte gearbeitet. Du hast exakt die selben Rechte und Pflichten, wie die Arbeitskollegen, die mit Arbeitsvertrag arbeiten.

  • 2
    Antwort von oberaden oberaden

    es ist schon ungewöhnlich heutzutage ohne schriflichen vertrag zu arbeiten. nichtsdestotrotz besteht ein mündlicher vertrag und der ist vor dem Gesetz auch bindend. die nachweisbarkeit ist halt nur schwwieriger. da er aber mit sicherheit lohnabrechnungen(schriftlich)hat, kann man die als nachweiß benutzen. und da fallen seine rechtlichen möglichkeiten unter tarifrecht wenn dies besteht.hängt von der tätigkiet und der gewerkschaft ab

    Kommentar von Exotime ExotimeExotime

    ich find es schon sehr komisch das der Arbeitnehmer überhaubt sich auf so was einlässt ...da wir ja in deutschland leben ich glaub so ganz helle ist er nicht bzw..schön das es Sklaven gibt da freut sich doch jeder Arbeitgeber:-)

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    Antwort von Helga54 Helga54

    Da besteht ein Dauer Arbeitsvertrag und das eben seit 5 Jahren. Da du nichts Genaues in Händen hast ist das mündlich verabredete oder eben das seit 5 Jahren gehandhabte Bestand des Vertrages.

  • 1
    Antwort von oberaden oberaden

    es ist schon ungewöhnlich heutzutage ohne schriflichen vertrag zu arbeiten. nichtsdestotrotz besteht ein mündlicher vertrag und der ist vor dem Gesetz auch bindend. die nachweisbarkeit ist halt nur schwwieriger. da er aber mit sicherheit lohnabrechnungen(schriftlich)hat, kann man die als nachweiß benutzen. und da fallen seine rechtlichen möglichkeiten unter tarifrecht wenn dies besteht.hängt von der tätigkiet und der gewerkschaft ab

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Kann er nicht. Es gelten gleiche Rechte und Gesetze wie beim schriftlichen. Jedoch muss kein besonderer Grund in einer Kündigung stehen.

  • 1
    Antwort von gamasche gamasche

    Wenn der Arbeitsvertrag nicht schriftlich vorliegt, gilt der gesetzlich geregelte, der für die Branche verbindliche. Der Arbeitnehmer darf nicht schlechter als einer mit schriftlichem Vertrag gestellt werden.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    das ist bei tarifverträgen so.. :-/

    Kommentar von gamasche gamaschegamasche

    Wenn nichts vereinbart ist, gibt es eine einfache Regel: Es gilt das, was im Gesetz steht. Der Arbeitnehmer bekommt also 24 Werktage Urlaub, darf bei den meisten Berufen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich und im Einzelfall nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, erhält den Lohn, oder das Gehalt, welches für den Beruf üblich ist, hat Anspruch auf Pausen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr. Sofern ein Tarifvertrag für den Arbeitnehmer anzuwenden ist, gilt dann dieser.

    Quelle: http://kuerzer.de/gTavTeH5x

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    die 24 Tage Urlaub gelten übrigens nur bei einer 6 Tage Woche, z.B. im Einzelhandel.

    Kommentar von gamasche gamaschegamasche

    Sicher gibt's Abweichungen. Geht ja hier ums Prinzip. Für den Einzelfall muss eben geprüft werden.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Also kann der Arbeitnehmer einfach so gekündigt werden''

    Nur wenn er in einer kleinen Firma arbeitet, wo kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt.

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    Antwort von Miss1176 Miss1176

    Also ich weiß das ab einer gewissen länge, ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag genauso gilt, denn mündl.Absprachen sind auch gesetzlich. wie es dann aber mit zusätzen wie klamottenordnung usw steht keine ahnung. aba das Gesetz greift da genauso-

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    Antwort von Leys87 Leys87

    wenn es noch nie einen arbeitsvertrag gab, bestand auch in dem sinne kein rechtliches arbeitsverhätlnis, wo man sich an gesetze zu halten hat.... :-/

    ohne arbeitsvertrag ist man ganz schön am a....

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Natürlich bestand und besteht ein AV. Die Lst-Karte beweist es ja.

    Kommentar von Kriminalistik Kriminalistik

    Und wenn wir jetzt mal sagen, dass das erste Jahr aus einem befristeten Vertag bestand.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Wenn im befristeten Vertrag keine weiteren Einschränkungen bzgl. Arbeitszeit etc. standen, gelten die gleichen Rechte und Gesetze. Siehe bitte Antwort von gamasche.

    Kommentar von Morpheus99 Morpheus99Morpheus99

    @ Kriminalistik - wenn das erste Jahr aus einem befristeten Vertrag bestand, sieht die Sache ganz anders aus. Gab es den und existierte der schriftlich?
    Gruß, Stef

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    wenn ein befristeter vertrag ausläuft und man weiter beschäftigt wird ohne ausgesprochene weitere befristung dan hat man automatisch einen festvetrag

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Sag mir bitte die Stelle, wo man das nachlesen kann.

    Kommentar von Leys87 Leys87Leys87

    normal bist du nach zwei jahren ununterbrochenem arbeitsverhältnis als unbefristet eingestellt, solange nichts anderes vereinbart wurde

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    falsch, man hat sofort einen unbefristeten Vertrag, wenn nichts anderes schriftlich und zwar vor dem ersten Arbeitstag, vereinbart ist.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    korrekt. und das mit zwei jahren dürfte nicht mehr existent sein.stammt noch aus der zeit als es nur zwei jahreverträge gab.heutzuztage auch mit halbjahres verträgen...von daher stillschweigende vereinbarung bei weiterbeschäftigung nach ablauf der frist

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    bgb zum nachlesen.einfaches vertragsrecht

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