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4te Umsatzsteuervoranmeldung

Frage von Crypton Crypton

Hallo Leute. ich habe eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung. Ich mache gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung und schließe damit das Jahr 2012 ab (4.tes Quartal). Muss ich hierbei irgendetwas berücksichtigen, bez. genauer angeben? Die Umsatzsteuervoranmeldung versteht sich ja quasi als etwas gröbere Schätzung wieviel im Quartal an Umsatzsteuer zusammenkommt. Die genaue Umsatzsteuererklärung folgt ja dann noch zum 31.5. Habe ich das richtig verstanden oder nicht?

danke Gruß Frank

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Antworten (3)

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    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind keine groben Schätzungen. Es müssen die tatsächlich ausgeführten/vereinnahmten Umsätze gemeldet werden! Bei großen Abweichungen in der Jahressteuererklärung wird das Finanzamt sofort misstrauisch.

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    Antwort von NorbertG NorbertG

    Die Umsatzsteuervoranmeldung für das vierte Quartal unterscheidet sich nicht von den Voranmeldungen der Quartale 1 bis 3. ALs Grundlage dient eigentlich keine grobe Schätzung, sondern entweder die Daten aus der (doppelten) Buchhaltung oder aus den Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben bei einem EA-Rechner.

    Die Differenz zur Umsatzsteuererklärung des Jahres 2011 ergibt sich aus Um- und Nachbuchungen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses

    Kommentar von Crypton Crypton

    die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich bisher eigentlich genau gemacht, allerdings. habe ich einen teil der "abziehbaren Vorsteuer" noch nicht mit eingerechnet. Jetzt ist wohl der richtige Zeitpunkt das nachzuholen.

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    Antwort von Meandor Meandor

    Naja, ich geb Dir einen Deckanstoss.

    Wenn bei der Umsatzsteuerjahreserklärung Umsätze erklärt werden, die nicht in einer Voranmeldung enthalten sind, erfüllt das den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung oder der Steuerhinterziehung.

    Bist Du Dir immer noch sicher, dass die Voranmeldungen nur grobe Schätzungen sind?

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