ist es rechtens, bei der ersten Mahnung gleich 5 Euro abzukassieren???
Antworten (9)
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SMIEGELSMIEGEL
Mit der überschreitung der Zahlungsfrist kommt man automatisch in Verzug. Mahnunggebühren sind leider legitim - auch in dieser Höhe.
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2Antwort von
tinschetinsche
Ja, wenn ein rechtswirksamer Verzug vorlag. Mahnkosten sind ein sogenannter Verzugsschaden, also ein Ersatz für den Aufwand den der Gläubiger hatte.
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1Antwort von
zj1000zj1000
Der Mahnende hat ja seinen Aufwand damit. Also besser pünktlich Zahlen dann stellt sich diese Frage erst gar nicht.
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maxuspferd Ja, wenn man ein festes Zahlungsziel hat.
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newcomernewcomer
das kommt auf die summe an aber ist gerechtfertigt
Kommentar von
tinschetinsche Nö, mit der Summe hat das nicht`s zu tun. Ob die Mahngebühr rechtens ist hängt davon ab, ob sich der Schuldner in Verzug befand oder nicht.
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vollimlebenvollimleben
Meistens kommt zuerst eine Zahlungserinnerung,die Kostenfrei ist!Die erste Mahnung ist Kostenpflichtig!
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danke für eure Hilfe, dann muss ich den verbrechern wohl zahlen.
naja...beim nächsten mal nicht bis zur Mahnung warten :-)