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5 Euro Mahngebühren bei erster Mahnung

Frage von tommyo tommyo

ist es rechtens, bei der ersten Mahnung gleich 5 Euro abzukassieren???

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Antworten (9)

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    Antwort von SMIEGEL SMIEGEL

    Mit der überschreitung der Zahlungsfrist kommt man automatisch in Verzug. Mahnunggebühren sind leider legitim - auch in dieser Höhe.

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    Antwort von tinsche tinsche

    Ja, wenn ein rechtswirksamer Verzug vorlag. Mahnkosten sind ein sogenannter Verzugsschaden, also ein Ersatz für den Aufwand den der Gläubiger hatte.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Der Mahnende hat ja seinen Aufwand damit. Also besser pünktlich Zahlen dann stellt sich diese Frage erst gar nicht.

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    Antwort von sarrex sarrex

    yap...ist völlig legitim

    Kommentar von tommyo tommyotommyo

    danke für eure Hilfe, dann muss ich den verbrechern wohl zahlen.

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    naja...beim nächsten mal nicht bis zur Mahnung warten :-)

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    Antwort von maxuspferd maxuspferd

    Ja, wenn man ein festes Zahlungsziel hat.

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    Antwort von newcomer newcomer

    das kommt auf die summe an aber ist gerechtfertigt

    Kommentar von tinsche tinschetinsche

    Nö, mit der Summe hat das nicht`s zu tun. Ob die Mahngebühr rechtens ist hängt davon ab, ob sich der Schuldner in Verzug befand oder nicht.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Meistens kommt zuerst eine Zahlungserinnerung,die Kostenfrei ist!Die erste Mahnung ist Kostenpflichtig!

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    Antwort von Cinamon83 Cinamon83

    Ja, und das wird auch immer öfters so gehandhabt.

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    Antwort von suesszahn suesszahn

    jap...

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